Zwischen Wut und Hetze: Die Ereignisse nach der Pressekonferenz des abgestürzten Flugzeugs 4U9525 Germanwings.

Autor: Tom Wannenmacher

Nach der heutigen Pressekonferenz der französischen Staatsanwaltschaft wird aufgrund der Auswertung des Cockpit-Stimmenrekorders vermutet, dass der Co-Pilot den Unglücksflug beabsichtigt zum Absturz gebracht hat.

Nachdem in dieser Pressekonferenz der Name und Wohnort bekannt gegeben wurden, tauchen immer mehr augenscheinliche Kopien dieses Profils auf und gewinnen im Minutentakt neue „Freunde“. Ebenfalls werden reihenweise Hetz-Seiten erstellt, die den Co-Piloten (und seine Familie!) diffamieren.

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In diesen Seiten wird nicht nur über die Motive spekuliert, sondern auch die Tat bereits zu Propagandazwecken ausgeschlachtet.

So tauchten Gruppen mit dem Namen „Héro de l’Etat Islamique“ („Held des Islamischen Staates“) auf. Hier muss noch einmal festgehalten werden, dass es zur Stunde keinerlei Anhaltspunkte für die Motive des Co-Piloten gibt!

Zweifelsohne ist diese Tat in ihrer grausamen Konsequenz ohne Beispiel, aber ebensowenig wie die Mutmaßungen im Vorfeld über die Unglücksursache der Sache dienlich waren, sind jetzt die zahlreichen Spekulationen über die Hintergründe des mutmaßlichen Täters hilfreich.

Den Hinterbliebenen wird es nicht leichter gemacht!

Im Gegenteil, es wird den Hinterbliebenen nicht leichter gemacht, wenn die Tat durch Spekulationen über die Gründe gewertet wird oder Trittbrettfahrer diese propagandistisch ausschlachten. Die Trauer zu verwinden ist so schon alleine unermesslich schwer.

Eine abschließende Wertung im Sinne eines gefundenen Motivs werden wir vielleicht nie erhalten. Damit müssen wir rechnen und so sollten wir diese nur schwer erfassbare Wendung in der Geschichte der Aufklärung der Tragödie zunächst stehen lassen.

Es ist menschlich, seiner Empörung und dem Entsetzen über den Absturzhergang Luft machen zu wollen.

Es ist daher zwar nachvollziehbar, dass in den Kommentaren und Posts in den neu gegründeten Gruppen, Seiten und Profilen entsprechende Hasstiraden zu finden sind, aber jeder sollte sich selbst die Frage stellen, was genau er damit bezwecken will oder bewirkt, wenn er davon schreibt, der „Untermensch“, das „Untier“, die „Kreatur“ oder wahlweise auch die „Missgeburt“ oder „das Monster“ solle „in der Hölle schmoren“ oder „im Fegefeuer verbrennen“.

Den Angehörigen von Andreas L. hilft dies sicher nicht.

Man kann sich vorstellen, dass seine Familie im Moment fassungslos vor den Tatsachen steht und diese jetzt nun irgendwie verarbeiten muss.

Sein persönliches Facebook-Profil wurde mittlerweile deaktiviert. Von wem, ist uns logischerweise nicht bekannt bzw. generell nicht nachvollziehbar. Trotzdem weiß es der Mob natürlich besser:

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(Quelle: Screenshot Facebook)

Seine Facebook Seite wurde mittlerweile von irgendjemand der wohl Zugriff auf sein Passwort hatte deaktiviert?

Im Wortlaut (Auszug):

Wer wusste noch vorher dass er vor hatte über 150 Menschen kaltblütig in den Tod zu reißen! Die Person die seine Facebook Seite deaktiviert hat könnte möglicherweise wichtige Beweise vernichten!

Es könnte natürlich ebenso sein, dass die Seite auf Anregen der Angehörigen deaktiviert wurde, weil sie sich der Flut von menschenverachtenden Nachrichten und Kommentaren ausgesetzt sahen, die diese unmittelbar trafen. Man möge bedenken, dass mit Bezeichnungen wie „Hurensohn“ oder „Spross einer menschenverachtenden Brut“ auch die Familie aufs Tiefste beleidigt werden!

Aber dieses Argument scheint dem Mob wohl zu abwegig.

Kommentare auf diesen Hass-Seiten, die darauf hinweisen, werden teilweise gnadenlos überfahren. Es wird weiter gegen einen Toten (!) gehetzt mit einer Wortwahl die Ihresgleichen sucht.

Wir stellen noch einmal fest:

Nach Analyse des Cockpit-Stimmenrekorders ist die wahrscheinlichste Schlussfolgerung, dass sich die Tragödie so wie jetzt in der Verlautbarung der französischen Staatsanwaltschaft beschrieben, abgespielt hat.

Motive sind absolut unklar, die Staatsanwaltschaften ermitteln. Die Ermittlungen sind also noch nicht abgeschlossen. Ein abschließendes Endergebnis steht noch aus, genau wie die Analyse des Flugschreibers. Auch wenn sich an dem bis jetzt angenommenen Szenario nicht mehr viel ändern mag, ist es noch kein endgültiges Ergebnis.

Die hier aufschäumende Hetzwelle ist – bei allem Verständnis für die Beweggründe – ein Unding und auch rechtlich äußerst bedenklich.

Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte schreibt auf ihrer Facebookseite:

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[…] Leute! Das geht nicht! Ihr könnt euch strafbar machen. Selbst wenn er die Menschen in den Tod gerissen haben sollte – was bisher nicht erwiesen ist – diese Form der Anprangerung verletzt die Rechte des Toten (postmortales Persönlichkeitsrecht, Verbot der Vorverurteilung) und die der Angehörigen. Rechtmäßige Trauer sieht anders aus.

Die vollständige Stellungnahme der Kanzlei ist hier zu lesen.

Hieraus zitiert:

Das schreckliche Geschehen entzieht sich einer gerechten juristischen Einordnung, weil es Dinge im Leben gibt, die sich nicht einordnen lassen, da sie unsere Vorstellungskraft sprengen. Was wir Lebenden allerdings einordnen können ist unser moralisches Verhalten gegenüber den Toten und Lebenden.

Dieses moralische Verhalten scheint allerdings auch bei der Presse Mangelware zu sein.

Unmittelbar nach dem Unglück gingen Kamerateams vor der Schule in Haltern in Stellung. Die BILD-Zeitung titelte am nächsten Tag mit einem Klassenfoto (!) der verstorbenen Schüler.

Es wurde versucht am Düsseldorfer Flughafen ein Blick auf die wartenden Angehörigen zu erhaschen wobei zwar erklärend erwähnt wurde, dass diese nun von Seelsorgern in einen abgetrennten Bereich geleitet würden um sie von der Öffentlichkeit abzuschirmen, aber es wurde dabei auch nicht versäumt, noch einmal möglichst nah an besagte Angehörige heran zu zoomen.

Es existiert immer noch ein Pressekodex, an den sich Journalisten aus gutem Grund zu halten haben. Dieser besagt in der Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrohen:

Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

Davon war seit Beginn der Berichterstattung leider herzlich wenig zu merken.

Die BILD-Zeitung weiß unter Anderem:

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(Quelle: bild.de)

Es ist also sachlich gesehen vollkommen unklar, warum Andreas L. diese Tat anscheinend begangen hat, aber ein Psychotherapeut berichtet über die Motive.

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(Quelle: bild.de, von uns verpixelt)

Auch hier weiß BILD, dass Andreas L. (der stillschweigend übrigens mittlerweile entgegen aller moralischen Verfahrensweisen in solchen Fällen mit vollem Vor- und Nachnamen genannt wird), es absichtlich getan hat und betitelt ihn mit „Amok-Pilot“.

Wichtig: Es geht hier nicht darum, ihn in Schutz zu nehmen. Es geht um eine bislang unbelegte (wenn auch wahrscheinliche) Vermutung und in diesem Zusammenhang ganz einfach um Anstand und Rücksichtnahme gegenüber seinen Angehörigen.

Und auch wenn es hier um den mutmaßlichen Täter geht:

Auch hier geht es, wie von GGR beschrieben, um die postmortalen Persönlichkeitsrechte. Die BILD-Zeitung pflückt das Privatleben (und damit in der nächsten Konsequenz auch das der Freunde und Verwandten) des Co-Piloten en détail auseinander.

Natürlich ist es logisch, dass nun bei der Suche nach den Motiven das Haus durchsucht wird um Hinweise zu finden.

Aber muss man jeden Nachbarn mit Interviews überfallen und die Durchsuchungsaktion mit einer Armada von Kameras als Zaungast begleiten?

Die Familie von Andreas L. hat momentan jedenfalls – wie alle anderen Angehörigen der Opfer auch – mit einer Situation zu kämpfen, die über alles Vorstellbare hinausgeht.

Selbst ungeachtet aller etwaigen rechtlichen Bedenken, möglichen Strafbarkeiten und Verletzungen von Kodices:

Macht es den Hinterbliebenen nicht noch schwerer!

Autor: Rüdiger, mimikama.org

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