Achtung vor „ZOLL Kundenservice“ E-Mails!

Autor: Kathrin Helmreich

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Diese E-Mail kommt nicht vom Zoll
Diese E-Mail kommt nicht vom Zoll

Eine neue Massenmail landet derzeit im Posteingang zahlreicher Internetnutzer*innen. Die Nachricht wird angeblich vom Kundenservice des deutschen oder schweizerischen Zolls gesendet.

Die Betrüger*innen behaupten, dass eine Zollgebühr nicht bezahlt wurde und verlangen daher die Bezahlung durch das Kaufen einer Paysafecard. Unser Kooperationspartner Watchlist Internet rät: Schenken Sie der E-Mail keinen Glauben und gehen Sie nicht auf die Forderungen ein.

In Zeiten von Corona und dem stetigen Wachsen des Online-Handels, ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass Sie derzeit gerade auf ein Paket warten. Das machen sich derzeit Kriminelle zu Nutze, indem sie gefälschte Nachrichten im Namen von Zollämtern verschicken.

„Kaufen Sie eine Paysafecard-PIN online“

Diese E-Mails sind Betrug und können einfach gelöscht werden!
Diese E-Mails sind Betrug und können einfach gelöscht werden!

In der betrügerischen Nachricht behaupten Kriminelle, dass ein Paket nicht geliefert werden kann, da noch Zollgebühren offen sind. Um diese zu begleichen bitten die BetrügerInnen einen Paysafecard-PIN zu kaufen und diesen an die Adresse [email protected] zu senden.

Die Paysafecard ermöglicht eine Bezahlung bei Online-Shops ohne ein Bankkonto oder eine Kreditkarte besitzen zu müssen. Stattdessen wird mit einem PIN bezahlt. An einen solchen PIN versuchen die Kriminellen durch die betrügerische E-Mail zu kommen.

Die E-Mail im Wortlaut:

Betreff: General direktion Zoll

Sehr geehrter Kunde,

Ihre Paketverfolgungsnummer: MDH0005364215447 versandt am 28/01/2021, Um die Lieferung des Pakets zu ermöglichen, werden die Mehrwertsteuerkosten dem Importeur erneut in Rechnung gestellt

Gemäß den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 700 EUR unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig

Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2015-1513 vom 03. Mai 2017 – Art. 98 (MD) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.

Um die Lieferung Ihres Pakets Nr. MDH0005364215447 für Ihre Privatadresse zu ermöglichen, korrigieren Sie bitte Ihre nicht bezahlten Zollgebühren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um das Paket abzuholen

1.Kaufen Sie eine Paysafecard-PIN online (175 EUR)
2.Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an die folgende Adresse: [email protected]
3.Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem neuen Paketcode und dem Link zur korrekten Bestätigung Ihrer Postanschrift

Grüße,
ZOLL Kundenservice

So entlarven Sie die betrügerischen E-Mails!

  • Sehen Sie sich bei verdächtigen E-Mails die Absender-Adresse genau an. Die Nachricht wurde von der Adresse [email protected] gesendet. Eine weitere Meldung liegt uns vor, bei der die E-Mail von der Adresse [email protected] gesendet wurde. Eine kurze Internetrecherche zeigt Ihnen schnell, dass diese Adressen nicht mit den offiziellen Adressen der Zollämter übereinstimmen!
  • Paysafecard ist kein offizielles Zahlungsmittel. Die Paysafecard wird bei keinen Behörden, Inkassounternehmen, oder Ähnlichem als Zahlungsmittel benutzt. Seien Sie daher immer skeptisch, wenn Sie telefonisch oder per Mail aufgefordert werden einen Paysafecard-PIN weiterzugeben. Wir empfehlen Ihnen den vermeintlichen Absender (zum Beispiel den deutschen Zoll) im Internet zu suchen und die verdächtige E-Mail an den Kundenservice weiterzuleiten. So finden Sie rasch heraus, ob es sich um Betrug handelt oder nicht!

Sie haben bereits bezahlt?

Wenn Sie bereits bezahlt haben, sollten Sie versuchen den Paysafecard-PIN so schnell wie möglich zu sperren. Auf paysafecard.com gibt es dafür ein eigenes Formular. Außerdem können Sie sich an den Kundenservice von Paysafecard wenden, um dort das weitere Vorgehen zu besprechen.

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Quelle: Watchlist Internet
Artikelbild: Watchlist Internet
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