Wunderheilmittel Entgiftungspflaster? Vorsicht bei bestimmten Angeboten!

Autor: Andre Wolf

Wunderheilmittel Entgiftungspflaster?
Wunderheilmittel Entgiftungspflaster?

Die körperliche und psychische Gesundheit mit Hilfe eines Entgiftungspflasters steigern? Das verspricht eine litauische Firma.

Die Watchlist Internet rät zu Vorsicht: Litauische Firma hält rechtliche Vorgaben bei „Wunderheilmittel Entgiftungspflaster“ nicht ein. Erfahrungsberichten zufolge kommt es immer wieder zu Problemen bei der Wahrnehmung des Rücktrittsrechts sowie bei der Kommunikation mit dem Unternehmen.

So schreibt die Watchlist: „Verbessern Sie Ihre körperliche und geistige Gesundheit mit einer komplett natürlichen japanischen Lösung“, heißt es auf der Seite nuubu.com. Direkt darüber findet sich – jeden Tag – der Hinweis, dass es der letzte Tag sei, um 70 % Rabatt zu erhalten. Das verlockt zu einem raschen Kauf, trotzdem sollten Sie sich vorher über den Anbieter informieren!

Wer steckt hinter nuubu.com?

Hinter dem scheinbaren Wunderheilmittel, das auf nuubu.com vertrieben wird, steckt die Firma „UAB Ekomlita“ aus Litauen. Wir haben über diese Firma bereits berichtet, die auf einer anderen Webseite (enence.com) Sofortübersetzer verkauft. Unser damaliges Fazit: Der Sofortübersetzer von Muama Enence hält nicht, was er verspricht. So werden wichtige Informationen zum Produkt verheimlicht, für die Nutzung ist der Download einer fragwürdigen App notwendig und auch Probleme bei der Wahrnehmung des Rücktrittsrechts sind keine Seltenheit.

enence.com ist auch noch eineinhalb Jahre nach unserem Bericht online. Außerdem konnten wir weitere Online-Shops finden, bei denen im Impressum „UAB Ekomlita“ als Firmennamen angegeben ist:

  • coverlastic.com
  • getryoko. com
  • huusk. com
  • lingoget. com
  • muama. com
  • sterilize-x. com

Die Produktpalette von „UAB Ekomlita“ reicht von Messern über Sofaüberzüge bis hin zu portablen WLAN-Routern. Ob die gemachten Versprechungen auf den unterschiedlichen Seiten tatsächlich eingehalten werden, können wir nicht beurteilen. Das gilt auch für das Entgiftungspflaster, das auf nuubu.com verkauft wird.

Bedenken Sie! Entgiftungspflaster sind ein medizinisches Produkt. Wir können die Wirksamkeit oder Seriosität medizinischer Produkte nicht einschätzen. Insbesondere im medizinischen Bereich sollten Sie jedoch vorsichtig sein, denn eine Bestellung bei einem unseriösen Online-Shop könnte nicht nur ihre Geldtasche belasten, sondern auch ihre Gesundheit!

Welche rechtlichen Probleme gibt es auf nuubu.com?

Wie auch auf der Webseite enence.com, kann es bei Bestellungen auf der Seite nuubu.com zu rechtlichen Problemen kommen:

  • Widerrufsrecht nicht gesetzeskonform! Innerhalb der EU (dazu zählt auch Litauen) besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht (auch Rücktrittsrecht). Damit können Sie ohne Angabe von Gründen von ihrer Bestellung zurücktreten. Auf nuubu.com wird jedoch angegeben, dass ein Produkt nur zurückgegeben werden kann, wenn es mangelhaft ist, stark vom bestellten Produkt abweicht oder die Verpackung beschädigt wurde.
  • Informationspflicht nicht korrekt umgesetzt! Außerdem müssen Sie umfassend und klar über Ihr Widerrufsrecht informiert werden – und zwar in der gleichen Sprache, in der auch die Produkte angeboten und die Verträge abgeschlossen werden. Auf der deutschen Webseite nuubu.com gibt es diese Informationen nur auf Englisch. Damit verlängert sich die Rücktrittsfrist um bis zu 12 Monate, falls die Information nach der Lieferung nicht korrekt und auf Deutsch nachgeliefert wird.
  • 30 Tage Zufriedenheitsgarantie? nuubu.com wirbt mit einer 30 Tage Zufriedenheitsgarantie, die es KonsumentInnen ermöglichen soll, das Produkt zurückzugeben, wenn sie damit unzufrieden sind. Gleichzeitig ist ein Ausprobieren oder gar Auspacken des Produktes nicht vorgesehen, wie es in den Bedingungen zur Rückgabe heißt. Damit widerspricht sich das Unternehmen selbst.
  • Negative Erfahrungsberichte! Verärgerte KäuferInnen berichten von Schwierigkeiten bei Rücktritten sowie bei der Kommunikation mit dem Unternehmen. Manche KonsumentInnen berichten außerdem davon, dass Sie unwissend ein Abo abgeschlossen haben.

Sie haben bereits bestellt?

Wenn Sie bereits bestellt haben, sollten Sie hartnäckig bleiben und beim Unternehmen nach der Rücksendeadresse fragen und – sollte es zu einer Rücksendung gekommen sein – auf Rückzahlung beharren. Beachten Sie jedoch, dass Sie Gefahr laufen, auf zusätzlichen Rückversandkosten sitzen zu bleiben. Wenn es zu keiner Rückzahlung kommt, wenden Sie sich an Ihren Zahlungsdienstleister und schildern Sie dort Ihr Problem. Ein Rechtsanspruch auf Rückbuchung besteht dem Zahlungsdienstleister gegenüber jedoch nicht.

Wurden Ihnen ungerechtfertigt mehrere Beträge abgebucht, können Sie eine Rückerstattung fordern. Denn: Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.

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Beratung & Hilfe:

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite „Beratung & Hilfe“ für Sie aufgelistet haben: www.watchlist-internet.at/beratung-hilfe

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei den LeserInnen für die Meldungen zu nuubu.com.)

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