WhatsApp: Diese Inhalte sind strafbar und so können Eltern ihre Kinder schützen

Autor: Claudia Spiess

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WhatsApp: Diese Inhalte sind strafbar und so können Eltern ihre Kinder schützen
WhatsApp: Diese Inhalte sind strafbar und so können Eltern ihre Kinder schützen

Bilder, Memes, Äußerungen – Versendet von Kindern und Jugendlichen. Dass sie sich mit bestimmten Nachrichten unter Umständen strafbar machen können, ist vielen nicht klar.

WhatsApp ist aus dem Alltag vieler Jugendlicher nicht mehr wegzudenken. 80 Prozent der 12- bis 13-jährigen und gar 90 Prozent der 14- bis 15-jährigen halten den Messenger laut „Jugend, Medien, Informationen 2018“ für die wichtigste App auf ihrem Smartphone. Gerade deshalb ist es wichtig, Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit sämtlichen digitalen Medien nahezubringen.

Strafbare Inhalte bei WhatsApp

Bei einem Vorfall in Köln in der Erzbischöflichen Liebfrauenschule wurden in einem Gruppenchat Witze über Anne Frank oder Bilder, die den Holocaust ins Lächerliche ziehen, von 14-jährigen Schülern versendet und auch empfangen. Anzeige wurde von der Schulleitung erstattet. Diese Vorfall ist leider kein Einzelfall. Die Polizei beschäftigt sich immer wieder mit strafrechtlich relevanten Inhalte wie Kinderpornografie, Volksverhetzung durch Bilder, Texte und Videos.

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Mit nur einem Klick versenden die Jugendlichen leichtfertig rassistische Witze, nationalsozialistische Symbole oder auch kinderpornografische Bilder. Dass sie sich damit unter Umständen strafbar machen können, ist den meisten wohl nicht bewusst.

Christian Solmecke, Kölner Medienrechtsanwalt, erklärt: „Wie verbotene Inhalte kundgetan werden, ist unerheblich.“
Sämtliche Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen, können auch geahndet werden. Hierzu zählen kinderpornografische Bilder oder Videos, Volksverhetzung, Aufruf zu Straftaten, Leugnung des Holocaust und Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole wie das Hakenkreuz, das Zeichen der NSDAP, der SS oder der SA. Auch „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ sind verboten.

„Gerade wenn Nutzer kinderpornografisches Material in Whatsapp-Gruppen zugeschickt bekommen, ist nach Paragraf 184b und 184c des Strafgesetzbuchs bereits der Besitz solcher Medien strafbar.“ Inwiefern dieser Besitz strafbar ist, hänge im Einzelfall davon ab, „wann Kenntnis über den Inhalt erlangt wurde und ob das Erhalten solcher Bilder ‚billigend in Kauf genommen wurde‘“, gibt Christian Solmecke zu bedenken.

Grundregeln für digitale Medien

Kristin Langer, Mediencoach bei der Initiative „Schau hin!“, hält es für enorm wichtig, dass Eltern ihre Kinder im Umgang mit digitalen Medien unterstützen. Kinder müssen wissen, dass es auch im Internet Regeln gibt. Sie müssen darauf vorbereitet sein, dass es in digitalen Medien Bilder, Texte und Videos gibt, die Menschen verletzen und auch Gesetzesgrenzen überschreiten. Dass man hier viel zu oft auf negative, beängstigende, verstörende und strafbare Inhalte stoßen kann.

„Die digitale Welt ist kein Tummelplatz, wo jeder machen darf, was wer möchte“, so Kristin Langer.
Wissen Kinder, was in Ordnung ist und was nicht, sind sie ab einem gewissen Alter auch selbst in der Lage, Nachrichten zu bewerten.

Eine Grundregel sollte laut Kristin Langer lauten:

„Bevor ich etwas schreibe, weiterleite oder versende, muss ich immer erst darüber nachdenken, ob ich es wirklich abschicken sollte.“

Es sei wichtig zu wissen, wie man sich respektvoll anderen gegenüber verhält und dementsprechend angemessen miteinander kommuniziert.

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Eltern sind gefragt!

Eltern sind somit gefragt, ihren Kindern zu erklären, warum welche Dinge verboten sind, warum es nicht erlaubt oder gar strafbar ist, verschiedene Symbole zu malen, zu verwenden oder zu verbreiten. Auch sind Eltern gefordert, ihren Kindern beizubringen, dass sie sich nicht von Schulkameraden unter Druck setzen lassen sollen. Gruppenzwang ist oftmals ein großer Antreiber, dem man sich dann entziehen muss. Wichtig sei, dass Jugendliche Vertrauenspersonen wie Eltern, Lehrer oder Freunde haben, an die sie sich wenden können und so Unterstützung bekommen, wenn sie fragwürdige oder auch beängstigende Nachrichten erhalten haben.

Strafrechtlich relevante Inhalte bei WhatsApp melden!

Strafrechtlich relevante Inhalte kann man bei der betreffenden Plattform melden, den Absender blockieren und sich aus den Chats löschen. Auch kann man Angebote wie „Juuuport“ nutzen, wo Jugendliche von anderen Jugendliche anonym beraten werden.
Hilfreich ist es auch, mit seinen Kindern individuelle Lösungen zu finden, was Verhalten und Nutzung diverser Chats angeht. Beispielsweise können hier Nutzungszeiten eine Rolle spielen, aber auch Regeln, was Chat-Inhalte angeht.

„Manche Eltern sprechen mit den Jugendlichen ab, dass sie Whatsapp-Chats einmal im Monat anschauen, oder sie sich einmal in der Woche mit den Kindern über die Inhalte in den Chats unterhalten.“

Eine der wichtigsten Verhaltensregeln für Kinder im Netz sollte daher immer lauten: „Ich muss auf mich und andere aufpassen.“

Quelle: Rundschau Online
Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes
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