WhatsApp: Das Teilen von nationalsozialistischen Inhalten
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Jugendlichen ist oft nicht bewusst, wie problematisch das Teilen und Empfangen unangemessener Inhalte für sie werden kann.
Aktuell betrifft das vor allem nationalsozialistische Inhalte, die auf WhatsApp verbreitet werden.
Was für Sticker?
In WhatsApp oder anderen Messenger-Diensten kann man neben Text meist nicht nur Fotos und Gifs sondern auch sogenannte Sticker verschicken. Diese erinnern an klassische Sticker, wie man sie von Sammelalben kennt. Inhaltlich handelt es sich meist um niedliche Illustrationen von Tieren, Herzchen, Memes oder andere hurmorvolle Inhalte. Daneben gibt es aber zunehmend auch rassistisch motivierte, frauenfeindliche, antisemitische oder antiislamische Motive. Dass diese nicht nur sehr verletzend und boshaft, sondern sogar rechtswidrig sein können, ist denen, die sie verbreiten, oft gar nicht bewusst.
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Wer verschickt Nazi-Sticker?
Sind solche Sticker einmal erstellt, kann jede bzw. jeder diese auch herunterladen, empfangen und teilen. Unsere Erfahrung zeigt, dass bereits Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren solche Sticker kennen und verbreiten. Diese Sticker treffen also auch auf ein Alter, wo die Kinder und Jugendlichen die Inhalte meist noch nicht richtig einschätzen können. Im Geschichtsunterricht geht es in aller Regel erst in der 8. Schulstufe um den 2. Weltkrieg und das nationalsozialistische Gedankengut und auch zuhause werden Kinder selten über solche Inhalte unterrichtet. Obwohl sie über wenig bis gar kein Hintergrundwissen zum Nationalsozialismus verfügen, merken die Kinder aber, dass solche Nazi-Sticker und Co. als Provokation bei Erwachsenen gut wirken. Und so werden sie weitergeteilt – ohne dass die Kinder wissen, dass es sich dabei um rechtswidrige Inhalte handelt.
Hinschauen – Erkennen – Handeln
Stolpern Erwachsene über solche Inhalte auf den Geräten ihrer Kinder oder SchülerInnen müssen sie unbedingt handeln. Das heißt im ersten Schritt die Kinder über die Inhalte aufklären, sie darauf hinweisen, dass es sich dabei um verbotene Inhalte handelt, diese sofort löschen und dafür sorgen, dass diese nicht weitergeteilt werden. Achtung: Damit die Inhalte wirklich gelöscht sind, müssen diese aus dem Messenger (WhatsApp etc.), aus der Galerie, in den automatischen Backups (Cloud-Speicher!) und idealerweise auch von den versteckten Dateien am Handy entfernt werden. Am besten ist es, den automatischen Download in WhatsApp von vornherein zu deaktivieren.
Des Weiteren sollten Sie sich unbedingt an eine darauf spezialisierte Beratungsstelle wenden und die Inhalte melden:
- Hotline für Fragen zu Rechtextremismus des Mauthausen Komitees (telefonisch unter 0810 500 199)
- Beratungsstelle Extremismus (telefonisch unter 0800 2020 44)
- Stopline.at – zur Meldung nationalsozialistischer Inhalte (hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung)
Was kann die Schule machen?
Bemerken Lehrpersonen, dass solche illegalen Inhalte im Umlauf sind, müssen diese unbedingt mit den SchülerInnen darüber sprechen. Oft kann es aber auch schon vor dem eigentlichen Lehrplan sinnvoll sein, im Unterricht über den zweiten Weltkrieg und den Nationalsozialismus zu sprechen – dies kann schon früher im Geschichtunterricht oder auch in anderen Gegenständen (zum Beispiel im Rahmen der bildnerischen Erziehung anhand von problematischen Symbolen) passieren.
Außerdem ist es wichtig, mit den SchülerInnen über ihre Verantwortung in WhatsApp-Gruppen zu sprechen. Nicht alle Inhalte sind lustig und harmlos – vieles ist nicht nur boshaft und verletzend, sondern sogar strafbar.
Generell gilt es: Seien Sie aufmerksam, was Ihre SchülerInnen gerade bewegt. Werden Ihnen unangemessene Inhalte gezeigt, nehmen Sie diese unbedingt ernst, denn dann handelt es sich meist nicht um einen Einzelfall.
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Was kann die Familie machen?
- Erkundigen Sie sich bei Ihren Kindern und finden Sie heraus, inwiefern auch diese von solchen illegalen und verstörenden Inhalten betroffen sind.
- Weisen Sie auch auf die rechtlichen Aspekte hin: Machen Sie deutlich, dass solche Inhalte rechtliche Konsequenzen haben können. Je nach Alter und Art der Beteiligung reichen diese von einer Handyabnahme durch die Polizei über einen Eintrag ins Geschäftsregister der Staatsanwaltschaft bis hin zu einer strafrechtlichen Verurteilung.
- Klären Sie die Kinder darüber auf, warum Inhalte mit nationalsozialistischem Bezug in Österreich verboten sind: Besprechen Sie die Grenzen zwischen rassistischer Verhetzung, Wiederbetätigung und bloßer Meinungsäußerung. Beispiele für Elterngespräche mit Jugendlichen finden Sie in der Broschüre „Klickt`s – Geh Nazis nicht ins Netz!“.
- Leben Sie in der Familie vor, dass menschenverachtende Inhalte keinen Platz haben, z. B. bei Diskussionen rund um BettlerInnen, Flüchtlinge etc. Zeigen Sie auch, wie man gegen solche Inhalte online angehen kann.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind das neueste WhatsApp-Update hat. Durch dieses wird verhindert, dass man automatisch zu Gruppen hinzugefügt und mit solchen Inhalten konfrontiert werden kann. Checken Sie bei dieser Gelegenheit gemeinsam mit Ihrem Kind seine Privatsphäre-Einstellungen auf WhatsApp.
- Deaktivieren Sie in WhatsApp und Co. den automatischen Download von Dateien. Und überprüfen Sie auch Cloud-Speicher und Co. auf unerwünschte Inhalte.
Artikelbild: Saferinternet
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