Hat WhatsApp die Bildrechte an meinen Fotos und Videos?

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Autor: Tom Wannenmacher

Aktuell erhalten wir laufend Anfrage, die in diese Richtung gehen: „Ich habe bei WhatsApp ein weitergeleitetes Video von N24 erhalten, in dem behauptet wird, dass WhatsApp die Rechte an all meinen persönlichen Fotos, Videos und sonstigen Inhalten hätte. Diese verbreiten und verkaufen darf. Angeblich neue Nutzungsbedingungen,…“

Erschleicht sich WhatsApp still und heimlich mit “neuen” AGB alle Text- und Bildrechte? Erneut bekommen wir Anfragen zu einem Beitrag, der ein Video von “N24.de” zeigt. Der Titel: “Neue AGB: WhatsApp erschleicht sich Text- und Bildrechte”.

Bereits vor sieben Jahren wurden Nutzer mit diesem Video verunsichert. Es wurde behauptet, WhatsApp erhalte sämtliche Rechte an den Fotos seiner Nutzer. Da wir schon vor Jahren über dieses Thema berichtet hatten, dürfen wir an dieser Stelle nochmals den Screenshot von damals veröffentlichen, an dem man zwei Dinge sehr deutlich erkennen kann:

  1. Das Logo von N24 und
  2. Das Datum 23.5.20214

image

Alleine das wir uns bereits im Jahre 2021 befinden deutet darauf hin, dass es sich um kein aktuelles Video handeln kann, denn den TV-Sender N24 gibt es bereits seit dem Jahre 2018 nicht mehr!

Wikipedia: Am 7. Juli 2015 wurde bekannt, dass N24 schrittweise mit Die Welt unter dem Markendach Welt vereint werden solle. Am Ende des Prozesses wurde die Marke N24 gänzlich abgelöst und der Sender am 18. Januar 2018 in Welt umbenannt. (Link)

Dennoch die Frage: Hat WhatsApp die Möglichkeit, die Bildrechte für meine Fotos und Videos zu erlangen?

Nein, denn in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp findet man diese Information:

Die Lizenz von dir gegenüber WhatsApp. Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst. Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen (beispielsweise uns zu gestatten, dein Profilbild und deine Statusmeldung anzuzeigen, deine Nachrichten zu übermitteln und deine nicht zugestellten Nachrichten für bis zu 30 Tage auf unseren Servern zu speichern, während wir versuchen, sie zuzustellen).

Das klingt auf den ersten Blick nach einer ganzen Menge Rechte, die man WhatsApp da überlässt. Jedoch benötigt WhatsApp diese „Freigabe“ durch die Nutzer, um deren gesendete Daten, Texte, Bilder etc. überhaupt erst übermitteln zu dürfen.
Keine Sorge – auch hier greift die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Niemand außer den am jeweiligen Chat beteiligten Personen sieht die Inhalte.

Auch enthalten ist das Recht von WhatsApp, die öffentlichen Daten anzuzeigen.
Und genau das ist der Punkt. Es geht hier also vor allem um die Daten, die man öffentlich anzeigen lässt: Das Profilbild, wenn man angegeben hat, dass dies für jeden zu sehen sein soll. Ebenso verhält sich das mit dem Status, den jeder User selbst setzen kann.

Diese Lizenzen erlöschen dann, sobald man sein Profilbild und/oder den Status löscht. Und nochmals: In einem Chat gesendete Inhalte sind hiervon nicht betroffen.

Fazit

Das Nutzungsrecht von versandten Bildern, Videos und auch Texten verbleiben beim Nutzer und können somit nicht von WhatsApp anderweitig verwendet und verbreitet werden.

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