Wenn mit ausgespähten Daten missbräuchlich Geldüberweisungen getätigt werden!

Autor: Tom Wannenmacher

So werden ausgespähte Daten missbräuchlich verwendet! / Artikelbild: Inspiring - Shutterstock.com
So werden ausgespähte Daten missbräuchlich verwendet! / Artikelbild: Inspiring - Shutterstock.com

In den vergangenen Tagen wurden bei der Polizeidirektion Werra-Meißner mehrere Anzeigen erstattet, wonach mit ausgespähten Daten missbräuchlich vom Konto der Geschädigten Geldüberweisungen getätigt wurden.

Als Verwendungszweck ist immer ein Fahrt (Fahrtkarte) für Flix-Bus-Fahrten angegeben. Nachdem die Geschädigten der Lastschrift widersprachen folgte eine 1. Mahnung seitens „RatePay Gmbh“. Aktuell wurde gestern ein weiteres Mahnschreiben (RatePay) postalisch übersandt, mit der Aufforderung 56,70 EUR samt Mahngebühren für entsprechende Leistungen zu überweisen. In diesem konkreten Fall soll die Fahrt mit Flix-Bus am 09.01.19 stattgefunden haben, wo die Geschädigte definitiv im Ausland weilte.

Auch eine vorausgegangene angebliche „Zahlungserinnerung“ hat es nie gegeben. Daher ermittelt die Eschweger Kripo in diesem Zusammenhang in allen Fällen wegen Ausspähen von Daten und Leistungskreditbetruges.

Für die Polizei sowie die Verbraucherzentralen ist diese Form des Betruges nichts Neues und zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, mit persönliche Daten verantwortungsvoll umzugehen. Die Polizei rät daher auch Strafanzeige zu erstatten, sofern unberechtigte Kontoverfügungen getroffen wurden und der Verdacht auf einen Missbrauch der persönlichen Daten vorliegt.

Weitere Tipps:

Phishing und Schadsoftware per E-Mail

Als seriöse Bank oder Firma getarnt, schöpfen Betrüger Passwörter, Kreditkarten- und Kontoinformationen oder PIN / TAN für das Online-Banking ab.

  • – Überprüfen Sie Ihre Nachrichten mit dem 3-Sekunden-Sicherheits-Check: Achten Sie auf Absender, Betreff und Anhänge und ob diese Ihnen plausibel erscheinen.
  • – Nutzen Sie einen Anti-Viren-Scanner, um mögliche Schadprogramme zu entfernen.
  • – Führen Sie Updates immer automatisch durch.
  • – Nutzen Sie starke Passwörter, vor allem für Zugänge zu Kunden-Accounts bei Banken, Online-Shops, sozialen Medien und für E-Mail-Postfächer.
  • Passwortmanager können eine hilfreiche Unterstützung sein.

Sofort reagieren bei Datenklau

Personen, deren sensible Daten öffentlich gemacht oder für andere Zwecke missbraucht wurden, müssen umgehend reagieren:

  • – Überprüfen Sie, von welchen Konten Ihre Daten abgegriffen wurden.
  • – Setzen Sie die Konten zurück und wählen Sie starke Passwörter. Beginnend mit den Accounts, die für das Zurücksetzen von Passwörtern in anderen Anwendungen notwendig sind (z.B. E-Mail-Konten). In einem zweiten Schritt setzen Sie Online-Profile wie Facebook zurück, weil Sie sich mit diesem Account bei anderen Diensten anmelden können.

Jede Straftat anzeigen

Opfer von Cybercrime sollten jede Straftat bei der Polizei anzeigen. Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Existierendes Datenmaterial – wie E-Mails, Chat-Verläufe in Messenger-Diensten, digitale Fotos oder Videos – sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen.

BSI für Bürger: www.bsi-fuer-buerger.de ProPK: www.polizei-beratung.de Weiterführende Informationen zum Grundschutz gibt der Sicherheitskompass von Polizei und BSI.

Quelle: Polizei Nordhessen

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