Wenn der Gutschein keiner ist

Autor: Tom Wannenmacher

Verbraucherzentrale Sachsen untersagt irreführende Werbung im Paunsdorf Center und den Höfen am Brühl in Leipzig

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In den beiden bekannten Leipziger Einkaufszentren wurde Anfang des Jahres für Geschenkgutscheine geworben. In allen Geschäften der Center sollten sie einlösbar sein.

Wer einen dieser „Gutscheine“ an der Kundeninformation kaufen wollte, dem wurde eine Plastikkarte mit einem MasterCard-Logo angeboten.

Vertragspartner sollte eine Limited-Gesellschaft in Großbritannien werden.

Das Perfide daran: Zwölf Monate nach dem Kauf wird eine monatliche Kartennutzungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro automatisch vom Guthaben abgebucht. Eine Karte mit einem Wert von 25 Euro wäre also bereits nach einem Jahr und 10 Monaten wertlos.

Das könnte bei manchem Beschenkten zu einem bösen Erwachen führen und für Beschwerden beim Schenker sorgen. Außerdem verweigerten einige große Geschäfte in den Centern die Einlösung.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nach Verbraucherbeschwerden diese Werbung durch eine Abmahnung unterbunden. „Bei einem Gutschein dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht mit einer Gültigkeit von drei Jahren rechnen“, informiert Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Es ist auch irreführend, mit einer Einlösbarkeit in allen Geschäften zu werben, wenn diese nicht gegeben ist.“

Das Paunsdorf Center und die Höfe am Brühl haben die beanstandete Werbung zwischenzeitlich entfernt. Das Angebot wird nun als „Geschenkkarte“ beworben. An den Bedingungen hat sich allerdings nichts geändert.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät deshalb allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Aufmerksamkeit beim Kauf von Geschenkkarten und Gutscheinen. Sonst könnte es nach ein paar Monaten ein böses Erwachen geben.

Presseinformation der Verbraucherzentrale Sachsen vom 10.4.2015

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