Wasser kein Menschenrecht in Deutschland? – Genauer hingeschaut …

Autor: Andre Wolf

“IM NAMEN DES VOLKES???? ERSCHÜTTERND!!! 299 Abgeordnete sind der Ansicht, dass WASSER KEIN MENSCHENRECHT ist…”

In Verbindung mit dem Screenshot und auch dem Wissen, dass es eine Abstimmung zu diesem Antrag gegeben hat, können wir ja jetzt Feierabend machen und in die Sonne gehen. Sofern alles so einfach ist, dass man es in einem Satz ausdrücken kann.

wasser1
(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Doch so einfach haben wir noch nicht Feierabend, denn hinter dem Titel “Wasser ist Menschenrecht” verbirgt sich ein ganz anderer Inhalt.

Zunächst: Kein Fake!

Bei der Abstimmung mit dem Titel “Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern” handelt es sich um eine tatsächlich stattgefundene Abstimmung, welche auf einem Antrag der Fraktion DIE LINKE hin abgestimmt wurde. Der Screenshot, welcher seit dem in den sozialen Netzwerken verteilt wird, stammt aus einem öffentlichen Dokument des Bundestages und ist für jeden einsehbar:
https://www.bundestag.de/blob/193994/c2bc8ae4a02a05bf14a7945d47a189c7/20130228_wasser2-data.pdf

Abgestimmt wurde dieser Antrag am 28. Februar 2013, das dargestellte Ergebnis ist grafisch auch frei einsehbar auf der Webseite des Deutschen Bundestages.

wasser2
(Screenshot: Bundestag.de)

Es steht also fest, dass es sich bei dem Titel des Antrages, der Abstimmung und dem Ergebnis um Tatsachen handelt.

Titel – und der Inhalt

An dieser Stelle ist es jedoch wichtig, zwischen Titel und Inhalt zu unterscheiden (in der Tat ist dieses Problem augenscheinlich nicht nur auf Facebook beschränkt: auch im Bundestag wird mit reißerischen Titeln gearbeitet). Der Titel sagt aus: “Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern”.

Man kann nun den Titel so nehmen, wie er ist und abstimmen: es gibt daran kein Zweifel, Wasser sollte ein Menschenrecht sein.

An dieser Stelle jedoch das Kapitel zu schließen, ohne den Antrag der Fraktion DIE LINKE anzuschauen, wäre ein Fehler. Denn der genaue Antrag liest sich nicht in drei Worten, sondern lautet wie folgt:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe im Rat der Europäischen Union abzulehnen;
2. sollte eine Verhinderung der Richtlinie keinen Erfolg haben, zumindest darauf hinzuwirken, dass die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird und stattdessen den Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ Geltung verschafft wird;
3. jetzt, wie in der Zukunft, alle Versuche abzuwehren, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung führen können.
Berlin, den 26. Februar 2013 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

(Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712482.pdf)

Und nun wird es interessant: der Inhalt des Antrages fordert nicht auf, Wasser als ein Menschenrecht zu deklarieren, sondern fordert in erster Linie die Ablehnung einer Richtlinie des EU-Parlamentes bezüglich der Konzessionsvergabe von kommunalen Aufträgen innerhalb der EU.
DIE LINKE verlangt eine einheitliche, rechtliche Regelung zur Ausschreibung der Konzessionsvergabe. Mit dem plakativen Titel, dass Wasser ein Menschenrecht sein soll, hat das schon gar nichts mehr zu tun. Man hätte auch den Titel „Vorschlag zur Schaffung eines exklusiven Rechtsraumes auf EU-Ebene zwecks Sicherstellung der Wahrung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand.“ wählen können – aber das wäre eventuell nicht so publikumswirksam.

Wasser ist Menschenrecht

Dennoch kommt der Titel in Punkt 2 des Antrages vor. Man bezieht sich hier auf die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ (deren Name augenscheinlich als Namenspate für den Antrag stand) und deren Forderungen an die EU:

    1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
    2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
    3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.(Quelle: http://www.right2water.eu/de)

Wasser und sanitäre Grundversorgung stehen bei der Initiative im Fokus, sowie auch die Forderung, die Wasserwirtschaft nicht zu liberalisieren.

Bist Du nicht für mich – bist Du dann gegen mich?

Wer nun die Kurzinformationen nimmt und daraus interpretiert, dass die Bundesregierung gegen Wasser als ein Menschenrecht ist, interpretiert zu kurzsichtig. Die Ablehnung des Antrages mit dem Titel “Wasser ist Menschenrecht” lehnt in erster Linie die inhaltlichen Punkte des Antrages ab. Dies bedeutet nicht, dass ein Großteil der Abgeordneten (abgesehen von einigen Lobbyinteressen) für die Liberalisierung von Wasser ist. Wer nun noch weiteren Raum zur politischen Interpretation sucht, erkennt an der großen Menge an Enthaltungen, dass dieser Antrag zwar in seiner Grundidee willkommen ist, man aber diesen expliziten Weg nicht gehen will. Politik ist nicht schwarz und weiß, Politik ist nicht immer so stereotyp, wie man denkt. Ein pluralistisches System in einem Satz zu interpretieren, ist nahezu unmöglich.

Bei dieser Abstimmung ging es um den Inhalt des Antrages, jedoch nicht um die Aussage, dass Wasser ein Menschenrecht sei. Das ist nur der Titel.

Und wer jetzt noch eine Stunde Zeit hat, darf gerne die Abstimmung zu dem Antrag, inklusive der Reden einzelner Politiker, anschauen:

Video vom 28. Februar 2013 im Menüpunkt „Debatte“

 

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