Warnung vor Zahlungen an das Fake-Inkasso „ADR Service“

Autor: Tom Wannenmacher

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Dreister Betrug über deutsche Konten. Verbraucherzentrale warnt vor Zahlungen an Fake-Inkasso „ADR Service“

Zahlreiche Brandenburger Haushalte erhalten in diesen Tagen ein Schreiben der vermeintlichen Firma „ADR Service“. Diese gaukelt vor, es läge ein unbezahlter Vertrag über eine Spielgemeinschaft „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“ vor. Die Verbraucher:innen werden aufgefordert, einen Schadensersatz von etwa 200 Euro zu zahlen. Erfolge die Zahlung nicht, drohe ein Gerichtsverfahren mit deutlich höheren Kosten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät: „Zahlen Sie nicht. Stellen Sie Strafanzeige.“

Die Schreiben der Alternetive Dispute Resolution (ADR Service) sind ein typischer Fall eines Fake-Inkasso-Schreibens. Das Unternehmen gaukelt mit zahlreichen erfundenen Daten vor, ein seriöses, eingetragenes Inkassounternehmen zu sein. Prüft man die Angaben, erweisen sich entscheidene Daten wie die Eintragung ins Handelsregister als erfunden. Auf einen Blick fällt der Betrug auf, wenn man mehrere Anschreiben in den Händen hält: „Hier kann man einen munteren Wechsel des Firmensitzes zwischen Düsseldorf und Berlin erkennen und auch der vermeintliche Geschäftsführer ändert sich“, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

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Deutsche Kontonummer macht Fake schwer zu erkennen

Normalerweise sind solche Fake-Inkasso-Forderungen verbunden mit der Aufforderung, auf ein ausländisches Konto zu zahlen. „Die Verbraucherzentralen haben Verbraucher in den vergangenen Jahren immer wieder dafür sensibilisiert, dass ein ausländisches Konto auf vermeintlichen Inkassoschreiben ein Indiz für einen Betrug ist“, sagt Kahnert und ergänzt: „Bei den jetzt in Umlauf befindlichen Schreiben zahlt der Betroffene jedoch auf ein deutsches Konto. Das macht es schwerer, den Betrug zu erkennen.“

Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen

„Unser Rat: Zahlen Sie keinesfalls, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten“, sagt Kahnert. „Sollten Sie bereits bezahlt haben, fragen Sie schnell Ihre Bank, ob sie das Geld zurückholen kann.“

Geldwäsche-Abteilung der Deutschen Bank informiert

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die von Verbrauchern zur Verfügung gestellten Schreiben an die zuständige Abteilung für Geldwäsche bei der Deutschen Bank weitergeleitet. Denn die vermeintlichen Schadensersatzforderungen sollen auf ein Konto der Deutsche-Bank-Tochter Postbank gezahlt werden, wie eine IBAN-Prüfung ergab. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch Konten anderer Kreditinstitute betroffen sind. „Jeder, der ein solches Schreiben erhält, sollte Strafanzeige bei der Polizei stellen, sodass alle beteiligten Konten erfasst werden können“, empfiehlt die Verbraucherrechtsexpertin der VZB.

Betroffene können sich auch telefonisch bei der VZB beraten lassen:
• Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
• E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung

Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes
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