Warnung: Vogelgrippe-Virus in Schleswig-Holstein und Bodensee

Autor: Kathrin Helmreich

Nachdem im Kreis Plön in nur zwei Tagen über 200 Reiher-Enten, Blässhühner, Möwen, Gänse und Schwäne an der Geflügelpest verendet an den Ufern des Großen Plöner Sees, des Trammer Sees, des Schöhsees und des Kleinen Plöner Sees aufgefunden wurden, verhängt Umweltminister Robert Habeck (Grüne) eine Stallpflicht für Hausgeflügel.

Wie auf den Webseiten von LN Online und NDR berichtet, konnte in Schleswig-Holstein Kreis Plön das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen werden.

Um den Fundort der toten Tiere wurde ein Drei-Kilometer-Sperrbezirk errichtet, sowie im 7-Kilometer-Beobachtungsgebiet auf strengste Hygieneregeln hingewiesen. Vor den Ställen des Hausgeflügels müssen Desinfektionszonen errichtet und alle Tiere von Veterinären regelmäßig untersucht werden.

Noch ist nicht bekannt, wie das Vogelgrippe-Virus nach Schleswig-Holstein gelangte. Auch in Polen, Ungarn, Kroatien und am Bodensee sind tote Wildvögel zu beklagen.

Die letzten Ausbrüche der Vogelgrippe 2006 und 2014 waren weitaus weniger intensiv. Damals wurden nur wenige infizierte Wildvögel gefunden und die Geflügelhaltung war gar nicht betroffen.

“Die Lage ist sehr ernst. Das ist eine ganz andere Dimension.”,

so Habeck über die momentane Lage.

Über 120 Tierhalter sind von der Sperrbezirksregelung betroffen. Sollte das Virus bei einem der Halter entdeckt werden, müssen alle Tiere getötet werden. Betroffene können eine Entschädigung aus einem Fond erhalten, die Kosten für die Aufstellung werden jedoch nicht abgegolten.

„Mir ist bewusst, dass eine Stall-Pflicht für viele Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen ein harter Eingriff ist. Aber der Ausbruch in einem Bestand hätte noch gravierendere Folgen“,

sagte der Minister und fügte an:

„Wir müssen einer Infektion der Bestände so gut wie möglich vorbeugen. Wir appellieren zudem an alle Geflügelhalter im Land, penibel auf die ohnehin bestehenden Vorsichtmaßnahmen zu achten.“

Ist der Virus auch für Menschen gefährlich?

Eine Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen, ist bislang nicht bekannt. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung sei eine Übertragung über infizierte Lebensmittel “theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich”.  Bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch sollte man jedoch in jedem Fall auf strenge Hygiene achten.

Sollte man tote Wasservögel finden, sind diese dem Ordnungsamt zu melden. Die betroffenen Vögel werden abgeholt und an eine Sammelstelle gebracht.

In jedem Fall sollte man kein totes Tier berühren oder anfassen, auch für Hunde besteht Leinenpflicht und sind von toten Tieren fernzuhalten.

Amtskollege Till Backhaus (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern, rief Behörden, Tierhalter und Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit auf. Es sei durchaus möglich, dass das Virus Mecklenburg-Vorpommern erreichen könnte.

Ingo Ludwichowski, Geschäftsführer des Nabu (Naturschutzverband) Schleswig-Holstein wirft ein:

“Wir bedauern, dass so große Bestände an Wildvögeln davon betroffen sind. Wir gehen davon aus, weil es dafür Beispiele etwa aus Asien gibt, aber auch in übrigen Gebieten, dass diese Wildvögel umgekehrt infiziert worden sind dadurch, dass aus einer Massentierhaltung der Virus in die Wild-Population gelangt ist. Denn – es ist eigentlich ungewöhnlich, dass so ein Virus sich in Wildvögeln entwickelt – auch wenn sie latent Träger sein können.“

Die Ursache des Ausbruchs der Vogelgrippe wird untersucht.

QuelleLN Online, NDR

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