Letzter Wille: Notar versus Online-Testament

Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Online-Testaments innerhalb weniger Minuten. Dabei gibt es aber viele Fallstricke zu beachten.

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Autor: Susanne Breuer

Bei einem Online-Testament müssen sich Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament.

Fallstricke Formvorschriften und Komplexität

Dabei sollten sie das Wichtigste aber nicht aus den Augen verlieren:

„Damit das Testament auch wirksam ist, reicht es nicht, das Dokument auszudrucken und zu unterschreiben. Handelt es sich nicht um ein notarielles Testament, muss alles handschriftlich niedergeschrieben und anschließend unterschrieben werden“,

erklärt Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. Das ausgeworfene Muster einfach abzuschreiben, hat allerdings auch seine Tücken.

„Für sehr einfach gelagerte Fälle mag dies eine Option sein. Oft wissen die Rechtsuchenden aber gar nicht, wie komplex ihr Fall ist und wo Fallstricke lauern können“, berichtet Notar Uerlings aus der Beratungspraxis. „Häufig kommt dann später das böse Erwachen.“

One size fits all – nicht beim letzten Willen!

Nicht nur bei Patchworkfamilien, großen Vermögen oder Verbindungen ins Ausland lohnt sich ein Beratungsgespräch. Schon beim klassischen Berliner Testament zwischen Eheleuten stellen sich Fragen, die in Standardformularen kaum abzubilden sind. Die vermeintlich einfache Frage, ob und ggf. inwieweit ein Ehegatte nach dem Tode des anderen das Testament noch ändern kann, z.B. weil er sich mit den Kindern zerstreitet, ist nur ein Beispiel von vielen. Aufgrund unbedachter Formulierungen sind Eheleute vielfach nach dem Tod des Partners unwiderruflich an das Testament gebunden und können nicht auf Veränderungen reagieren. Auch können die Onlinedienste nicht im gleichen Umfang über rechtliche Begrifflichkeiten aufklären und hinterfragen, ob das Angeklickte wirklich dem Gewollten entspricht.

„Eine Vor- und Nacherbfolge zum Beispiel kann im ersten Moment sehr reizvoll klingen. Welche Konsequenzen sie aber haben kann, gerade wenn Immobilien zur Erbschaft gehören, ist den Beteiligten meist nicht klar,“ weiß Notar Uerlings.

Beratung inklusive

Automatisch erstellte Testamente können den Testierenden einen ersten Eindruck vermitteln, über welche Fragen sie sich Gedanken machen sollten. Der letzte Wille ist jedoch eine hoch individuelle Angelegenheit. Vor der Übernahme eines Muster-Testaments empfiehlt sich daher stets ein Beratungsgespräch mit einer Notarin oder einem Notar. Kommt es später zur Beurkundung des Testaments, fallen für die Beratung keine zusätzlichen Kosten an. Und was viele nicht wissen: Im Ergebnis können Online-Testamente sogar teurer und aufwändiger sein als ein notarielles Testament. Denn nach dem Tod brauchen die Erben einen Erbschein, was mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden sein kann. Ein eindeutiges notarielles Testament ersetzt aber den Erbschein, bei Ehegatten sogar für beide Todesfälle. In vielen Fällen ist ein notarielles Testament dabei günstiger als ein Erbschein.

Fazit

Online-Testamente mögen leicht zu erstellen sein, ersetzen aber nicht die fachliche Beratung durch einen Notar. Wichtig: ein Testament muss komplett handschriftlich erstellt sein. Die Regelung des Nachlasses ist eine hoch individuelle Angelegenheit, und muss ganz unterschiedliche familiäre Konstellationen durchdenken und abbilden. Ein eindeutiges notarielles Testament ersetzt den Erbschein. Ein Online-Testament kann unter Umständen teurer und aufwändiger sein als ein Testament vom Notar.

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Quelle: Hamburgische Notarkammer

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