„Vorbereitung eines Angriffskrieges“ aus dem StGB gestrichen – Krieg nun möglich? Nein!

Autor: Ralf Nowotny

Zum Anfang des Jahres 2017 gab es wieder einmal einige Gesetzesänderungen. Insbesondere die Streichung eines Paragraphen des Strafgesetzbuches verursacht Diskussionen – Darf Deutschland sich nun an Angriffskriegen beteiligen?

„Gesetz bereinigt. Jetzt könnte er kommen der Krieg die Russen. Wäre da nicht Trump und Putin.“

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…titelt der BlogFrieden mit Russland“ in etwas holprigem deutsch. Weiter heißt es dort:

„Weg, einfach so in einer “Nacht und Nebelaktion“ im deutschen Bundestag am 01.12.2016 wegradiert. Einzig “Die Linke“ stimmte dagegen. Die Grünen enthieten [sic] sich der Stimme.Wäre man Merkel, wäre man nun  erst recht “sauer“ . Hatte sie doch sich  solche Mühe gegeben , bei einem Angriffskrieg, nicht mehr belangt werden zu können. War doch alles so sauber vorbereitet, der Obama/Clinton/Merkel- Krieg. Nun kommt da der Trump mit dem Putin und machen  alles kaputt.Wollen  Frieden. Mensch, gibts denn so was.“

Konkret (ja, wir müssen das nochmal in klardeutsch übersetzen) wird also behauptet, dass jener Paragraph gestrichen wurde, damit Deutschland zusammen mit den USA einen Angriffskrieg gegen Russland führen könne, sich aber Merkel nun ärgern müsse, da Trump sich gut mit Putin versteht.

Um was für einen Paragraphen handelt es sich?

Tatsächlich wurde Paragraph 80 des Strafgesetzbuches gestrichen. Dort hieß es:

„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Jenen Gesetzesbeschluss des deutschen Bundestages lässt sich hier im Detail nachlesen.

Ist das schlimm?

Ja… wenn man nur die Hälfte des Beschlusses liest. Denn dann könnte man schlussfolgern, dass nun ein Krieg, z.B. gegen Russland, ohne jegliche Konsequenzen für die beschließenden Staatsoberhäupter möglich sei. Jener genannte Blog assoziiert auch mit seiner Bebilderung, dass die Streichung des Paragraphen nur Merkels Zielen diene, Russland angreifen zu können:

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Da wurde ja noch was geändert?

Richtig, es gab auch Änderungen im Paragraph 80a StGB. Konkret wird nun nicht mehr von Angriffskrieg gesprochen von „Verbrechen der Aggression“. Auch wird natürlich nicht mehr auf den gestrichenen Paragraph 80 verwiesen, sondern auf Paragraph 13 des Völkerstrafgesetzbuches.

Warum wurde der Begriff geändert?

„Verbrechen der Aggression“… für so einige klingt das nach einem weichgespülten Begriff, damit das böse Wort „Krieg“ nicht mehr vorkommt. Doch was so harmlos klingt, ist sogar eine Verschärfung des Gesetzes. Während bei einem Angriffskrieg der Aggressor deutlich benennbar sein muss (was bei Krieg meist sehr schwierig ist), geht es bei einem der Verbrechen der Aggression darum, dass bereits eine Teilnahme an einem Krieg strafbar ist.

Ein einfaches Beispiel:
USA erklären Russland den Krieg. Die USA sind in jenem Fall der Aggressor. Hier wird es schon schwierig, da die USA natürlich sagen würde, Russland habe sie provoziert und sei deswegen der wahre Aggressor, aber lassen wir das mal beiseite.
Würde sich nun Deutschland an der Seite der USA an diesem Krieg beteiligen, dann wäre dies eine „Beteiligung eines Angriffskrieges“, welcher nach dem gestrichenen Paragraph 80 StGB strafbar ist.

Um nun genauer zu verstehen, warum sich Deutschland nun trotzdem nicht an einem solchen Krieg beteiligen darf, werfen wir doch am Besten mal einen Blick in den Paragraphen 13 des Völkerstrafgesetzbuches:

„Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

und

„Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Was ist denn dieses Völkerstrafgesetzbuch?

Jenes Gesetzbuch, welches seit 2002 existiert, regelt in Deutschland die Folgen von Straftaten gegen das Völkerrecht, insbesondere werden die Straftatbestände des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geregelt. Vereinfacht kann man sagen, dass jene Gesetze aus dem normalen Strafgesetzbuch ausgelagert und in dem Völkerstrafgesetzbuch zusammengefasst wurden.

Also kein Krieg möglich?

So gerne so Mancher der Regierung auch vorwerfen möchte, dass sie einen Krieg gegen Russland führen wolle, so unmöglich ist dies auch durchzuführen. Die Streichung des Paragraphen 80 StGB war einfach nur nötig, da dieser Straftatbestand nun sehr viel ausführlicher im Völkerstrafgesetzbuch geregelt ist.

Im Endeffekt wollte jener Blog, genauso wie die Epochtimes, welche lapidar „Vorbereitung eines Angriffskriegs“ aus Strafgesetzbuch gestrichen titelte, einfach nur einen Wirbel verursachen. Die Epochtimes zumindest überarbeitete ihren Artikel und weist nun auch auf den Artikel 13 im Völkerstrafgesetzbuch hin… aber wer liest heutzutage schon die Artikel?

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