Video zeigt wie Junge geschlagen wird (Faktencheck)

Autor: Kathrin Helmreich

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Video zeigt wie Junge geschlagen wird (Faktencheck)
Video zeigt wie Junge geschlagen wird (Faktencheck)

Ein Video aus dem Jahr 2014 zeigt, wie ein Junge verprügelt wird. Aktuell ist es auf Twitter wieder im Umlauf und wir erhalten erneut Anfragen dazu.

Wir erhielten abermals Anfragen zu einem Video, das via Twitter wieder in Umlauf gebracht wurde. Zu sehen ist ein Junge, der von einem größerem Jungen an die Wand gedrängt und verprügelt wird.

Es geht um folgendes Video:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

Der Faktencheck zum Video

Das Video ist bereits älter. Wir haben hierzu im März 2014 das erste Mal berichtet. Es handelt sich um Christoph M. aus Marl. Er wurde im März 2014 auf dem Weg zur Schule von dem Täter in die Enge gedrängt und verprügelt. Dieser war bereits polizeibekannt. Freunde des Täters haben die Tat gefilmt und sie auf Facebook hochgeladen.

Die Eltern von Christopher hatten damals Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Im September 2016 wurde der Täter zu 40 Arbeitsstunden und 200 EUR Schmerzensgeld verurteilt.

Fazit

Es handelt sich um keinen aktuellen Fall. Der Täter wurde im Jahr 2016 für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen. Wie so oft, vergisst das Internet nicht und dem Opfer wird so immer wieder qualvolle Minuten seines Lebens vorgehalten.

Allgemeine Informationen zu Hetze im Netz

Zum Thema „moderne Hexenjagd“: Auch wir finden den Inhalt des Videos sehr schlimm. Das was passiert ist, war definitiv nicht in Ordnung. Aber durch das erneute Hochladen des Videos entsteht auch Hetze.

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Private Profile, Seitenbetreiber und Gruppen begeben sich auf sehr dünnes Eis, wenn sie zu Hetze aufrufen. Denn Hetze – auch im Netz – ist strafrechtlich zu bewerten.

Was die Ersteller jedoch nicht bedenken ist, dass sie sich mit solchen Seiten, Gruppe, Statusbeiträge, Teilungen usw. STRAFBAR machen.
Das gilt auch für jene Nutzer die Kommentare abgeben, wie “Lasst uns treffen und den Typen fangen” usw.

Ein privater Fahndungsaufruf kann strafbar sein. Das ist vielen nicht bewusst. Manche Nutzer veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne vorher selbst sicher zu gehen, ob es sich um einen aktuellen Fall handelt.

Fahndungsaufrufe auf Facebook

Merke: Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Opferschutz

Das Verbreiten derartiger Videos wird oftmals gerne im Namen des Opferschutzes betrieben. Opferschutz – ist das wirklich so? Ist dem Opfer, in diesem Fall dem Jungen selbst, damit geholfen, wenn ihm im Netz immer wieder eine qualvolle Minute seines Lebens vorgehalten wird?

Das Netz vergisst nicht, es wird auch dieses Video nicht vergessen. Somit wird dieses Video auch immer wieder traumatische Erinnerungen an diesen Moment bei dem Jungen erwecken.

An dieser Stelle verweisen wir gerne auf unser Interview zum Thema Opferschutz: Erlebte Gewalt – Opferbegleitung: warum und wie

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