Video: Ein Mann quält einen kleinen Hund (Kein Fake)

Autor: Tom Wannenmacher

Fast schon im Sekundentakt bekommen wir etliche Anfragen zu einem Video in dem man einen Mann (Tierquäler aus Betzdorf) erkennen kann der einen Hund quält.

Update 8.3.2014 / 16:30 Uhr

Soeben hat so eine Seite auf Facebook, die sich “Todesstrafe für Tom Jan Hüsch” nennt einen Statusbeitrag veröffentlicht der angeblich von der DPA stammte. Bei diesem Statusbeitrag erkennt man auch einen Mann, der sich im Krankenhaus befindet.

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Hier steht:

GERECHTIGKEIT SIEGT EBEN DOCH !!!!!!!!!!!!
dpa • Der 21-jährige Tom-Jan H. aus Betzdorf (Rheinland-Pfalz) wurde in der Nacht zum heutigen Samstag zwischen 3-4 Uhr von einem maskierten Täter mit einem harten metallischen Gegenstand attackiert. Nach zwei Schlägen auf den Hinterkopf und einem Schlag in den Nacken des Opfers, ging dieses regungslos zu Boden.
Laut Zeugenberichten flüchtete der schwarz gekleidete Täter in Richtung Katzwinkel über die Katzwinkeler Straße. Auch eine schnell eingeleitete Fahndung nach dem mutmaßlichen Täter blieb in der Nacht erfolglos, ein aus dem benachbarten Siegen angeforderter Polizeihubschrauber mit Wärmebildkamera konnte den Täter in der Nacht ebenfalls nicht aufspüren. Die Polizei geht davon aus, dass der Täter mit einem leicht transportierbaren Gegenstand wie einem Baseballschläger oder einem Schlagring bewaffnet war und zur Flucht einen PKW nutzte.
Das Opfer befindet sich derzeit in einem Krankenhaus außerhalb von Rheinland-Pfalz, es wurde in ein künstliches Koma versetzt, da ein schweres Schädelhirn-Trauma und eine bösartige Fraktur der Nacken- und oberen Wirbelsäulenmuskulatur unter Umständen tödlich verlaufen könnten. Die Polizei möchte aus ermittlungstechnischen Gründen den genauen Aufenthaltsort nicht bekanntgeben.
Alle Hinweise diesbezüglich bitte an die Polizei Betzdorf unter der Rufnummer 02741-9260 oder jede andere örtliche Polizeidienststelle.

Die DPA wurde von uns informiert und wir haben die Bestätigung bekommen, dass diese angebliche Presseinfo, die auf Facebook die Runde macht, NICHT von der DPA stammte. 

Der Mann auf dem Bild ist nicht TOM-JAN H. sondern auf dem Foto sieht man MICHAEL McEwen Die Ersteller der Seite / des Statusbeitrages haben das Bild von einer anderen Seite im Web geklaut und dieses dann zu Ihrem Statusbeitrag hochgeladen.

QuelleMichael McEwen’s alleged attacker Jamie Ennis freed on bail

Update 8.3.2014

Gequälter Hund aus Internetvideo wurde bereits gerettet

Die PI Betzdorf nimmt Stellung zu dem Video, welches die letzten Tage im Internet kursiert, wo ein junger Mann einen Hundewelpen quält. Die Beamten der hiesigen Polizeidienststelle kümmerten sich noch am selben Tag (17. Februar 2014) um den Fall. Der Fall hat und hatte Priorität.
Betzdorf. Bereits am Montag, 17. Februar, gegen 18.45 Uhr, wurde von der Ex-Freundin eines 20-jährigen Heranwachsenden angezeigt, dass sie von ihrem Ex-Freund eine per „WhatsApp“ versandte Videosequenz erhalten habe, auf der dieser seinen 10 Wochen alten Hundewelpen auf das roheste misshandeln würde. (Quelle: AK-Kurier)

Update 7.3.2014 / 15:45 Uhr

Mittlerweile haben sich einige Facebook-Nutzer zusammengeschlossen und eine eigene GRUPPE gegründet wo eine “Harte Strafe für XXXXX” gefordert wird.

In dieser Gruppe werden wiederum Name und Adresse veröffentlicht. User rufen in dieser Gruppe zur Gewalt gegen den Mann auf. Viele Einträge in der Gruppe sind BEDENKLICH und nach Expertenmeinungen STRAFBAR (Aufforderung zu einer Straftat). Die Polizei wurde bereits von dieser Gruppe in Kenntnis gesetzt. Auch wenn diese Einträge NICHT vom ERSTELLER / ADMIN der Gruppe stammen, so macht sich dieser unserer Meinung ebenfalls Strafbar (Mittäterschaft)

Update 7.3.2014 / 14.30 Uhr

Laut der “Siegener-Zeitung” sind die Ermittlungen im Gange. Da die Adresse des Mannes auf Facebook und auf YouTube veröffentlicht wurde, überwacht die Polizei die Wohnung des Herren! Weiters heißt es, dass die Konsequenzen für den Mann noch nicht bekannt sein und das dies eine Gerichtsverhandlung zeigen wird. (Quelle: Siegener Zeitung)

Update Juni 2014

Soeben hat ein Nutzer, wir nehmen an aus Italien, eine SEITE auf Facebook veröffentlicht und postete ebenfalls das Video! Daher bekommen wir nun wieder erneut Anfragen zu diesem Thema Trauriges Smiley

Auch die Kollegen aus Italien haben bereits darüber berichtet:  BUFALA – Maltrattatore di cani preso a sprangate

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Auf das Video selbst, möchten wir NICHT eingehen!

Fakt ist, dass dieser Fall bereits ca. 3 Wochen alt ist und das wir von der Polizei bestätigt bekommen haben, dass gegen dem Täter Anzeige erstattet wurde. Der Täter ist also bereits schon bei der Polizei bekannt.

Private Fahndungsaufrufe und Hetze zu betreiben macht also absolut keinen Sinn mehr und kann Strafbar sein

Auf diversen Facebook-Seiten wurden bereits “Private Fahndung” ausgerufen:

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Auf diesen Seiten wurde auch der komplette Name und die Adresse sowie auch die Telefonnummer des Täters von anderen Usern veröffentlicht. Mittlerweile auch schon die Kontaktdaten der Eltern!

Es wird wieder gehetzt was das Zeug hält. Hätten man aber recherchiert, dann würde man wissen, dass dies bereits schon 3 Wochen her ist und das der Hund nicht mehr bei dem Täter verweilt.

Wir von ZDDK haben soeben mit der Polizei in Betzdorf telefoniert.

Diese hat uns bestätigt, dass der Vorfall bereits 3 Wochen zurück liegt. Der Beamte selbst war bereits etwas genervt, was auch zu verstehen ist, denn wir waren sicher nicht die Ersten die heute angerufen haben. Der Täter wurde auch bereits angezeigt.

JA, es ist definitiv sehr schlimm was hier passiert ist und auch wir haben uns unseren Teil gedacht, als wir uns die ersten Sekunden des Videos angesehen haben.

ABER PRIVATE PROFILE und ALLE SEITENBETREIBER begeben sich hier auf ein sehr dünnes Eis wenn sie zu so einer Hetze aufrufen!

Warum?

Es ist ein PRIVATER FAHNDUNGSAUFRUF UND DIESER KANN STRAFBAR SEIN.

Leider vergessen dies die meisten Nutzer und Ersteller wenn sie so etwas posten!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! “Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:
  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Thema: HEXENJAGD 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema.

Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.  Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst.

Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt macht sich also ebenfalls strafbar.

Verweis: Die “Todesstrafen für Tom Jan H.” Seiten auf Facebook

ZDDK-Tipp: Datenschutz bei Facebook: Jetzt das Maximum rausholen!

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