Fitnessstudio darf Vertrag nicht wegen Corona-Schließung verlängern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen Fitnessstudio-Betreiber wegen irreführender E-Mails erfolgreich verklagt.
Das Landgericht Würzburg hat einem Betreiber von Fitnessstudios untersagt, seinen Mitgliedern mitzuteilen, dass sich ihr Vertrag um die Zeit der coronabedingten Schließung verlängert. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) statt, der E-Mail-Anschreiben der VK Bodyfit GmbH als irreführend kritisiert hatte.
„Das Urteil ist für Verbraucher:innen ein positives Signal,“ sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Das Gericht sieht weder eine rechtliche Grundlage für die Zahlung von Beiträgen während der behördlich angeordneten Schließmonate noch für die einseitige Vertragsverlängerung.“
Vertrag verlängerte sich angeblich um Schließungszeit
Irreführung über Verbraucherrechte
Auch der Hinweis auf die Rechtsprechung war nach Überzeugung des Gerichts irreführend. In beiden Gerichtsurteilen, die der Betreiber anführte, ging es gar nicht um pandemiebedingte Schließungen.
Rechtsprechung nicht einheitlich
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
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