Versicherung zählt COVID-19 Impfung nicht als Experiment oder gar Selbstmord

Autor: Claudia Spiess

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Stieg eine Lebensversicherung tatsächlich aus, als es um einen Todesfall nach einer COVID-19 Impfung ging?

So beschreibt es zumindest ein Artikel, der aktuell im Internet zu finden ist. Dem Artikel nach soll diese Lebensversicherung nach einem „Impftod“ ausgestiegen sein, da „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ wie Selbstmord gehandhabt wird. Schließlich seien Nebenwirkungen ja bekannt, wodurch Personen mit einer COVID-19 Impfung auf eigenes Risiko handeln würden.
Diese Geschichte soll sich in Frankreich zugetragen haben. Ein wohlhabender älterer Unternehmer hatte eine Lebensversicherung im Millionenbereich zugunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen. Als er verstarb, zahlte die Versicherung jedoch nicht aus oben genannten Gründen.

Faktencheck zu Todesfall unmöglich

Um diese Geschichte auf ihre Vollständigkeit faktenbasiert zu prüfen, fehlen leider zu viele Angaben.
Wie hieß der Mann? Ist er tatsächlich verstorben? Wie waren die Umstände nach seiner COVID-19 Impfung? Hatte er sich tatsächlich impfen lassen? Woran verstarb er? Wann verstarb er? Wo verstarb er? Um welche Versicherungsgesellschaft ging es?
Es fehlen viel zu viele Informationen, um hier einen ernsthaften Faktencheck zu der Geschichte des unbekannten Unternehmers (- War er Unternehmer?) anzustellen.
Natürlich wollen wir niemandem unterstellen, dass diese Informationen absichtlich weggelassen wurden. Doch trotzdem grenzt es an Fahrlässigkeit, eine solch horrende Geschichte zu veröffentlichen, wenn der Großteil davon nicht nachweisbar ist.
Im Artikel selbst wird darauf Bezug genommen. Und zwar, dass der Fall von Carlo Alberto Brusa, dem Anwalt der Familie in sozialen Medien veröffentlicht wurde. Auch hier würden allerdings keine Gerichtsakten oder Quellen genannt, die eine Überprüfung auf Echtheit ermöglichen würden. Die Veröffentlichung sei mittlerweile wieder verschwunden sein. Laut seiner Kanzlei sei Brusa allerdings in diesem Fall „nicht betroffen, von dem wir nicht wissen, ob er echt ist.“

Statements von Versicherungen

Ein Sprecher von France Assureurs (Verband der Versicherungen Frankreichs) erklärte gegenüber der dpa, dass ihm eine solche Geschichte gänzlich unbekannt sei. Auch erlaube der aktuelle Rechtsrahmen nicht, eine Lebensversicherung im Todesfall nach der Impfung zu verweigern.
Handelt es sich um Selbstmord, kann die Auszahlung einer Lebensversicherung im ersten Vertragsjahr durchaus beeinträchtigt werden. Allerdings gelte ein Todesfall nach einer COVID-19 Impfung nicht als Selbstmord, so France Assureurs weiter.
Eine Sprecherin der Assuralia, dem Verband der belgischen Versicherungsunternehmen, bestätigte, dass COVID-19 Impfstoffe von Versicherern nicht als Experimente eingestuft werden.

Gilt eine COVID-19 Impfung als Experiment?

Diese Aussage entkräftet ein Professor von Liberation, indem er erklärt, dass es sich „um gesetzlich zugelassene und somit legal vermarktete Arzneimittel handelt. Es geht nicht um experimentelle Drogen.“
Auch wenn die COVID-19 Impfstoffe in einem beschleunigten Verfahren entwickelt wurden, was auf die pandemische Notlage zurückzuführen ist, wurden diese von den zuständigen Behörden zugelassen. Sie erfüllen somit die gleichen Standards, was Wirksamkeit und Sicherheit angeht, wie sämtliche andere Medikamente.
Diese Geschichte zu experimentellem Impfstoff und nicht zahlenden Versicherungen ist nicht neu, wurde bereits vor gut einem Jahr aus dem Hut gezaubert. Wir haben HIER berichtet. Hier waren es Impfkritiker, die für die Verbreitung der Falschmeldung sorgten. Doch auch hier stand dem die Aussage entgegen, dass es keine Probleme mit Auszahlen oder Leistungen durch Versicherungen gibt, da die COVID-19 Impfstoffe gesetzlich zugelassen sind.

Fazit

Es ist nicht möglich, die Geschichte auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, da zu viele Angaben zu der angeblich verstorbenen Person fehlen. Es gibt keine Quellen, wodurch die Behauptungen belegt werden können.
Außerdem wurden die COVID-19 Impfstoffe gesetzlich zugelassen, sind daher keine „Experimente“. Auch zählt ein Todesfall nach einer COVID-19 Impfung nicht als „Selbstmord“.
Todesfälle nach einer COVID-19 Impfung haben demnach keinen Einfluss darauf, dass Lebensversicherungen nicht ausbezahlt werden.


Quelle: dpa, liberation.fr

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