Verbot von Blitzer-Apps!

Autor: Claudia Spiess

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Verbot von Blitzer-Apps!
Verbot von Blitzer-Apps!

Gesetzeslücke geschlossen: Das sollten Nutzer von Blitzer-Apps jetzt wissen.

Verbot von Blitzer-Apps! – Das Wichtigste zu Beginn:

Freuen sich Schnellfahrer über präzise Vorwarnungen, so sind Blitzer-Apps den Gesetzeshütern ein Dorn im Auge. Nun bringt eine Gesetzesnovelle des BMVI ein klares Verbot heraus.

Umstrittene Blitzer-Apps

Blitzer-Apps sind seit einigen Jahren ein Reizthema. Natürlich nutzen viele Smartphone-User diese, damit sie rechtzeitig gewarnt werden, um Bußgelder wegen Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden.

Umgekehrt sind derartige Apps den Gesetzeshütern natürlich ein Dorn im Auge. Schnellfahrer würden weiterhin zu schnell fahren, und nur an den entsprechenden Stellen vom Gaspedal gehen. Somit verfehlen Geschwindigkeitsbegrenzungen natürlich ihren Zweck.

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Was die Rechtmäßigkeit angeht, herrschte hier lange Ungewissheit. Eine neue Verordnung des BMVI bringt nun allerdings Klarheit.

Regelungen zu den Apps

Eine Abstimmung sollte bereits Ende 2019 durch den Bundesrat stattfinden, jedoch gab es auf Länderebene noch Unklarheiten. Eine Entscheidung wurde auf Mitte Februar verschoben. Unter anderem war hier die Nutzung von Blitzer-Apps ein großes Thema.
Die Nutzung dieser Apps wie beispielsweise blitzer.de war bereits verboten, jedoch wurden diese im Paragraph 23 der StVO nicht explizit erwähnt. Hier hieß es nur:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Ein Raser konnte so im Zweifelsfall noch angeben, dass ein Smartphone zwar die Möglichkeit biete, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, aber nicht dafür bestimmt ist, da dies ja nicht der primäre Zweck des Geräts sei.

Explizites Verbot von Blitzer-Apps

In der Novelle vom 14. Februar ist im Paragraph 23 nun explizit festgehalten, dass „Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen.“
Durch diese Formulierung sei das Verbot von Apps nun deutlich festgehalten.

Auch die Blitzermeldungen in Google Maps dürften hier betroffen sein, auch wenn es sich nicht vorrangig um eine Blitzer-App handelt.

Wann das Verbot nun effektiv in Kraft treten wird, ist noch unklar. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt jedoch an, dass dies „möglichst schnell“ passieren soll.

Darf ein Beifahrer Blitzer-Apps nutzen?

In der Gesetzes-Novelle ist nur vom „Fahrzeugführenden“ die Rede. Beifahrer werden hier nicht erwähnt. Eine Durchsetzung des Verbots bei Beifahrern wäre in der Praxis nur schwer zu kontrollieren, denn jeder Mitfahrer darf sein Smartphone während der Fahrt natürlich verwenden.

Auch, ob der Fahrer selbst Blitzer-Apps während der Fahrt nutzte, ist nur schwer nachzuvollziehen. Sogar dann, wenn die Smartphones im Anschluss überprüft würden.

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Dasselbe gilt für einen Check des Smartphones eventueller Beifahrer. Derartige Überprüfungen würden nur dann Sinn machen, wenn „normale“ Smartphone-Nutzung und die von Apps unterschiedliche Strafmaße bedeuten würden.

Blitzer-Warnungen im Radio

Informationen über Blitzer im Radio bleiben weiterhin rechtens. Denn hier liegt ein gravierender Unterschied vor. Die Angaben der Radiosender beziehen sich meist auf einen längeren Streckenabschnitt und nicht – wie bei Blitzer-Apps – auf metergenaue Angaben.
Autofahrer müssen sich, wenn sie im Radio von einem Blitzer gehört haben, deutlich länger an das vorgegebene Tempolimit halten.

Quelle: chip.de
Artikelbild: Shutterstock / Von Konstantin Kolosov
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