Verbot von behördenüblichen Weihnachtsdekorationen ist eine Fälschung!

Autor: Andre Wolf

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Inhaltlich ist dieser Brief mit seinen interessanten Volkskrankheiten ja schon echt krank, jedoch haben wir eine offizielle Stellungnahme vorliegen.

Mimikama: Information

Verschiedene Facebookseiten und Gruppen verbreiten ein angebliches Schreiben des Bundespolizeipräsidiums, welches vor Weihnachtsbaumallergien bei afrikanischen Migranten warnt. Ist das nun gut gemeinte Comedy oder schlecht veranstaltete Hetze?

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Zumindest dort, wo dieses Schreiben verbreitet wird, wird es nicht immer als Comedy aufgefasst. Wir gehen jedoch davon aus, dass dieser Brief, welcher missbräuchlich sich als Staatsgewalt ausgibt, als ein Scherz gemeint war, um einige Menschen ganz derbe zu veräppeln, da viele Angaben einfach so irre sind, dass man im Grunde auch ohne behördlichen Nachweis diesen Brief als Fälschung hätte hinstellen können.

So können wir jedoch mit deutlicher Gewissheit sagen: dieses angebliche Schreiben der Bundespolizeidirektion ist eine Fälschung, in welcher alle Dienststellen auffordert werden, auf Weihnachtsdekoration und Bräuche zu verzichten. Achtung – und jetzt kommt´s  – als Grund wird eine angebliche Allergie der aus Afrika stammenden Migranten auf Nadelgewächse genannt.


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Erfundene Krankheiten

Allein die Krankheit, welche die Migranten angeblich haben, ist schon fast comedypreistauglich: staplomentäre Irrolergie. Die gibt es nicht.

Tannine gibt es jedoch, aber die haben weniger etwas mit Tannen zu tun. Man findet Tannine im Holz und der Rinde von Eichen, Birken und Kastanien, aber eine Nordmanntanne wird wohl weniger eine Allergie bei Migranten auslösen. Neben den erfundenen Angaben fällt auch auf, dass Herr Jespen (angeblicher Verfasser) scheinbar seinen eigenen Dienstgrad nicht so richtig kenne: oben im Brief ist er ein EHPK, in der Unterschrift ein EPHK.

Bundespolizei dementiert

Alle diese Indizien sagen es schon aus: der Brief kann so nicht stimmen. Darüber hinaus bestätigt auch die Bundespolizei offiziell uns gegenüber, dass die in dem Schreiben enthaltenen Angaben falsch sind, es gibt also keine derartigen Verbote.

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Öffentlichkeitsarbeit in der Bundespolizei
HIER Ihre Anfrage zum Thema einer angebl. Dienstanweisung des BPOLP
BEZUG Ihre Anfrage vom heutigen Tage
Sehr geehrter Herr [ZDDK/Mimikama],
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an der Bundespolizei.
Ich nehme in diesem Zusammenhang für das Bundespolizeipräsidium wie folgt Stellung:
Bei dem von Ihnen genannten Schreiben handelt es sich um eine Fälschung. Der Briefkopf
des Bundespolizeipräsidiums wurde dabei missbräuchlich verwendet und durch Phantasieangaben
ergänzt. Die in dem Schreiben enthaltenen Angaben sind falsch. Das Bundespolizeipräsidium
hat keine solche oder ähnlich lautende Anweisung erteilt.
Die Bundespolizei geht in dieser Sache derzeit allen Hinweisen nach und hat Ermittlungen
zum Urheber, zur Herkunft und zur Verbreitung des Schreibens eingeleitet. Gleichzeitig wurden
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei über die mögliche Verbreitung
des Schreibens informiert und sensibilisiert.
Im Auftrag
von Vegesack

Recherche: Maik S., mimikama.org

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