Erlaubt der Vatikan Sex mit Kindern ab 12 Jahren?

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Autor: Ralf Nowotny

Artikelbild: Shutterstock / Von Anilah

Über die Jahre ist das Internet zu einem riesigen Nachrichtenarchiv geworden. Das ist sehr gut, hat aber auch seine Nachteile.

So kommt es häufig vor, dass alte Artikel, die damals auch korrekt waren, heute so nicht mehr stimmen, trotzdem aber weiter verbreitet werden.
Ein Beispiel dafür ist eine Anfrage in unserer Facebook-Community:

MIMIKAMA
Screenshot: mimikama.org

Tatsächlich handelt es sich um einen Artikel der „Welt„, der zu dem Zeitpunkt auch korrekt war.
Wichtig ist hier nämlich wirklich, und das ist bei allen Artikeln so, die man sich im Internet anschaut, das Datum, wann denn der Artikel erschien!
Dieses Datum sieht man zumeist oberhalb eines Artikels, wie hier aufgezeigt:

MIMIKAMA
Screenshot: mimikama.org, Quelle: Welt

Der Artikel ist also zum jetzigen Zeitpunkt bereits über neun Jahre alt!

Hat sich daran denn was geändert?

Ja. Im Jahre 2013 veranlasste Papst Franziskus die Überarbeitung des vatikanischen Strafrechts, welches tatsächlich bis zu diesem Zeitpunkt ein Schutzalter von 12 Jahren vorsah, was bedeutete, dass Kinder ab 12 Jahren mit Jugendlichen oder Erwachsenen unter bestimmten Umständen Sex haben durften. Diese Regelung war noch ein Überbleibsel eines alten, italienischen Gesetzes aus dem 19. Jahrhundert, in dem das Schutzalter auch noch bei 12 Jahren lag.

All die Jahre sahen auch nicht viele Juristen eine Notwendigkeit, dieses Gesetz zu ändern, da im Vatikanstaat ohnehin nur sehr wenige Kinder wohnen würden, ausgenommen die Kinder von Angestellten, die mit ihren Familien direkt dort wohnen. Andere Juristen wiederum kritisierten das niedrige Schultzalter immer wieder und warfen dem Vatikan vor, das Alter bewusst niedrig zu halten.

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Da nun allerdings immer wieder Mißbrauchsskandale von Geistlichen an Kindern Schlagzeilen machten und dadurch auch jenes alte Gesetz immer wieder in den Fokus geriet, wurde dieses auf päpstliche Anordnung hin geändert:
Seit 2013 beträgt das Schutzalter von Kindern 18 Jahre!
Zudem wurde die Höchststrafe für Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, Kinderprostitution und Erstellung und Besitz von Kinderpornographie auf 12 Jahre Gefängnis erhöht.

Fazit

Es ist oftmals sehr wichtig, auf das Datum eines Artikel zu achten, was anhand dieses Beispiels gut zu sehen ist.
Der Artikel war zum damaligen Zeitpunkt, nämlich 2010, absolut korrekt. Seit damals hat sich aber das Strafrecht verändert, es ist somit irreführend, diesen und ähnliche Artikel, die vor 2013 geschrieben wurden, als „aktuell“ zu teilen.
Glücklicherweise sind bei den meisten großen Medien die Artikel mit Datum versehen, so dass man als Nutzer immer selbst überprüfen kann, ob die Informationen in einem Artikel aktuell oder vielleicht bereits veraltet sind.

Artikelbild: Shutterstock / Von Anilah
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