Urlaubsbilder auf Facebook und Co.: Darauf sollte man achten!

Autor: Tom Wannenmacher

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Sommerzeit bedeutet für die meisten Menschen auch Urlaubszeit. Und viele wollen die Urlaubsfotos auch mit seinen Freunden über seinen WhatsApp-Staus oder in den sozialen Medien wie Facebook und Co. teilen!

Aber wie sicher ist es eigentlich, Fotos von seinen über WhatsApp und Co. zu teilen? In der Ferien- und Urlaubszeit zeigen viele gern, wohin es die Familie verschlagen hat. Wir raten hier jedoch genau abzuwägen, wem im Internet man die Fotos seiner Kinder zeigen möchte. Vor allem auch jetzt zur Urlaubszeit sollten sich Eltern ganz genau fragen, welche Fotos ihres Nachwuchses ins World Wide Web wandern sollen.

Gern möchte man seine Bilder, besonders aus dem Urlaub, seinem Freunden- und Bekanntenkreis präsentieren. Auch Eltern zeigen, gerade in der Urlaubszeit, ihre Kinder und die Familienaktivitäten auf den Social-Media-Plattformen.

Beachten Sie dabei folgendes:

  • Bitte stellen Sie keine Nacktbilder, Bilder im Badeanzug, Badehose oder Bikini von sich oder ihren Kindern online.
  • Überlegen Sie, wer alles Ihre Bilder sehen kann. Überprüfen Sie Ihre Privateinstellungen auf allen Social-Media-Plattformen, auch den WhatsApp-Status.
  • Überlegen Sie als Eltern, ob Sie Bilder, die Sie als Kinder zeigen, in Ihrer Kindheit auch einem Millionenpublikum zur Verfügung gestellt haben wollten.
  • Verpixelungen auf Kindergesichtern können mit kostenfreien Apps aus Appstores rückgängig gemacht werden. Eine Verpixelung ist daher kein Schutz für Ihre Kinder.
  • Achen Sie darauf, wer sich noch alles auf dem Bild befindet. (KUG § 22 Recht am eigenen Bild).
  • Stellen Sie Urlaubsfotos und den Urlaubszeitraum erst nach dem Urlaub online. Auch Einbrecher sind online unterwegs und können so genau schauen, wann welches Haus leer steht.

Auch der Verband der Internetwirtschaft „eco“ hat 5 Tipps zum Thema „Urlaubsfotos im Netz“ veröffentlicht.

  1. Keine Bilder im Bikini, Badehose oder zu viel nackter Haut teilen

Grundsätzlich empfiehlt die Rechtsanwältin und Beschwerdestellen-Leiterin, keine Fotos zu teilen, auf denen Kinder und Jugendliche nackt oder nur leicht bekleidet zu sehen sind. Hierzu zählen auch Fotos in Badekleidung. „Natürlich möchten Eltern den Ausflug ans Meer oder ins Schwimmbad auch festhalten, aber hier ist beim Teilen immer besondere Vorsicht geboten“, so Koch-Skiba weiter. Sie warnt davor, dass die Familienfotos in falsche Hände geraten und sexualisiert werden können. Koch-Skiba: „Auch wenn viele Eltern diesen Tipp bereits berücksichtigen, ist immer noch sehr viel Aufklärungsarbeit nötig.“ Dass beispielsweise der Hashtag #kidsbeachwear auf der Bilder-Plattform Instagram mehr als 20.000 Beiträge beinhalte, spreche Bände.

  1. Gesichter von Kindern und Jugendlichen mit Smileys verdecken oder verpixeln

Doch selbst bei vermeintlich unbedenklichen Fotos gilt Vorsicht. Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Netz begegnen Koch-Skiba und ihrem Team auch scheinbar harmlose Bilder, auf denen Minderjährige vollständig bekleidet sind. „Selbst Fotos auf dem Spielplatz oder beim Kindergeburtstag können mitunter in Pädophilen-Foren auftauchen und in den falschen Kontext gebracht werden“, warnt Koch-Skiba. „Auch wenn das nicht die Regel ist, sollten sich Eltern zumindest bewusst sein, dass hierfür ein gewisses Risiko besteht. Wer das Gesicht seiner Kinder mit einem Smiley bedeckt, verpixelt oder auch nur den Hinterkopf fotografiert, fährt hier auf jeden Fall eine Nummer sicherer.“

  1. Sicherheitseinstellungen checken

Weiter empfiehlt Koch-Skiba, Fotos nur mit Verwandten oder engen Freunden zu teilen. Hierzu bieten gängige Social-Media-Plattformen detaillierte Sicherheitseinstellungen an, die über die eigentliche Entscheidung eines privaten oder öffentlichen Accounts hinausgehen. „Das Internet eignet sich leider nur bedingt als weitergegebenes digitales Familienalbum“, sagt Koch-Skiba. „Will ich Urlaubsbilder in meinem Status – das heißt temporär und bis zu 24 Stunden – teilen, kann ich inzwischen für jeden einzelnen Kontakt entscheiden, ob ihm die Fotos angezeigt werden oder nicht.“

  1. Rechte von Kindern beachten

Sofern möglich, sollten Eltern zudem ihre Kinder dabei einbinden, mit wem sie ihre Fotos teilen möchten. „Das geht natürlich nur, wenn der Nachwuchs schon etwas älter ist“, sagt Koch-Skiba. „Wer seine Kinder aber schon früh an dieses Thema heranführt, leistet parallel wichtige Aufklärungsarbeit für deren spätere Social-Media-Nutzung im Teenager-Alter.“ Mit regelmäßigen Workshops an Schulen und bei Elternabenden zählt auch die Prävention in das Aufgabengebiet der eco Beschwerdestelle.

  1. Unangebrachte Fotos melden

Bei nachträglichen Zweifeln, ob das Posten von bestimmten Urlaubsbildern wirklich eine gute Idee war, rät Koch-Skiba zum Löschen des eigenen Postings. Hierdurch können Risiken zumindest minimiert werden.

Sofern Internetuser unangebrachte Fotos von Kindern und Jugendlichen entdecken, können sie diese zudem bei der eco Beschwerdestelle melden, die in diesem Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum feiert.

Hier können illegale Inhalte im Netz mit wenigen Klicks und ohne Angabe des Namens oder der E-Mail-Adresse gemeldet werden.

Hinweis: Am Ende ist jede Warnung auch nur die eindringliche Bitte, sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Alle Elternteile entscheiden natürlich selbst, ob und wie viele Kinderfotos sie auf ihren Accounts veröffentlichen. Am Ende bleibt lediglich der Appell, auf die Privatsphäre der abgebildeten Personen zu achten.


Artikelbild. Von AlenKadr / Shutterstock.com

 

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