Urheberrechtsprobleme beim Betreiben von YouTube-Channels

Autor: Kathrin Helmreich

D.A.S zeigt Probleme auf, die beim Betreiben von YouTube-Channels entstehen können.

Laut einer aktuellen Studie der Regulierungsbehörde und der FH St. Pölten freuen sich Video-Plattformen, bei denen audiovisuelle Angebote kostenlos zur Verfügung gestellt werden, über hohe Zuwachsraten. Viele Privatpersonen, aber auch semi-professionelle Anbieter unterschätzen jedoch dabei rechtliche Probleme. Insbesondere birgt das Urheberrecht einige Fallen.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat eine Studie über österreichische Angebote auf YouTube erstellen lassen. Oft fehlt bei YouTubern das Wissen rund um regulative Rahmenbedingungen sowie die Bereitschaft, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Urheberrechtsverletzungen durch Copy & Paste-Verhalten

Die einfache Möglichkeit, Inhalte aus dem Internet zu vervielfältigen, verleitet Anwender häufig dazu, Videos oder Musik von anderen Webseiten zu kopieren und auf den eigenen Seiten einzufügen.

„Jedoch birgt dieses Copy & Paste-Verhalten eine Gefahr, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten“,

informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG.
So sind etwa Musikstücke im urheberrechtlichen Sinn eigentümliche, individuelle Schöpfungen, die rechtlich geschützt sind. Das Urheberrechtsgesetz regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung des geschützten Werkes.
Jede kommerzielle Nutzung ist rechtlich nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt.

„Der Schutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers“,

erklärt Kaufmann.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt Jurist Kaufmann, neben eigenen Werken nur jene zu verwenden, bei denen eine kostenlose Nutzung geregelt ist.

„Etwa räumen Autoren kostenfrei Nutzungsrechte an ihren Werken durch sogenannte Creative Commons Lizenzen ein.“

Rechtliche Probleme bei Prank-Videos

„Es ist nicht erlaubt, andere Personen zu filmen und diese Videos anschließend einfach zu veröffentlichen“,

erklärt Kaufmann.

„Das sogenannte Recht am eigenen Bild wird auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.“

Verboten ist die Veröffentlichung von Personenaufnahmen, wenn berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Dies ist meistens dann der Fall, wenn ein Video entwürdigend, herabsetzend, ent- oder bloßstellend wirkt, oder wenn dadurch das Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird.

„Wir orten einen Trend bei sogenannten Prank-Videos, wo Personen mit versteckter Kamera in nicht immer lustigen Momenten gefilmt und teilweise auch bloßgestellt werden. Alleine auf YouTube findet man aktuell über 30 Millionen solcher Videos“,

erklärt Kaufmann.

„Eine Häufung gab es etwa im Herbst, wo verkleidete Horror-Clowns anderen Menschen mit Waffen, Attrappen, Drohgebärden oder dem Vortäuschen von tatsächlichen Gewalthandlungen bewusst Angst machten und diese Aufnahmen dann im Internet veröffentlichten. Hier kann der Tatbestand der gefährlichen Drohung und Nötigung erfüllt sein“,

warnt Kaufmann.
Der YouTube-Channel-Betreiber kann sich strafbar machen, wenn er keine Zustimmung zur Veröffentlichung von der betreffenden Person einholt. Es ist jedoch zulässig, wenn jemand mehr oder weniger zufällig gefilmt wird,

„etwa, wenn man sich an einem öffentlichen Ort in einer größeren Menschenmenge befindet. Dabei kommt es jedoch auf die Erkennbarkeit der Personen an“,

so Kaufmann.

Über D.A.S. Rechtsschutz AG

Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro. Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.
Quelle Vorschaubild:  Denys Prykhodov / Shutterstock.com

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