Audionachricht via WhatsApp: Urheberin der Audionachricht wurde ermittelt

Autor: Tom Wannenmacher

Am 7.9.2016 berichteten wir über die dubiose WhastApp-Audionachricht, in der eine junge Frauenstimme vor einem Entführungsversuch warnt. Es ging angeblich um einen männlichen Täter der die Maske einer alten Frau tragen soll.

Wir haben hier zu diesem Fall berichtet!

Nun wurde die Urheberin des Tons ermittelt

Bei der Kemptener Polizei meldete sich zwischenzeitlich die Urherberin einer Tonnachricht, die vielfach über Whatsapp verbreitet wurde. Darin warnte die Frau vor einer versuchten Entführung; den geschilderten Vorfall gab es aber nicht.

Insbesondere gestern und heute wurden mehrere Polizeidienststellen mit einer Falschmeldung konfrontiert, die von Unzähligen weitergeleitet worden war. Dies führte dazu, dass sich tatsächlich besorgte Personen bei der Polizei meldeten und sich nach der Richtigkeit des Inhalts erkundigten, bei dem es sich aber um eine Falschmeldung handelte.

Die Tonnachricht, die von einer jungen Frauenstimme gesprochen wurde, berichtete von einer versuchten Entführung vor einem Discounter in der Bleicherstraße.

Vermeintliches Entführungsopfer war ebenfalls eine junge Frau. Außerdem wurde hervorgehoben, dass die Polizei bereits ermittle, aber keine Informationen über den Vorfall veröffentliche.

Deswegen möchte sie nun die Warnung ihrer Freundinnen übernehmen und fordert zur weiteren Verbreitung auf.

Nachdem ein derartiger Vorfall – entgegen dem Nachrichteninhalt – der Polizei nicht angezeigt und bekannt geworden war, nahmen die Beamten die Ermittlungen auf.

Aufgrund der Presseveröffentlichung meldete sich heute bei der Kemptener Polizei eine 28-jährige Frau, die sich als die Urheberin der Sprachnachricht zu erkennen gab.

Ihrer Schilderung nach hatte sie die Geschichte von einer Freundin aus dem Landkreis Landsberg gehört, die sie ebenfalls von einer weiteren Freundin erzählt bekommen hatte.

Vortäuschung einer Straftat

Die Kemptenerin muss sich nun dennoch einem Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht des Vortäuschens einer Straftat stellen, das nach Abschluss der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Bewertung vorgelegt wird.

Die Polizei weist darauf hin, derartige Meldungen nicht ungeprüft zu verbreiten, sondern zu hinterfragen und vor allem sich über die Quelle zu informieren.

Ist diese nicht bekannt oder unzuverlässig, so gilt es, die Nachricht nicht zu verbreiten sondern zu löschen!


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Quelle: Polizei Bayern

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