Upload-Filter bei Urheberrechtsreform: vorerst abgelehnt

Autor: Andre Wolf

Upload-Filter bei Urheberrechtsreform: vorerst abgelehnt
Upload-Filter bei Urheberrechtsreform: vorerst abgelehnt

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben den Vorschlag des Rechtsausschusses zur Aufnahme von Verhandlungen zur Reform des Urheberrechts für das digitale Zeitalter abgelehnt.

„Also, von der ersten wichtigen Entscheidung bis hin zu einem wirklich einschneidenden Internetgesetz ist ein langer Weg, der nicht geradlinig verlaufen muss.” haben wir in unserem Artikel „Das Ende des Internets, wie wir es kennen?”[¹] geschrieben.  Darin haben wir bereits Zweifel geäußert, dass die Abstimmung vom 20. Juni 2018 bezüglich der Urheberrechtsreform und damit möglichen Uploadfilter in dieser Form eingesetzt wird. Das hat dann auch schneller als angenommen bewahrheitet:

Mit 318 Stimmen gegen 278, bei 31 Enthaltungen, sprach sich das Parlament dafür aus, das vom Rechtsausschuss am 20. Juni vorgeschlagene Verhandlungsmandat abzulehnen. Daher wird der Standpunkt des Parlaments nun auf der nächsten Plenartagung im September diskutiert, abgeändert und abgestimmt.

Bereits im Vorfeld erntete das Leistungsschutzrecht in diesem Umfang  viel Kritik. Kritiker sprachen hier von einer „Linksteuer”, welche den Konzernen auferlegt würde. Der daran gekoppelte Uploadfilter wurde als Überregulierung gewertet, denn dieser Filter sollte, sofern eingesetzt, darüber entscheiden, welcher Inhalt veröffentlicht werden darf und welcher nicht. Inklusive aller potentieller und intransparenter Fehlerquoten.

Gemäß Kritikern bestünde somit die Gefahr, dass übervorsichtig eingestellte Filter unberechtigt Inhalten die Veröffentlichung verwehren. Das wäre dann ein Eingriff in die Meinungsfreiheit nach Ansicht der Kritiker.

Bedauern bei Befürwortern

Die Kommission hat den Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt dem Rat bereits am 14. September 2016 vorgelegt. Bei der vorgeschlagenen Richtlinie handelt es sich um eine der Initiativen der Kommission im Rahmen des digitalen Binnenmarkts. Axel Voss (CDU), der die Einführung des Leistungsschutzrechts in der EU maßgeblich vorangetrieben hat, sagte nach der Abstimmung:

„Ich bedauere, dass die Mehrheit der Abgeordneten den Standpunkt, den ich und der Rechtsausschuss vertreten haben, nicht unterstützt hat. Aber das ist Teil des demokratischen Prozesses. Wir werden nun im September auf die Angelegenheit zurückkommen, um weitere Überlegungen anzustellen und zu versuchen, den Anliegen der Bürger Rechnung zu tragen und gleichzeitig unsere Urheberrechtsbestimmungen an die moderne digitale Umgebung anzupassen.“

Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht vor, dass, wenn mindestens 10% der Abgeordneten (76) die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat auf der Grundlage des im Ausschuss verabschiedeten Textes ablehnen, eine Abstimmung im Plenum stattfindet. Bis zum Ablauf der Frist am Dienstag um Mitternacht hatte die erforderliche Anzahl von Abgeordneten Einspruch eingelegt.

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