Update zum Ludwigshafener Bescheid (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

Autor: Tom Wannenmacher

Am 13. Januar 2016 haben wir bereits über den Ludwigshafener Bescheid (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) berichtet und es stellte sich nun heraus, dass wie immer solche Bescheide für Hetze verwendet werden.

Mimikama: Falschaussage im Netz gefunden

Es ist nicht der einzige Fall, bei dem versucht wird, mit überhöhten Leistungen das Asyl als positiv darzustellen.

Mit solchen idiotischen Statusbeiträgen auf Facebook schnürt man den Sozialneid.  Es läuft immer nach dem selben Schema ab. Es wird meist nur die ERSTE SEITE des Bescheids veröffentlicht. Auf diesen erkennt man dann auch nur die Personen sowie einen Gesamtbetrag. Was aber auf der ersten Seite nicht zu erkennen ist, ist dass bei erwähnten Betrag die Unterkunfts- sowie Energiekosten bereits enthalten sind. Diese werden jedoch DIREKT an den Vermieter und Energieversorger ausbezahlt.

ludwig

Man erkennt, dass es sich hierbei um 7 Personen handelt. Geht man nach den Geburtsjahren, dann dürfte es sich um eine Familie mit 2 Erwachsenen und 5 Kindern handeln. Der Bescheid selbst wurde im Juni 2015 ausgestellt. Einige User meinen, dass es max. 1/3 von der genannten Summe sein dürfte.  Was man auch nicht erkennen kann, ist, ob der Betrag in BAR ausbezahlt wurde.

Es waren einfach zu viele Fragen offen um hier eine seriöse Aussage treffen zu können.


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Es fehlt in diesem Schreiben die Transparenz, wie die erwähnten 3.612,00 EUR zustande kommen bzw. zusammengesetzt sind. Eine Anfrage unsererseits an den zuständigen Bearbeiter der Stadt Ludwigshafen am Rhein blieb bis dato leider unbeantwortet.

Rheinlandpfalz berichtet mittlerweile folgendes:

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Mit einer neuen Masche wird derzeit in sozialen Netzwerken gegen Flüchtlinge gehetzt. In verschiedenen Foren kursieren individuelle Asylleistungsbescheide, wie die Ludwigshafener Verwaltung auf Anfrage bestätigt hat. Auch der RHEINPFALZ liegen solche Schreiben samt den Namen der Empfänger, einem monatlichen Leistungsbetrag von mehreren Tausend Euro für eine Großfamilie und den Kontaktdaten eines Sachbearbeiters vor. Die Frage, wie diese streng vertraulichen Dokumente an die Öffentlichkeit gelangen konnten, lässt die Verwaltung unbeantwortet. Allerdings seien die allgemeinen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz öffentlich zugänglich im Internet. http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/

Wichtig die Aussage, dass bei dem Beitrag auf Facebook verschwiegen wurde bzw. das auf dem Bescheid NICHT ersichtlich war, dass bei dem erwähnten Betrag die Unterkunfts- sowie Energiekosten bereits enthalten sind. Diese werden jedoch an den Vermieter und Energieversorger DIREKT ausbezahlt.

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