Unseriöse Inkassoschreiben – So kann man sie entlarven!

Autor: Ralf Nowotny

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Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes

Derzeit wenden sich vermehrt Verbraucher, die Inkassoschreiben erhalten haben, an die Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Schreiben sehen alle ähnlich aus und sind unseriös.

Die Verbraucherzentrale rät: „Keinesfalls zahlen!“ und gibt Tipps, wie man Fake-Schreiben entlarvt.

Die Schreiben, die der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vorliegen, gleichen sich sehr (Beispielschreiben hier):

  • im Briefkopf findet sich der Ausdruck „Inkasso §“
  • als Ansprechpartner ist ein Herr Kurz genannt
  • der Briefbetreff lautet „1. Mahnung – Sammelklagen – Ankündigung Zwangsvollstreckung droht“
  • die angebliche Hauptforderung beläuft sich auf 760 Euro, gefolgt von dem Angebot, dass bei Zahlung innerhalb der nächsten drei Tage nur 290 Euro fällig würden
  • als Kontonummer zur Überweisung ist eine litauische IBAN angegeben.

„Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, überweisen Sie auf keinen Fall!“

so Juristin Stefanie Kahnert von der VZB.

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Woran erkennt man Fake-Schreiben?

„Zunächst sollten Verbraucher sich fragen, ob sie die Sache, für die eine Zahlung eingetrieben werden soll, überhaupt bestellt haben könnten.“

so Kahnert. Wer unsicher ist, sollte dann prüfen: Wohin soll das Geld überwiesen werden?

„Anhand der IBAN auf dem Überweisungsträger erkennt man, in welches Land das geforderte Geld überwiesen werden soll. Fordert ein Inkasso-Unternehmen, Geld ins Ausland zu überweisen, ist das ein Indiz für ein unseriöses Schreiben.“

sagt die Verbraucherschützerin. Im aktuellen Fall beginnt die IBAN immer mit der Länderkennung „LT“, das steht für Litauen.

Die Verbraucherzentrale hat eine Liste mit bekannten unseriösen IBANs zusammengestellt. Verbraucher, die ein unseriöses Inkassoschreiben mit einer noch nicht verzeichneten IBAN erhalten haben, können dies der Verbraucherzentrale Brandenburg melden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beschwerde-box 

Wer sich nicht sicher ist, ob er ein seriöses oder unseriöses Schreiben in den Händen hält, kann sich individuell bei der VZB beraten lassen:

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes
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