Und keiner hat gefragt: Unitymedia-Router werden zu WLAN Hotspots!

Autor: Andre Wolf

Du bist Unitymedia Kunde in Deutschland? Dann dürfte Dich das Folgende durchaus interessieren: der Router, den Du bisher genutzt hast, soll künftig auch als Hotspot für Fremde nutzbar sein. Das plant zumindest Unitymedia.


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Doch bevor nun die große Empörung ausbricht: nein, dieser Hotspot stellt ein eigenes Netzwerk dar. Nach Angaben von Unitymedia werde ein zweites WLAN-Netz mit eigener SSID auf dem Router eröffnet. Damit wäre das bisherige Netz unangetastet und der Hotspot hätte auch (fast) keine Überschneidungen mit dem bestehenden, privaten Netz. Fremde loggen sich also in ein völlig anderes Netz ein.

Technisch gesehen eine positive Idee, warum nicht vorhandene Stellen nutzen und eine parallele Infrastruktur aufbauen. Gerade in Deutschland, wo WLAN Hotspots nicht weit verbreitet sind, wäre das durchaus ein Schritt nach vorne.

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ABER

Diese Idee hat jedoch so einige “Abers”:

Aber 1) Zum einen würde das bedeuten, dass der eigene Router rund um die Uhr am Strom sein müsse. Gemäß Angaben aus der WAZ [1] sei diese Stromanbindung für den Kunden sogar verpflichtend:

Zudem könne es nicht sein, dass der Kunde seinen Router nach automatischer Freischaltung für Dritte nicht mehr vom Strom nehmen dürfe – sei es auf Grund von Urlaub oder Angst vor Strahlung.

Praktisch gesehen ist das eher ein kleineres Problem, da Router im Privathaushalten zumeist immer am Strom sind, speziell dann, wenn sie parallel noch für Telefonie und/oder TV verantwortlich sind.

Aber 2) Ein mögliches Problem ist da die Sicherheit: ein einziges Gerät wird für zwei Netzwerke genutzt. An dieser Stelle überschneiden sich jedoch die Netze, und zwar in der Hardware, die netzübergreifend vorhanden ist und somit als Schnittstelle grundsätzlich ein Angriffspunkt darstellt. Die Frage ist: sollte jemand unbefugt Zugriff auf die Hardware erlangen, ist dann auch ein Übergriff auf das private Netz möglich?

Aber 3) Die Verbraucherzentralen  protestieren: die Umstellung erfolge stillschweigend. Es handelt sich hierbei um ein klassisches Opt-Out-Verfahren: der Kunde muss der Nutzung widersprechen anstatt einzuwilligen.  Unitymedia habe „nach Gutsherrenart“ gehandelt und die Kunden nicht explizit gefragt, sondern lediglich auf die Parallelnutzung hingewiesen. Die Verbraucherschützer halten hierbei eine Zustimmung des Kunden für zwingend notwendig.

Aber zum Aber

Das erste “Aber” zum “Aber” liefert Unitymedia selbst [1]:

„Unsere Verbraucher müssen keine neuen Einstellungen selbstständig am Router installieren“, so Helge Buchmeister, Pressesprecher des Kabelnetzbetreibers. Die Freischaltung habe weder auf die Privatsphäre noch auf die gebuchte Bandbreite negative Auswirkungen. Auch vor gesetzwidriger Nutzung sei der Privatkunde geschützt. „Sollte es dazu kommen, dass Unfug über den zur Verfügung gestellten WifiSpot betrieben wird, kommen wir für den Schaden auf.“

Am Ende wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kundenentscheidung sein. ob man ein zweites Wifi-Signal auf dem Router haben möchte oder nicht.

Fragen die noch offen bleiben: sind denn die bestehenden Netzwerke so stark, dass sie flächendeckend Straßenbereiche abdecken können? Wer deckt letztendlich die Stromkosten? Ist Unitymedia juristisch tatsächlich in der Haftung bei Missbrauch des Netzes?

Was denkst DU?

Artikel & Vorschaubild: matka_Wariatka / Shutterstock.com

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