Faktencheck: Der UN Migrationspakt wird jetzt von der IOM umgesetzt.

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Autor: Kathrin Helmreich

Faktencheck: Der UN Migrationspakt wird jetzt von der IOM umgesetzt.
Faktencheck: Der UN Migrationspakt wird jetzt von der IOM umgesetzt.

Aktuell kursiert auf Facebook die Behauptung, die IOM würde mit der „Umsiedelung von Menschen“ bzw. dem UN Migrationspakt beginnen.

Foto im falschen Kontext: Mit dem UN Migrationspakt hat das gezeigte Foto nichts zu tun. Es geht dabei um diese und ähnliche Statusbeitragsmeldungen:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

*** Sie kommen ***

Es geht los.

Der UN Migrationspakt (Umsiedlung von Menschen) wird jetzt von der IOM umgesetzt.

Der Faktencheck

Der UN Migrationspakt hat mit diesem Foto nichts zu tun.

Das Foto wurde in einem Lagebericht vom Juni 2016 verwendet, erschien Februar 2017 in einem Artikel auf 20min.ch und in einem Artikel auf der Webseite von IOM (International Organization for Migration). Es  zeigt einen Charterflug, der von IOM organisiert wurde, um gestrandete illegale nigerianische Migranten von Libyen nach Nigeria zurückzuführen. Fast alle Migranten waren auf ihrem Weg nach Europa abgefangen worden.

IOM bietet ihnen die Möglichkeit, freiwillig in ihr jeweiliges Land zurückzukehren und organisiert Reisedokumente bei den Botschaften und auch die nötige medizinische Behandlung vor Abreise sowie den Rückflug und etwaige Familienzusammenführungen.

Das Programm wird seit 2006 in Libyen durchgeführt.

Was ist der UN Migrationspakt?

Der UN Migrationspakt – eigentlich Globaler Vertrag für sichere, geordnete und geregelte Migration – soll laut Kurzinformation des Bundestags „die erste globale, zwischen Regierungen unter der Ägide der Vereinten Nationen (VN) ausgehandelten Übereinkunft zur Abdeckung aller Aspekte internationaler Migration werden.“

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Der Entwicklungsprozess begann im April 2017 und beruht auf der New Yorker Erklärung, wonach am 19. September 2016 zum ersten Mal in der VN-Generalversammlung über die Themen Migration und Flucht debattiert wurde.

Ein Punkt der Kurzinformation beinhaltet auch das Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR). Hierbei geht es um die Umsiedlung bzw. den Transfer von Flüchtlingen von einem Asylland in ein Drittland, das sich zu dauerhafter Aufnahme bereit erklärt hat.

Resettlement-Flüchtlinge erhalten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG, die in der Regel zunächst für drei Jahre ausgestellt wird. Es wird jedoch, wie bei allen Resettlements, von Anfang an von einer dauerhaften Umsiedlung nach Deutschland ausgegangen.

Fazit:

Das Foto wird im falschen Kontext verwendet und auch die Beschreibung ist etwas durcheinandergeworfen.

Was das Foto angeht, stammt dieses aus dem freiwilligen Rückführungsprogramm der IOM, der Globale Migrationspakt betrifft wieder was anderes als das Umsiedlungs-Programm des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen.

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