TV-Boxen können teuer werden!

Autor: Andre Wolf

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“Selbstverständlich gibt es aber eine Lösung, um wirklich alles was man möchte kostenlos zu schauen und auch noch legal!” Vorsicht vor diesem irreführenden Werbeversprechen. Die als „Kodi-Boxen“ genannten Abspielgeräte (unter verschiedenen Namen im Umlauf) greifen neben legalen Inhalten auch auf kostenlose und illegale Streams zurück.

Derzeit werden Streamingboxen für kostenlose TV-Inhalte mit hohen Rabatten beworben. Man bekommt dabei ebenso den Hinweis, gleich mehrere dieser Boxen zu kaufen. Technisch kein Problem, jedoch warnen Anwälte vor diesen Kodi-Boxen und dem Versprechen, damit legal und kostenfrei auch Abo-Inhalte streamen zu können.

Die Werbetexte für diese Box sprechen von einem “völlig legalen System”. Man liest unter anderem “Aber ist das legal? JA, die Box ans sich ist komplett legal. Sie ist ähnlich zu einem Computer und es kommt immer darauf an, was man damit macht. Warum man aber kostenlos Filme, Serien und TV anschauen kann, ist auf eine Lücke im Gesetz zurück zu führen.”

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Es wird in diesem Falle geworben, dass es sich um reines Streaming handle und da die Inhalte nicht als ganzes gespeichert werden, würde auch keine Urheberrechtsverletzung statt stattfinden. Doch das ist schlichtweg FALSCH! Mit einem EuGH-Urteil vom 26. April 2017 hat sich diese angebliche Grauzonenlage geändert.

Der EuGH entschied, dass die Nutzer dieser Boxen ganz bewusst und kostenlos auf illegale Streams zugreifen. Auch die nur vorübergehende Speicherung der illegalen Filme beim Streamen sei vom Urheberrecht geschützt, so der EuGH. Den eigentlichen Inhabern der Film- und Sportrechte entstehe durch die Streams ein „ungebührlicher“ Schaden [1].

Was sagt der Anwalt?

imageHier bedarf es keiner langen Erklärungen, die folgende Information fällt recht kurz aus. Wir haben Karsten Gulden von “gulden röttger rechtsanwälte” gefragt, wie legal denn letztendlich die Inhalte sind, welche über diese Box gestreamt werden. Nach Aussage von Gulden sind sie zwar kostenlos, aber illegal: Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH ist das Streamen auf diese Weise nicht erlaubt. Es handelt sich dabei auch nicht um eine Grauzone, sondern es ist schlichtweg verboten

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