Trojaner-Warnung: E-Mail mit dem Betreff: „Rechtsanwaltsgesellschaft Krause und Prof. Dr. Ludwig Abmahnung“

Autor: Tom Wannenmacher

Angeblich müsse man eine sehr hohe Summe bezahlen, da man eine Verletzung des Urheberrechts begangen habe. Mit dabei als Dateianhang eine Abmahnung, welche in Form einer ZIP-Datei angehängt wurde.
Angeblich müsse man eine sehr hohe Summe bezahlen, da man eine Verletzung des Urheberrechts begangen habe. Mit dabei als Dateianhang eine Abmahnung, welche in Form einer ZIP-Datei angehängt wurde.

Im Moment bekommen Internetnutzer Post von diversen Rechtsanwälten.

Folgende Absender sind uns bis jetzt bekannt:

  • Rechtsanwaltsgesellschaft Krause und Prof. Dr. Ludwig
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schmid & Kraus GbR
  • Kanzlei Richter + Dr. Hahn
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Zimmermann + Frank
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Braun + Dr. Berger GbR
  • Kanzlei Prof. Dr.Meyer und Fuchs
  • Kanzlei Schmitt & Franke GbR
  • Kanzlei Dr. Schulz & Prof. Dr. Lang GbR
  • Dr. Hartmann & Prof. Dr. Lorenz
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Wagner & Peters AG
  • Dr. Schmitz und Schuster AG
  • Rechtsanwälte Prof. Dr. Becker & Dr. Scholz mbH
  • Rechtsanwälte Richter und Hahn mbH
  • Kanzlei Schröder + Günther GbR

Angeblich müsse man eine sehr hohe Summe bezahlen, da man eine Verletzung des Urheberrechts begangen habe. Mit dabei als Dateianhang eine Abmahnung, welche in Form einer ZIP-Datei angehängt wurde.

Hinweis:

  1. Die E-Mails sind eine Fälschung
  2. Die Titel der Werke ändern sich immer wieder. Meist sind es aber Titel wie: “Sexy Cora Versaute Freizeit Blu-ray” oder “X – Art – Teenagers in Love DVD”
  3. IM Dateianhang befindet sich KEINE Abmahnung, sondern ein dieser Trojaner!

Der Inhalt der gefälschten E-Mails lautet in etwa:

“Betreff: Rechtsanwaltsgesellschaft Krause und Prof. Dr. Ludwig Abmahnung

Sehr geehrte/r VORNAME NACHNAME ,
der  unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Verletzung des Urheberrechts an dem Werk „X – Art – Teenagers in Love DVD“. Unseren Auftraggeber „Tushy Films“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des betreffenden Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
IP-Adresse: XXXXX
Datum/Uhrzeit: 11.08.2018 23:25:50
Benutzerkennung: XXXXX
Produktname: X – Art – Teenagers in Love DVD

Unserer Mandant hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 8282/621326 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 676,72 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Schadenanspruch: 676,72 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 178,88 Euro
Pauschale für Post und Telekommuniacht unserer Mandantin fordern wir kation: 30,11 Euro
Gegenstandwert: 16384,00 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 90,00 Euro

Die aufgezeichneter Beweise, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltsgesellschaft Krause und Prof. Dr. Ludwig”

Der Dateianhang

Angeblich handelt es sich hierbei um die Abmahnung. Doch ACHTUNG! Sobald man diese Zip-Datei aktiviert, fängt man sich einen fiesen Trojaner ein.

Screenshot: Mimikama
Screenshot: Mimikama

Wir haben die Datei von unserem Kooperationspartner prüfen lassen!

Die Datei enthält den Trojaner: “Trojan.Win32.Nymaim.bfhz”

Screenshot: Mimikama
Screenshot: Mimikama

Was ist ein TROJANER?

Trojaner sind eigenständige Programme (.exe), die vorgeben etwas anderes zu sein, als sie in Wahrheit sind. Wenn man die Datei ausführt, dann macht es einmal den Anschein, als würde nichts passieren.

Aber das stimmt nicht! Im Hintergrund wird ein Programm installiert.

Die Programme bzw. die Internetbetrüger, die hinter solchen Programmen stecken, haben nun z.B. Zugriff auf Ihre Daten bzw. können diese auch die völlige Kontrolle über Ihren Rechner haben.

Der verräterischste aller Dateianhänge ist der .zip Anhang. Mails von vertrauenswürdigen Quellen kommen niemals als .zip Datei, auch nicht als .com /.pif / .ico / .scr/ .exe Bitte nicht öffnen und den Inhalt ausführen, außer man erwartet bewusst eine solche Datei.

1) Wer den Dateianhang öffnet bzw. geöffnet hat und den Inhalt auch ausgeführt hat (das ist der kritische Punkt!), sollte als erstes einmal den PC von seinem Virenscanner untersuchen lassen.
2) Ändere alle Passwörter zu sozialen Netzwerken, Onlineshops usw. Bitte auch vorsichtshalber Bank oder Kreditkarteninstitut benachrichtigen.

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