Bonafair AG – jetzt weiter Telefonabzocke als Mönchshofer AG?

Das schweizerische Unternehmen Bonafair AG rief bislang trotz gerichtlichem Verbot weiterhin Menschen an, um ihnen am Telefon ein Abo für Nahrungsergänzungsmittel unterzuschieben.

Autor: Susanne Breuer

Nun erhält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BaWü) vermehrt Beschwerden zur Mönchshofer AG und einer ganz ähnlichen Masche.

Obwohl es Bonafair Ende Januar 2022 sogar explizit durch ein Gerichtsurteil verboten wurde (HIER), Verbraucher:innen ohne ihre Erlaubnis anzurufen und ihnen unbestellte Ware samt Rechnungen zuzuschicken, denkt das Unternehmen nicht daran, damit aufzuhören – obwohl ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht.

Bonafair-Telefonabzocke mit Nahrungsergänzungsmitteln / Foto: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Bonafair-Telefonabzocke mit Nahrungsergänzungsmitteln
Foto: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Wie geht die Bonafair AG vor?

Der Ablauf ist immer der gleiche: Bevorzugt ältere Menschen erhalten einen Anruf, in dem sie in ein Gespräch über verschiedene Gesundheitsprobleme im Alter oder die aktuelle Corona-Lage verwickelt werden. Meist wird der VZ BaWü berichtet, dass der Anrufende sehr nett und einfühlsam gewesen sei. Teilweise wurde der Eindruck erweckt, der Anrufende sei von der Apotheke oder Krankenkasse.

Im weiteren Gesprächsverlauf seien dann verschiedene Nahrungsergänzungsmittel erwähnt worden, von denen man eine kostenlose Probepackung erhalten würde. Von den horrenden Kosten von rund 160 Euro für drei Schachteln des Nahrungsergänzungsmittels oder einem Abovertrag ist wohl keine Rede. Kurz darauf erhalten die Angerufenen ein Päckchen mit Nahrungsergänzungsmitteln, samt saftiger Rechnung.

Achtung Inkasso

Aktuell melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Inkasso-Schreiben von GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH erhalten und zur Zahlung von Forderungen der Firma Bonafair aufgefordert werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt:

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Mit einem kostenlosen Inkasso-Check (HIER) können Sie prüfen, ob die Forderung berechtigt und die Höhe angemessen ist. Bei Bedarf erhalten Sie am Ende einen Musterbrief, mit dem Sie der Forderung widersprechen können:

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Verbraucherzentrale.

Wer ist die Mönchshofer AG?

Aktuell gibt es vermehrt Beschwerden zur Mönchshofer AG und einer ganz ähnlichen Masche: Der Anbieter schiebt Verbraucher:innen nach der gleichen Masche Abos über ähnliche Nahrungsergänzungsmittel unter. Mehrere Tatsachen lassen vermuten, dass die Mönchshofer AG in die Fußstapfen der Bonafair AG getreten ist:

  • die Anschreiben lauten exakt gleich
  • die Firmensitze der beiden Firmen befinden sich in der Konstanzerstrasse 19, 8274 Trägerwilen in der Schweiz
  • die Logistikzentren der beiden Firmen befinden sich in der Wilhelmstraße 162, 72805 Lichtenstein
  • Verwaltungsrat der beiden Firmen ist derselbe
  • In der Verpackung der Nahrungsergänzungsmittel der Mönchshofer AG stecken Tablettenblister mit der Aufschrift „Hirschberger NaturRat“, der Marke der Bonafair AG

Was können Sie tun?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt folgende Vorgehensweisen:

Päckchen erhalten?

Sie haben selbst ein Päckchen der Bonafair AG oder der Mönchshofer AG erhalten? Wenn Sie am Telefon keiner Belieferung zugestimmt haben, können Sie dem angeblichen Vertragsschluss mit dem Unternehmen widersprechen. Senden Sie dafür unseren Musterbrief (HIER) ausgefüllt per E-Mail oder per Einwurfeinschreiben an die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse in der Schweiz. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg für das Einwurfeinschreiben oder die versendete E-Mail als Nachweis für Ihren Widerruf gut auf. Die unbestellte Ware müssen Sie nicht zurückschicken.

Belieferung telefonisch zugestimmt?

„Wenn Sie am Telefon einer Belieferung zugestimmt haben, können Sie diesen Vertrag im Nachgang widerrufen. Nutzen Sie hierfür nicht das Widerrufsformular, das Ihnen Bonafair gegebenenfalls zugeschickt hat. Mit diesem Formular stimmen Sie zu, die Rücksendekosten zu übernehmen. Schicken Sie stattdessen unseren Musterbrief (HIER) per E-Mail oder per Einwurfeinschreiben an die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse in der Schweiz. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg für das Einwurfeinschreiben oder die versendete E-Mail als Nachweis für Ihren Widerruf gut auf. Die Rücksendekosten müssen Sie nur übernehmen, wenn Bonafair oder Mönchshofer Sie darüber vor Ihrer Zustimmung zur Belieferung am Telefon informiert hat.“

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Unsicher, was zu tun ist?

Sind Sie sich unsicher, wie Sie in Ihrem konkreten Fall vorgehen sollten? Dann können Sie sich gerne an die telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden. Diese erreichen Sie unter 0900-1-77 444-2, Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr und Mittwoch zusätzlich 15 bis 18 Uhr. Der Preis der Telefonberatung beträgt 1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen sind höhere Preise möglich. Bitte halten Sie für das Gespräch alle Unterlagen zu Ihrem Fall bereit. Weitere Beratungsmöglichkeiten finden Sie (HIER).

Was hat die VZ BaWü bisher erreicht?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat, wie berichtet (HIER), die Bonafair AG im April 2021 abgemahnt und aufgefordert, es künftig zu unterlassen

  • Verbraucher:innen ohne ihre vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen,
  • Verbraucher:innen unbestellte Ware samt Zahlungsaufforderung zu schicken und
  • Verbraucher:innen nach einem erfolgten Widerruf weiterhin Zahlungsaufforderungen zu schicken.

Da die Bonafair AG nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben und das skrupellose Verhalten künftig einzustellen, wurde im Mai 2021 Klage eingereicht. Mit dem Anerkenntnisurteil (5 O 25/21 KfH) des Landgerichts Offenburg wurde der Bonafair AG das genannte Vorgehen dann Ende Januar 2022 gerichtlich untersagt. Bei jedem Verstoß gegen das Urteil droht dem Unternehmen nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Einleiten von Ordnungsgeldverfahren gegen die Bonafair AG

Um dieses Ordnungsgeld jetzt geltend machen zu können, benötigen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg möglichst gut dokumentierte Fälle von Verstößen gegen das Urteil. Möchten Sie dabei unterstützen? Dann schicken Sie bitte die genaue Schilderung Ihres Falls und Ihre vollständigen Unterlagen über das Kontaktformular (HIER das erste Formular) an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu. Damit wir ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Bonafair AG einleiten können, brauchen wir außerdem Ihre Einwilligung, dass wir Ihre Daten weitergeben dürfen. Diese Einwilligung können Sie uns direkt im Kontaktformular erteilen.

Vorgehen gegen die unerlaubten Werbeanrufe

Werbeanrufe sind grundsätzlich verboten, wenn Verbraucher nicht vorab ausdrücklich zugestimmt haben, dass ein Unternehmen zu einem bestimmten Zweck anrufen darf. Wenn Sie der Bonafair AG oder der Mönchshofer AG also nicht ausdrücklich erlaubt haben, Sie anrufen zu dürfen, um Ihnen Nahrungsergänzungsmittel anzubieten, ist der Anruf der Firmen nicht zulässig. Der Bonafair AG wurden die unerlaubten Telefonanrufe zusätzlich durch das Gerichtsurteil verboten.

Trotz Verbot rufen die beiden Unternehmen dennoch Verbraucher:innen unerlaubt an, um ihnen Abos unterzuschieben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sammelt daher eingehende Beschwerden über die beiden Unternehmen und leitet sie an die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz weiter, die ein Strafverfahren einleiten können.

Anrufdaten festhalten

Dazu werden folgende Daten von Betroffenen benötigt:

  • Wann war der Anruf?
  • Haben Sie einem Werbeanruf der Bonafair AG oder der Mönchshofer AG zugestimmt?
  • Von welcher Rufnummer wurden Sie angerufen?

Wenn Sie die VZ BaWü dabei unterstützen wollen, strafrechtlich gegen die Unternehmen vorzugehen, können Sie alle Informationen und vorhandenen Unterlagen zu Ihrem Fall gerne über ein Kontaktformular (HIER: Kontaktformular: Ihre Erfahrungen mit Bonafair und Mönchshofer) an die Verbraucherzentrale senden. Um Ihre Daten an die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz weiterleiten zu dürfen, wird Ihre Einwilligung, dass Ihre Daten weitergeben werden dürfen. Diese können Sie direkt im Kontaktformular erteilen.

Bonafair oder Mönchshofer geben Ihnen keine Auskunft über Ihre Daten?

Sie haben ein Recht auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten die Bonafair AG oder die Mönchshofer AG von Ihnen gespeichert haben, woher die Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Diese Auskunft fordern Sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale an. (HIER) Darauf muss das Unternehmen unverzüglich reagieren und Ihnen innerhalb eines Monats die gewünschte Auskunft erteilen.

Wenn das Unternehmen kein Recht hat, Ihre personenbezogenen Daten zu speichern, können Sie die Löschung fordern. Das ist der Fall, wenn Sie weder dem Werbeanruf an sich noch der Belieferung zugestimmt haben.

Keine Auskunft über gespeicherte Daten?

Kommt das Unternehmen der Aufforderung nach Auskunft nicht nach, kann die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das der Bundesnetzagentur sowie den zuständigen Datenschutzbehörden in der Schweiz melden, die ein Bußgeldverfahren gegen die beiden Unternehmen einleiten können. Unabhängig davon wird dann geprüft, ob ein weiteres Verbandsklageverfahren gegen die Mönchshofer AG einleiten.

Dafür werden folgende Informationen von Betroffenen benötigt:

  • Wann haben Sie unseren Musterbrief versandt, mit dem Sie die Auskunft anfordern?
  • Welche Frist haben Sie für die Auskunft gesetzt?
  • Bis zu welchem Tag (nach Ablauf der Frist) hat sich die Bonafair AG bzw. die Mönchshofer AG daraufhin immer noch nicht gemeldet?

Wenn Sie dabei unterstützen wollen, können Sie die erforderlichen Informationen über das folgende Kontaktformular (HIER Kontaktformular: Keine Auskunft über Daten von Bonafair oder Mönchshofer) an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zusenden und den ausgefüllten Musterbrief (HIER) als Anhang hochladen. Um ein Bußgeld- oder Verbandsklageverfahren einleiten zu können, wird Ihre Einwilligung benötigt, dass Ihre Daten weitergeben werden dürfen. Diese Einwiligung kann direkt im Kontaktformular erteilt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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