Swift: Was steckt hinter dem internationalen Zahlungssystem?

Autor: Tom Wannenmacher

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Swift ist eine Plattform, über die internationale Banken Zahlungen untereinander abwickeln. Die Abkürzung „Swift“ steht für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“. Swift ist eine Genossenschaft, die von Banken aus aller Welt getragen wird, mit Sitz in der Nähe von Brüssel.

Definition lt. der Bundesbank: SWIFT (kurz für So­cie­ty for World­wi­de In­ter­bank Fi­nan­ci­al Te­l­ecom­mu­ni­ca­ti­on) ist ein An­bie­ter von welt­wei­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen zum Aus­tausch von In­for­ma­tio­nen zu Fi­nanz­trans­ak­tio­nen in stan­dar­di­sier­ter Form. S.W.I.F.T. SCRL ist eine Ge­nos­sen­schaft nach bel­gi­schem Recht mit Sitz in La Hulpe (Bel­gi­en), die sich voll­stän­dig in Be­sitz sei­ner Mit­glie­der – Ban­ken und an­de­re Fi­nanz­in­sti­tu­tio­nen – be­fin­det. Das Un­ter­neh­men stellt dabei ein Netz­werk mit Fokus auf ex­trem hohe Si­cher­heit und Ver­füg­bar­keit be­reit. Aus die­sem Grund wird SWIFT welt­weit von einer Viel­zahl von Fi­nanz­markt­in­fra­struk­tu­ren ge­nutzt.
SWIFT selbst ist le­dig­lich für die Über­mitt­lung von Nach­rich­ten ver­ant­wort­lich, an­de­re Dienst­leis­tun­gen wie etwa Ver­rech­nun­gen oder Ab­wick­lun­gen wer­den von SWIFT nicht an­ge­bo­ten. So ist SWIFT bei­spiels­wei­se nicht an der tat­säch­li­chen Ver­bu­chung einer Über­wei­sungs­zah­lung be­tei­ligt, son­dern stellt le­dig­lich die tech­ni­sche In­fra­struk­tur und das ent­spre­chen­de Nach­rich­ten­for­mat für die Über­mitt­lung der Nach­rich­ten zu Zah­lun­gen zur Ver­fü­gung. Die ei­gent­li­che Ver­bu­chung er­folgt über Zah­lungs­ver­kehrs­sys­te­me oder Kor­re­spon­denz­kon­ten, die die be­tei­lig­ten Fi­nanz­in­sti­tu­te für­ein­an­der füh­ren.
Die Nach­rich­ten­for­ma­te von SWIFT haben sich im Laufe der Zeit zum In­dus­trie­stan­dard eta­bliert und kön­nen von den gän­gi­gen Ver­ar­bei­tungs­sys­te­men in der Fi­nanz­in­dus­trie ver­wen­det wer­den, auch wenn das von SWIFT be­trie­be­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­netz­werk nicht ver­wen­det wird.
Die Bun­des­bank nutzt SWIFT ei­ner­seits als Kunde, wie an­de­re Ban­ken auch, für ihre Ge­schäf­te im Zah­lungs­ver­kehr und der Wert­pa­pier­ab­wick­lung. An­de­rer­seits bie­tet die Bun­des­bank in ihrer Rolle als In­fra­struk­tur­an­bie­ter SWIFT als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nal für TARGET2 und TARGET2-Se­cu­ri­ties an.

Durch­füh­rung
Auf­grund sei­ner wich­ti­gen Rolle im Fi­nanz­sys­tem und der schwer­wie­gen­den Fol­gen, die ein Aus­fall der welt­wei­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le zwi­schen den Fi­nanz­marktak­teu­ren haben könn­te, un­ter­liegt SWIFT der ko­ope­ra­ti­ven Über­wa­chung durch die Zen­tral­ban­ken der G10 und der EZB. Die Na­tio­na­le Bank van Bel­gië (NBB) fun­giert dabei als Fe­der­füh­rer, was in einem ent­spre­chen­den Pro­to­koll zwi­schen der NBB und SWIFT fest­ge­hal­ten wurde.
Die Bun­des­bank be­tei­ligt sich an der ko­ope­ra­ti­ven Über­wa­chung von SWIFT. Dies be­deu­tet, dass die Bun­des­bank auf ver­schie­de­nen Ebe­nen an Sit­zun­gen der SWIFT-Über­wa­cher teil­nimmt und dort Wis­sen und Er­fah­rung ein­flie­ßen lässt. Der über SWIFT über­tra­ge­ne Zah­lungs­ver­kehr ist aus­drück­lich nicht Ge­gen­stand der Über­wa­chung durch die Bun­des­bank.
Auf­grund der spe­zi­fi­schen Funk­ti­on von SWIFT las­sen sich die im Eu­ro­sys­tem oder G20-Kon­text gän­gi­gen Über­wa­chungs­an­for­de­run­gen für Zah­lungs­ver­kehrs- oder Wert­pa­pier­ab­wick­lungs­sys­te­me nicht ohne wei­te­res auf SWIFT als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­ter über­tra­gen. Daher wur­den für die Über­wa­chung von SWIFT be­reits vor ei­ni­gen Jah­ren spe­zi­fi­sche An­for­de­run­gen de­fi­niert, die sich in den sog. „High level ex­pec­ta­ti­ons for the over­sight of SWIFT“ wi­der­spie­geln. Die Über­wa­chung von SWIFT kon­zen­triert sich ins­be­son­de­re auf As­pek­te der ope­ra­tio­na­len Zu­ver­läs­sig­keit und Sicherheit, einschließlich trag­fä­hi­ger Not­fall­pla­nun­gen. (Quelle)


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