Strom-Abzocker an der Haustür
Vorsicht! In Bremen sind Strom-Abzocker an der Haustür unterwegs.
Es klingelt. Die Person vor der Tür nuschelt etwas von swb und Zählerkasten und legt am Ende des Besuchs ein Schriftstück zur Unterschrift vor. Dabei handelt es sich um die Kündigung des Energievertrages mit der swb, dem Bremer Energieversorger! Hier sind Betrüger, Strom-Abzocker, am Werk, die Verbraucher:innen einen neuen Vertrag unterjubeln wollen!
Auch echte swb-Vertreter unterwegs
„Tatsächlich sind aktuell Vertreterinnen und Vertreter der swb in dem Stadtteil unterwegs“, erklärt Angela Dittmer, Pressesprecherin der swb. Sie ergänzt: „Diese lesen nicht die Zählerstände ab, sondern bewerben den Tarif proKlima. Jeder Mitarbeitende von uns verfügt jedoch über einen swb-Ausweis und verschafft sich nicht unaufgefordert Zutritt zu Wohnungen.“
Tipps und Tricks
Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt, ungebetene Besucher:innen gar nicht erst ins Haus zu lassen.
„Klingelt in diesen Tagen jemand an ihrer Haustür, der vermeintlich von der swb kommt, sollten Sie die Person nicht rein lassen und erst rechts nichts unterschreiben. Lassen Sie sich in jedem Fall zunächst den Ausweis vorzeigen.“, rät Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.
Bei Unsicherheiten sollten Verbraucher:innen Kontakt zur swb oder zur Polizei aufnehmen. So lässt sich leicht ermitteln, ob es sich tatsächlich um eine bei der swb beschäftigte Person handelt.
„Wir bitten darum, den Namen und die Kontaktdaten des Besuchs zu erfassen und der Polizei zu übermitteln, damit dem nachgegangen werden kann“, sagt Angela Dittmer.
Verbraucher:innen, die das Schriftstück bereits unterschrieben haben, sollten sich ebenfalls mit der swb in Verbindung setzen.
„Dort sollten Sie die Situation erklären und mitteilen, dass Sie keine Kündigung des Energievertrages wollten“, sagt Sonja Welzel.
Den neuen Vertrag können Verbraucher:innen, da es sich um ein Haustürgeschäft handelt, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.“
Strom-Abzocker: In Kürze
Fazit
Verbraucher:innen sollten skeptisch werden, wenn ungebetene Besucher:innen auftauchen und diese auf keinen Fall ins Haus lassen. Erst recht sollten sie sich an der Haustür nicht überrumpeln und dazu drängen lassen, irgendetwas zu unterschreiben. Ausweis zeigen lassen und in Ruhe anschauen. Im Zweifelsfall sollten sie die Polizei rufen. Verträge an der Haustür können Verbraucher:innen binnen 14 Tagen widerrufen.
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Quelle: Verbraucherzentrale Bremen
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