Steinsplitter fliegen durch geöffnete Fensterscheibe eines PKWs

Autor: Janine Moorees

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Oldenburg – Zwei Züge der NordWestBahn (NWB) sind am späten Montagabend auf der Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven im Oldenburger Stadtgebiet über zahlreiche aufgelegte Schottersteine gefahren.

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Bei der Fahrt der zweiten NWB 82335 gegen 22:42 Uhr auf dem Weg nach Wilhelmshaven wurde ein am Bahnübergang wartender PKW durch umherfliegende Steinsplitter überfahrener Schottersteine beschädigt. Dabei flog u.a. ein etwa 36 Gramm schwerer Steinsplitter durch das geöffnete Fahrerfenster am Fahrer vorbei, prallte gegen die Verkleidung der Beifahrerinnentür und blieb dann auf dem Beifahrersitz liegen.

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Durch weitere umherfliegende Splitter wurden u.a. ein Scheinwerfer und ein Kotflügel beschädigt. Die genaue Schadenshöhe am PKW ist noch nicht bekannt. Sachschäden an der NWB sind nicht entstanden. Nach bisherigen Ermittlungen wurden keine Personen verletzt. Die aufnehmenden Beamten konnten auf mehreren Metern entsprechende „Mahlspuren“ von überfahrenen Schottersteinen auf beiden Schienensträngen sowie zwischen Schienen und Betonplatten des Rad/Fußweges feststellen.

Anwohner hatten wegen des Vorfalls einen lauten Knall gehört und Jugendliche, die etwas auf den Schienen legen würden, in dem Bereich gesehen. Möglicherweise seien die Personen mit dem Rad geflüchtet. Zudem hatte eine Anwohnerin im Bereich einer Bushaltestelle/Wendehammer „Feldahornweg“ zwei junge Männer im geschätzten Alter von 18-22 Jahren beobachten können.

Beide hätten eine normale Statur gehabt und seien ca. 175 – 180 cm groß gewesen. Einer hätte eine 3/4 Hose in schwarz mit weißen Streifen an der Seite sowie ein gelbes T-Shirt getragen. Der andere junge Mann führte ein schwarzes Holland-Fahrrad mit sich.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin.

Kommt es durch das Betreten und wie in dem vorliegenden Fall durch das Bereiten von Hindernissen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs sowie einer Gefährdung Unbeteiligter, muss der Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen.

Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können bei Gefahrenbremsungen auch Reisende im Zug verletzt werden. Zudem können überfahrene Schottersteine – wie in diesem Fall – zu regelrechten Geschossen werden.

Darüber hinaus kann es zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Eisenbahnverkehrsgesellschaft kommen. Die Bundespolizei wird anlassbezogen verstärkte Überwachungsmaßnahmen durchführen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ eingeleitet.

Mögliche Zeugen – insbesondere Anwohner des angrenzenden Wohngebietes an beiden Seiten der Bahnlinie – werden gebeten, sich mit der Bundespolizei Oldenburg unter 0441-21838-0 in Verbindung zu setzen.

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