Heimische Kreditinstitute und Polizei warnen gemeinsam vor „Spoofing“

Autor: Kathrin Helmreich

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Spoofing: Was du über diese Betrugsform wissen solltest
Spoofing: Was du über diese Betrugsform wissen solltest

Heimische Kreditinstitute und Polizei warnen gemeinsam vor „Spoofing“: Betrügerische Anrufe mit vorgetäuschter Rufnummer

Wahrscheinlich haben die meisten Menschen den Begriff „Spoofing“ noch nie gehört. Jedoch ist es wichtig zu wissen, was sich dahinter verbirgt, denn es handelt sich dabei um eine besonders perfide Betrugsmasche.

Sparkasse Siegen, Volksbank in Südwestfalen und Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein informieren:

Der Begriff „Spoofing“ leitet sich vom englischen Wort „spoof“ ab, was so viel bedeutet wie „vortäuschen“ oder auch „fälschen“. Kriminelle versuchen beim „Spoofing“, den Angerufenen persönliche Daten zu entlocken, indem sie einen Anruf der Polizei, einer Behörde oder zum Beispiel einer Volksbank oder Sparkasse vortäuschen. Nun könnte man meinen, dass man mit einiger Sicherheit an der Telefonnummer des Anrufers, die ja fast immer auf dem Telefondisplay angezeigt wird, erkennen kann, wer anruft. Genau das ist aber nicht der Fall und das machen sich die Täter zu Nutze. Dabei entstehen den Opfern oftmals große finanzielle Schäden.

Deutsche Telekommunikations-Unternehmen ermöglichen es nicht, Anrufe mit verfälschten Rufnummern zu tätigen. Einige ausländische Unternehmen aber schon. Das bedeutet, dass es möglich ist, aus dem Ausland eine Verbindung nach Deutschland aufzubauen, bei der das Telefon die Nummer der Polizei oder der Hausbank anzeigt. Damit soll beim Angerufenen ein Gefühl der Sicherheit erzeugt werden und leider funktioniert das auch oft. Das „Spoofing“ wird zum Beispiel im Rahmen des sogenannten „Polizeitricks“ genutzt.

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Die Täter rufen an und versuchen die Angerufenen davon zu überzeugen, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind oder bei der Aufklärung einer solchen helfen müssen. Zum Beispiel heißt es dann, dass es notwendig sei, eine hohe Geldsumme bei der Bank abzuheben und an die (vermeintliche)Polizei auszuhändigen. Tatsächlich nehmen nicht Polizeibeamte das Geld in Empfang, sondern die Täter.

„Die Polizei oder die Rettungsdienste werden Sie nie unter der Nummer 110 oder 112 anrufen. Beides sind reine Notruf-Telefonnummern, die nicht genutzt werden, um jemanden anzurufen. Auch nicht in Notfällen!“

erläutert Kriminalhauptkommissarin Susanne Otto von der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.

„Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen. Beenden Sie dann das Gespräch, indem Sie den Hörer auflegen oder auf Ihrem Mobiltelefon die entsprechende Taste drücken. Rufen Sie danach unmittelbar die Polizei an und schildern Sie den Sachverhalt.

Nutzen Sie dazu aber bitte keine Nummer, die Ihnen von den Anrufern mitgeteilt wurde. Die Telefonnummer der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein lautet: 0271 7099-0. Wir als Polizei fragen zudem telefonisch nicht nach Vermögensverhältnissen und Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand.“

Betrüger können auch mit der Nummer eines Kreditinstituts anrufen

Eine weitere Masche ist, mit der Nummer eines Kreditinstitutes wie Volksbank oder Sparkasse anzurufen und unter verschiedenen Vorwänden Zugangsdaten zum Online-Banking zu erfragen oder das Opfer zu überreden, einen Zahlungsauftrag mit einer TAN (Transaktionsnummer) freizugeben.

Zum Beispiel um einen angeblich falsch verbuchten Betrag zurück zu überweisen. Bei einem Anruf von der Bank sollten Kunden immer dann misstrauisch werden, wenn persönliche Daten oder Daten für das Online-Banking erfragt werden. Dazu Dr. Nadine Uebe- Emden, Vorstandsmitglied der Sparkasse Siegen:

„Wer Kundin oder Kunde einer Volksbank oder Sparkasse ist, kann sicher sein, dass dort alle notwendigen Informationen vorliegen und sicher gespeichert sind. Es gibt daher keinen Grund, unsere Kunden am Telefon nach persönlichen Daten oder Zugangsdaten zu fragen. Ebenso verhält es beim Online-Banking. Geben Sie niemals Ihren Anmeldenamen oder Ihre Online-Banking-PIN am Telefon preis.“

Dem schließt sich auch Jens Brinkmann, Vorstandsmitglied der Volksbank in Südwestfalen an und bekräftigt:

„Es gibt auch überhaupt keinen vernünftigen Grund, weshalb Sie Ihr Kreditinstitut bitten sollte, eine Rücküberweisung, Stornobuchung oder ähnliches durchzuführen. Auch wird dazu in keinem Fall eine TAN von Ihnen benötigt. Wir empfehlen Ihnen, verdächtige Anrufe sofort zu beenden und aufzulegen. Im Zweifelsfall können Sie sich mit einem Anruf bei uns rückversichern.“

Die Telefonnummer der Sparkasse Siegen lautet 0271 596-111 und die der Volksbank in Südwestfalen 0271 2300-0. Wer einen Anruf erhalten hat, der ihm im Nachhinein verdächtigt vorkommt und in so einem Gespräch persönliche Daten zum Konto oder zum Online-Banking an die Anrufer weitergegeben hat, sollte sicherheitshalber die Kontokarten und den Online-Banking-Zugang sperren lassen.

Dazu steht für Kunden aller Banken der 24-Stunden-Sperrnotruf unter der Telefonnummer 116 116 zur Verfügung. Am Besten nehmen Betroffene zudem schnellstmöglich Kontakt zu ihrer Hausbank auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Abschließend appelliert Susanne Otto von der Kreispolizeibehörde:

„Grundsätzlich kann natürlich jeder Opfer eines Spoofing-Angriffs werden und auf die Masche der Betrüger hereinfallen. Leider haben sich Tätergruppen zum Teil auf Senioren als Opfer spezialisiert, so dass auch besonders ältere Menschen den immer perfideren Methoden auf den Leim gehen. Darum: Sprechen Sie mit älteren Angehörigen und Freunden über das Thema. Denn wer die Gefahr kennt, fällt viel seltener auf einen gefälschten Anruf herein.“

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Quelle: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Artikelbild: znakki / Shutterstock
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