Sperrung der Sozialversicherungsnummer: Betrug!

Aktuell werde am Telefon angedroht, dass eine Sperrung der Sozialversicherungsnummer folge, wenn man nicht einen Geldbetrag auf ein bestimmtes Konto überweisen würde.

Autor: Andre Wolf

Das Mobiltelefon klingelt, das Display zeigt eine unbekannte Nummer an und die Bandansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde warnt davor, dass die Sperrung der Sozialversicherungsnummer drohe – so fängt eine aktuelle Betrugsmasche an. Die Deutsche Rentenversicherung warnt davor, sich dann per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung weiterverbinden zu lassen.

„So kontaktieren wir unsere Kundinnen und Kunden nie“, betont eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zudem sei es ausgeschlossen, dass die Sozialversicherungsnummer oder im Rentenkonto gespeicherte Daten aufgrund einer telefonischen Anfrage gesperrt oder gelöscht würden. Besondere Vorsicht sei vor allem dann geboten, wenn am Telefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man immer die Polizei informieren, rät die Deutsche Rentenversicherung.

Trickdieben und Betrügern kann man überall begegnen, selbst in der eigenen Wohnung, wo man mit einer solchen Gefahr überhaupt nicht rechnet.
Besonders beliebt ist der Kontakt über das Telefon, den Brief oder die E-Mail und auch das direkte Gespräch an der Wohnungstür.

Telefonbetrug: Sperrung der Sozialversicherungsnummer

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt diesen Betrugsverlauf genauer: Immer wieder geben Trickbetrüger vor, Mitarbeiter oder Anwälte der Rentenversicherung zu sein. Sie rufen Senioren an und erklären ihnen, diese müssten rasch einen Geldbetrag auf ein bestimmtes Konto überweisen, sonst würde die Rente gekürzt oder gepfändet oder es drohten andere Nachteile. Oder eben eine Sperrung der Sozialversicherungsnummer drohe.

Manchmal behaupten sie auch, die Rente sei überzahlt und müsse nun – gegebenenfalls in Raten – zurückgezahlt werden. Oder der Anrufer erklärt, dass erst nach sofortiger Leistung einer „Ablösegebühr“ eine Rentennachzahlung ausgezahlt werden könne. Die Kontoverbindung für die Überweisung geben die Täter gleich telefonisch mit an. Doch grundsätzlich gilt: Die Deutsche Rentenversicherung fordert nie telefonisch zu einer Zahlung auf. Wenn, dann geschieht dies immer auf schriftlichem Wege.

Besonders ärgerlich ist bei diesem Betrugsversuch, dass mithilfe einer technischen Manipulation das Telefondisplay bei dem Gespräch oft sogar eine Telefonnummer oder die Faxnummer der Deutschen Rentenversicherung anzeigt. Hier gibt es nur eine Möglichkeit: Durch einen Rückruf können sich Betroffene bei der Deutschen Rentenversicherung über die Richtigkeit der Forderung vergewissern. Dazu jedoch bitte nicht die im Display angezeigte Nummer oder die Rückruftaste nutzen, sondern die kostenlose Servicetelefonnummer 0800 1000 4800 wählen.

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