Kontaktbeschränkung: Fordert Söder, die Nachbarn zu denunzieren? (Faktencheck)

Autor: Ralf Nowotny

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Kontaktbeschränkung: Fordert Söder, die Nachbarn zu denunzieren? (Faktencheck)
Kontaktbeschränkung: Fordert Söder, die Nachbarn zu denunzieren? (Faktencheck)

Ein missverständliches Zitat von Söder sorgt für Aufregung.

Auf mehreren Sharepics wird die Behauptung verbreitet, dass der bayrische Ministerpräsident Markus Söder dazu aufforderte, Nachbarn zu denunzieren, die sich nicht an die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen halten würden.

Dies sind zwei der geteilten Sharepics, die auch in Textform kursieren:

Aufforderung zur Denunzierung?
Aufforderung zur Denunzierung?

„Die Regierung ermutigt Sie also, unsere Nachbarn zu melden, wenn sie sich nicht an die neuen Regeln halten.“

So und ähnlich beginnen die längeren Texte immer.

Der Ursprung der Behauptung

Auslöser der Behauptung ist eine Pressekonferenz von Markus Söder, inder die folgenden Sätze fielen:

„Es wird jetzt nicht jemand an den Türen klingeln (…), aber wenn natürlich erkennbarerweise Bürger sich da beschweren, dann wird man entsprechend auch darauf hinweisen.“

und

„Wie bei Ruhestörung zum Beispiel. Wenn Sie eine private Feier machen, unabhängig von der Personenzahl, und es findet eine Ruhestörung statt (…) dann können die Nachbarn ja entsprechende Hinweise geben und dann kommt die Polizei, und in der Regel wird die Polizei sagen: Bitte verhalten Sie sich anders.“

Dies wird nun uminterpretiert: Angeblich sollen die Nachbarn dies nun kontrollieren und der Polizei melden.

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Auf das Detail achten!

In beiden Zitaten wird ein Detail geflissentlich überhört bzw. überlesen:

„…dann wird man entsprechend auch darauf hinweisen“ und nochmals im Bezug auf Ruhestörung: „und in der Regel wird die Polizei sagen: Bitte verhalten Sie sich anders.“

Sowohl Söder als auch Staatskanzleichef Florian Herrmann wiesen die Schlussfolgerungen, dass zum Denunzieren aufgerufen wurde, zurück. So versicherte Herrmann, dass der private Raum verfassungsrechtlich gut geschützt sei und Bayern „nicht im Geringsten“ auf Hinweise und Anzeigen von Nachbarn setze.

Aber: Wenn es zu Meldungen wegen Ruhestörungen beispielsweise aufgrund einer Party kommt, wird die Polizei auch auf Kontaktbeschränkungen hinweisen. Sie wird aber nicht kommen, wenn z.B. die Nachbarin petzt, dass der Mieter nebenan drei Leute zu Besuch bekommen hat. Das wäre dann auch wahrscheinlich logistisch kaum noch machbar.

Fazit

Im öffentlichen Raum wird es auf jeden Fall Kontrollen geben. Es wird aber weder an der Tür geklingelt, um zu schauen, ob die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden (dazu fehlt auch die rechtliche Grundlage), noch wird die Polizei bewusst Wohnungen kontrollieren, wenn kein anderer Grund wie z.B. Ruhestörung vorliegt.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, BR

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