“Skandal!” Die Gebührenmarke von Saalfeld
Autor: Andre Wolf
Seit dem 22. April geistert eine Gebührenmarke durch die sozialen Netzwerke, welche in ihrer Darstellung im Grunde eigentlich gar nichts aussagt.
Wirklich, es ist so. Die Marke sagt rein gar nichts aus, bis auf ihre Herkunft, einer Auflistung von Geldbeträgen und einer äußerst groben Umschreibung, wofür diese Beträge ausgestellt werden. Es handelt sich dabei um dieses Marke, welche in Facebookmeldungen sehr stark kritisiert wird:
(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)
Wir haben seit dem 22. April ungebrochen Anfragen zu dieser Marke, jedoch hat die uns durchgehend Schwierigkeiten bereitet. Zum einen:
Unkommentiert!
Nichts, völlig Kommentar- und Beschreibungslos ist dieses Bild hochgeladen worden. Scheinbar war sich der Uploader bewusst, welche Reaktionen auftauchen würden, nur weil das Wort “Asyl” erwähnt ist. Dem Uploader muss in seiner Zielgruppe zudem auch bewusst gewesen sein, dass die Beträge also definitiv überhöht angesehen werden und zudem eine “Skandalwirkung” erzeugen.
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Wo liegt denn nun der Skandal?
Auch das ist ein Problem, welches wir bei der Recherche hatten. Die Gebührenmarke sagt so wenig aus, dass man Freestyle-interpretieren kann. Das beginnt bereits bei den spärlichen Positionsbeschreibungen bis hin zur Echtheit der Marke, denn diese darf durchaus in Frage gestellt werden: Bedürfnissse (sic!) in einem offiziellen Beleg mit drei “S” zu schreiben, weckt natürlich die Skeptiker auf.
Wir haben angefragt
Bereits am 23. April 2015 (10:08 Uhr) haben wir per E-Mail bei dem Landratsamt Saalfeld angefragt, was es mit dieser Marke auf sich hat. Wir haben leider nie eine Antwort bekommen. Daher sendeten wir auch eine Anfrage an eine andere Stadtverwaltung, die uns zumindest bestätigen konnte, dass hier kein skandalöser Zusammenhang vorliegt, jedoch die Aufschlüsselung der Beträge am Ende nur durch das jeweilige Amt erfolgen kann.
In Deutschland ist es üblich, dass Asylbewerber das Geld bar oder (sofern vorhanden) aufs Konto überwiesen bekommen.
Die Regelleistung ist unterschiedlich. Unten findest du eine Übersicht.Bei Rückfragen steh ich dir gerne zur Verfügung.
Für diese Auskunft bedanken wir uns herzlich, bei der erwähnten “Übersicht unten” handelt es sich um diese Auftstellung:
http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2015_03_anlage.html
(Screenshot: Berlin.de/Sozialrecht)
Um uns jedoch nicht an wüsten Spekulationen zu einer scheinbar normalen Aufstellung zu beteiligen, haben wir weiter auf eine Antwort aus Saalfeld gewartet.
Heute morgen
fanden wir endlich, dank einer Mail einer ZDDK-Nutzerin, eine öffentliche Stellungnahme des Leiters des Presse- und Kulturamtes im Landratsamt, Peter Lahann, in der Ostthüringer Zeitung, Saalfeld. Hier wird exakt zu diesem Beleg ausgesagt:
Das Landratsamt macht auf OTZ-Anfrage zu den einzelnen Beträgen aus Datenschutzgründen keine Angaben, „da sie Rückschlüsse zu der Person zulassen“, wie es heißt. Grundsätzlich erfolgten Auszahlungen auf Grundlage des Paragrafen 3 Asylbewerberleistungsgesetz und seien familienstandsabhängig. „Die Auszahlung erfolgt aber gebündelt, zum Beispiel für Familien mit Kindern. Deshalb ergeben sich im Einzelfall selbstverständlich höhere Beträge als bei einer Einzelperson“, so Peter Lahann, Leiter des Presse- und Kulturamtes im Landratsamt.
(Zitat: Ostthüringer Zeitung, Saalfeld)
Um es auf den Punkt zu bringen:
Dieser Beleg setzt sich aus Teilbeträgen, welche nicht einzeln aufgeschlüsselt, sondern bereits fertig addiert sind, zusammen und ist durchaus für 2 und mehr Personen. Man kann also davon ausgehen, dass sich das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt völlig normal an das Rundschreiben Soz Nr. 03/2015 über Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu der Höhe der Leistungsbeträge für das Jahr 2015 gehalten hat.
Bitte dazu auch den ganzen Bericht dazu in der Ostthüringer Zeitung, Saalfeld lesen!
Es ist nicht immer so einfach, wie es aussieht
Daher darf jeder, der Interesse an den Betragshöhen für Grundleistungen hat, dies genauer nachlesen und eine konkrete Aufschlüsselung hier anschauen:
http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2015_03.html
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