Sittlichkeitstäter in Gütersloh (Kein Fake)

Autor: Tom Wannenmacher

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Auf Facebook gibt es immer wieder Fahndungsaufrufe. Leider aber meist ohne ein offizielle Quelleangabe und mit einem Text, der die Facebook-Community in Aufruhr versetzt.

Um diesen Statusbeitrag geht es:

Dieser wurde von einem Nutzer veröffentlicht jedoch ohne Quellenangabe. Hier wird zur Hetze aufgerufen.

image

Hier steht:

… LIEBE FREUNDE IN GELSENKIRCHEN HASSEL LÄUFT EIN KINDERSCHÄNDER RUM ER HAT MEHRERE KINDER VERGEWALTIGT ER WIRD ANGEBLICH ÜBERALL GESUCHT SAGEN DIE BULLEN WAS ICH SELBER NIE GLAUBE PASST AUF EURE KINDER , SCHWESTER BITTE AUF TEILT DIES BILD UND INFORMIERT ALLE MENSCHEN ICH HOFFE ICH BEGEGNE DIESEN HERRN UND BELOHNE IHN MIT INTENSIVE STATION HALBES JAHR URLAUB IM KRANKENHAUS ER HATS NÖTIG BITTE …

Wir haben recherchiert und haben bei der Polizei Pressemappe / Gelsenkirchen keinerlei Information dazu gefunden.

Wo wir aber fündig wurden war bei dem na.presseportal und zwar bei der Polizei GÜTERSLOH und nicht wie im Statusbeitrag des Nutzers angegeben in GELSENKIRCHEN.

Hier wurde am 17.1.2014 folgender Pressebericht veröffentlicht:

17.01.2014 | 11:54 Uhr

POL-GT: Datumskorrektur zum Text Sittlichkeitstäter

Gütersloh (ots) – Verl (CK) – Am D i e n s t a g, den 07.01.14, belästigte ein bislang unbekannter Mann gegen 19.45 Uhr im Bereich der Verler Innenstadt und Sürenheide eine 14-jährige Schülerin und zeigte sich ihr schließlich in Scham verletzender Weise.

Derselbe Mann fiel ebenfalls am Dienstag auf der Paderborner Straße in Richtung Arndtstraße sowie am Mittwoch, den 08.01., im Innenstadtbereich auf, wo er weitere Frauen verbal belästigte, sie mit seinem Fahrrad verfolgte und sie gegen ihren Willen berührte (siehe Pressebericht vom 08.01.).

Aufgrund von Zeugenaussagen wurde nun ein Phantombild des Täters erstellt. Die Polizei sucht Zeugen und fragt:

Wer kennt diesen Mann oder kann Angaben zu seinem Aufenthaltsort machen?

Der Täter wird wie folgt beschrieben:

50-65 Jahre alt, 175-185 cm, ungepflegtes Erscheinungsbild, schlanke Figur, Drei-Tagebart, grau-weiß lockiges Haar, das bis zur Unterkante der Ohren reicht. Die Haare schauten unter einem getragenen Cappy hervor. Der Beschuldigte war bekleidet mit einer schwarzen oder grünlichen kurzen Jacke ohne Kapuze (Stoff wie eine Regenjacke), Bluejeans, einem schwarzen Cappy, Turnschuhe. Der Täter trug eine abgerundete Brille und sprach Deutsch ohne Akzent.

Der Unbekannte war mit Fahrrädern unterwegs. Er nutzte für seine Taten zum einen ein älteres Herrenfahrrad, vermutlich ein Cityrad ohne Korb, mit schwachem Vorderlicht und funktionierendem Rücklicht. In einem weiteren Fall war der Täter mit einem dunkelroten Damen-Hollandrad mit grobem Fahrradkorb und funktionstüchtiger Beleuchtung unterwegs.

Hinweise und Angaben nimmt die Polizei in Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: [email protected]

Quelle und Verweis: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/23127/2642110/pol-gt-datumskorrektur-zum-text-sittlichkeitstaeter?search=Sittlichkeitst%C3%A4ter

Bei diesem Bericht gab es leider kein Foto des Verdächtigen. Über die Googlebildersuche wurden wir jedoch fündig.

Auf der Seite nw-news.de findet man das auf Facebook veröffentlichte Foto wieder sowie auch Inhalte des o.a. Pressetextes:

image 

Quelle und Verweis: http://www.nw-news.de/owl/polizeimeldungen/10191273_Sittlichkeitstaeter_-_Wer_kennt_diesen_Mann_-_mit_Foto.html

Thema:  Private Fahndungsaufrufe / Statusbeiträge auf Facebook. Warum diese strafbar sein können!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! “Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:
  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

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ZDDK-Empfehlung
> Infoartikel: Moderne Hexenjagd auf Facebook

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