Es ist sinnlos, auf Facebook mit Artikel 111, 112, 113 zu widersprechen!

Autor: Andre Wolf

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Wer Statusmeldungen mit Widersprüchen veröffentlicht, wird damit nichts bewirken.

Facebooknutzer wähnen sich in Sicherheit, wenn sie bestimmte Statusmeldungen verfassen, in denen sie sich von Gescshäftsbedingungen oder Vertägen distanzieren. Doch diese Meldungen sind nutzlos.

Eine dieser Statusmeldungen wirft mit juristischem Unwissen um sich. Dennoch veröffentlichen viele Nutzer diesen Text. Der Text ist recht einfach zu identifizieren und beginnt mit den Worten „Auch ich geh dann mal auf Nummer Sicher und erkläre hiermit folgendes:“. Weitere Schlagbegriffe in dem Posting sind „Artikel l. 111, 112 und 113 „, sowie „UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom“

Dieser Statusbeitrag auf Facebook macht keinen Sinn! Screenshot: Mimikama
Dieser Statusbeitrag auf Facebook ist sinnlos! Screenshot: Mimikama

Warum ist diese Meldung nutzlos?

Die Artikel und auch Statuten gibt es in diesem Kontext nicht. Da reicht ein Blick in die Strafgesetzbücher verschiedener Länder. Die Bezeichnung Artikel I. 111, 112 und 113 ist im Deutschen Strafgesetzbuch nicht zu finden, hier spricht man von Paragraphen. Die entsprechenden Paragraphen im Deutschen StGB haben jedoch keine Schnittpunkte mit dem Urheberrecht (vergleiche).

Das Gleiche gilt in Österreich, denn auch hier finden sich keine Verweise auf das Urheberrecht (vergleiche). Wer zudem in der Schweiz nach Urheberrechtsdelikten hinter $111, 112 oder 113 sucht, wird mit Mord und Totschlag konfrontiert (vergleiche).

Merke dir!

Widersprich keinen Gesetzen, Geschäftsbedingungen oder Verträgen, indem du eine Statusmeldung veröffentlichst oder ein Bildchen teilst. Diese sind nutzlos.


Anhang: Die Statusmeldung im barrierefreien Klartext.

Auch ich geh dann mal auf Nummer Sicher und erkläre
hiermit folgendes: heute 15. September 2018, in Reaktion auf die allgemeinen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinemProfil verwendet werden dürfen.
(nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen).”

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