SG-Durchsuchung bei Solinger Reichsbürgern

Autor: Kathrin Helmreich

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Die Polizei hat heute Morgen (09.11.2016) auf Beschluss des Amtsgerichts Solingen die Wohnungen zweier sogenannter Reichsbürger in der Solinger Innenstadt und im Ortsteil Aufderhöhe durchsucht. Unter anderem wurden 20.000 Schuss Munition beschlagnahmt.

Die beiden Männer (40 und 57 Jahre) sind Inhaber von Waffenbesitzkarten, als Sportschützen aktiv und im Besitz von Schusswaffen und Munition. Sie bekennen sich öffentlich zum Reichsbürgertum.

Aus Schriftverkehr mit ihnen geht hervor, dass sie die in der Bundesrepublik erlassenen Gesetze nicht anerkennen.

Diese Erkenntnisse bewogen die Polizei Wuppertal, die Geeignetheit der beiden Personen zum Waffenbesitz anzuzweifeln, den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis anzuregen sowie deren verfassungsfeindliches Wirken bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal zur rechtlichen Würdigung vorzulegen.

Beiden Personen ist ein Bescheid zur Vorbereitung des Widerrufs ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zugestellt worden.

Aus dem anschließenden Verhalten der beiden Männer ergab sich die zwingende Vermutung, dass sie die behördlichen Maßnahmen nicht akzeptieren würden, woraufhin der polizeiliche Staatsschutz heute, gegen 06.00 Uhr, auf Beschluss des Amtsgerichts Solingen die Wohnung beider Männer unter Hinzuziehung eines SEK sowie mit Kräften der Bereitschaftspolizei durchsucht hat.

Bei den Durchsuchungen wurden in den beiden Wohnungen unter anderem zwölf Langwaffen, neun Kurzwaffen, drei Luftdruckwaffen, eine Halbautomatikwaffe sowie mehrere erlaubnisfreie Waffen (Speer, Machete, Gaspistolen, Messer, Dolche, Pfefferspray), über 20.000 Schuss Munition und zahlreiches Zubehör zum Fertigen weiterer Munition beschlagnahmt.

Der Einsatz, an dem über 80 Beamte beteiligt waren, endete um 12:10 Uhr.

W/RS/SG-Polizeipräsidentin wertet heutigen Solinger Einsatz als Erfolg

Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher dankt allen Einsatzkräften für das professionelle Vorgehen bei diesem Einsatz.

„Diese Menschen erkennen unsere Rechtsordnung nicht an. Der Besitz und die Beschaffung einer solchen Menge und die Art und Qualität der Waffen und der Munition lassen sich auch durch sogenannte „Sportschützen“ nicht begründen. Ich bin sicher, dass wir damit Schlimmeres verhindert haben.“ ,

beurteilt Rademacher die Situation.

Quelle: Polizei Wuppertal, Polizei Wuppertal

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