Sextortion: Organisierte Erpressung bei Online-Flirt

Autor: Tom Wannenmacher

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Screenshot Facebook Post "kettenrauchende Krabbe" vom 29. März 2022
Screenshot Facebook Post "kettenrauchende Krabbe" vom 29. März 2022

Einem 43-jährigen Ostallgäuer wurde ein Online-Flirt zum Verhängnis. Die Polizei warnt vor „Sexpressern“.

Am Montagabend erstattete ein 43-jähriger Mann aus dem Ostallgäu bei der Füssener Polizei Anzeige wegen Erpressung. Der Mann hatte sich in den Tagen zuvor mit einer unbekannten Frau über einen Chat in den sozialen Medien unterhalten. Dieser Unterhaltung mündete in einen Videochat, in dem sich beide vor der Kamera entblößten. Nach kurzer Zeit beendete die Unbekannte plötzlich das Gespräch. Dann wurde dem 43-Jährigen damit gedroht, das mitgeschnittene Video an alle seine Freunde zu verschicken. Dies könne er aber durch Zahlung von 500 Euro abwenden. Weil sich der Mann nicht anders zu helfen wusste, überwies er das Geld an die Erpresser. Nun erstattete er Anzeige bei der Polizei. Die Füssener Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Fallzahlen steigen stark an

Diese Vorgehensweise stellt eine wiederholte, deutschlandweit vorkommende Betrugsmache namens „Sextortion“ dar. Diese Bezeichnung setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion – Erpressung – zusammen. In Schwaben Süd/West kamen im Jahr 2021 rund 200 Fälle zur Anzeige, bei denen vornehmlich Männer mit dieser Masche geschädigt wurden. 2020 waren die Fahlzahlen noch zweistellig.
„Sexpresser“ erbeuteten 2021 im Präsidiumsbereich mehr als 70.000 Euro (2020: rund 20.000 Euro). Im Landkreis Ostallgäu wurden 2021 aus Tätersicht fünf erfolgreiche Fälle polizeibekannt, wobei ein Schaden in Höhe von rund 2.300 Euro entstand.
Bei dieser Masche wird ein großes Dunkelfeld angenommen. Der Gang zur Polizei ist für viele Geschädigte mit einem Schamgefühl verbunden. In der Folge muss davon ausgegangen werden, dass viele Geschädigte einfach bezahlen um einer Blöße durch Veröffentlichung von kompromittierenden Bildern zu entgehen.

Wie funktioniert „Sextortion“?

Aus einem harmlosen Flirt wird eine handfeste Erpressung. Bei Sextortion lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.
Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.
Das Phänomen „Sextortion“ betrifft mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen.

So können Sie sich vor „sexueller Erpressung“ schützen

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
  • Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.

Falls Sie bereits erpresst werden

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.
  • Ist es bereits zu spät und Sie haben bereits eine Überweisung getätigt, kontaktieren sie schnellstmöglich ihren Kreditkartenanbieter oder ihre Bank. Es ist eventuell noch eine Rückholung des Geldes möglich. Wenn das Geld bereits auf dem Zielkonto eingegangen ist, kann diese Bank kontaktiert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).

Quelle: polizei.bayern.de

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