Sexpressing: Vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung

Mit der Behauptung, den PC einer 46-Jährigen gehackt und kompromittierende Aufnahmen gefertigt zu haben, wandte sich eine bisher unbekannte Person am Dienstagabend an die Geschädigte. Sie forderte 400 US-Dollar auf ein Bitcoin-Konto zu überweisen, ansonsten würde das Video verbreitet.

Autor: Claudia Spiess

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Die Frau erstattete Anzeige bei der PI Mindelheim. Durch die Kontaktaufnahme mittels E-Mail ergeben sich Datenspuren und somit Ermittlungshinweise. Selbst wenn diese nicht unmittelbar zur Identifizierung der Täter ausreichen, liefern sie zumindest Aufschluss über Tatzusammenhänge. Die Polizei rät in Fällen von Sexpressing, unabhängig, ob tatsächlich Aufnahmen gefertigt wurden, niemals auf die Forderung einzugehen und sofort Anzeige zu erstatten. Hierzu sollten E-Mails oder Handnachrichten sofort gesichert werden. Die Erfüllung von Forderungen zieht in der Regel weitere Forderungen nach sich.

„Sexpressing“ oder auch „Sextortion“

Der Begriff „Sextortion“ setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion – Erpressung – zusammen. Bei Sextortion geht es um sexuelle Erpressung. Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet mit hohen Geldforderungen. Die Betrüger bringen ihre Opfer dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Anschließend erpressen sie ihre gutgläubigen Chatpartner. Auch im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sind etliche solche Fälle anhängig.  

Der Ablauf

Die Opfer werden in den meisten Fällen über soziale Medien kontaktiert. Häufig erfolgt von attraktiven weiblichen Profilen eine unverfängliche Freundschaftsanfrage, die der Geschädigte, trotzdem keine Vorbeziehung besteht, annimmt. Anfängliche Chats werden schnell sexualisiert und man vereinbart auf Vorschlag der neuen Bekanntschaft eine weitere Kommunikation über eine der zahlreichen existierenden Videoplattformen.

Die späteren Geschädigten lassen sich dann auf Aufforderung erregt auf sexuelle Handlungen vor laufender Kamera ein. Sind die Bilder dann „aussagekräftig“, erfolgt unvermittelt die Drohung, besagtes verfängliches Bildmaterial an Freundeslisten oder Familienangehörige zu verschicken, sollte sich der Geschädigte nicht zu einer Zahlung einer hohen Eurosumme an eine ausländische Kontonummer bereit erklären. Auch Forderungen zu Bitcoin-Zahlungen oder der Herausgabe von Aktivierungsnummern von Prepaidkarten sind keine Seltenheit.

Aus Scham und Angst vor Veröffentlichung gehen betroffene Geschädigte häufig auf die Erpressung ein. Nicht zuletzt, weil ihnen die Information zugespielt wird, dass die Dame des Chats noch minderjährig sei. Den Ermittlungen der Kriminalpolizei zufolge lassen sich die Geldströme zumeist Richtung Elfenbeinküste zurückverfolgen. Das Geld ist unwiderruflich verloren, der Sexpressing-Betrug erfolgreich.

Sexpressing-/Sextortion-Fälle nehmen zu

Im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Rosenheim wurde ein Geschädigter mit der perfiden Masche um 8.000 Euro gebracht. In Miesbach zahlte ein Mann 3.000 Euro an seine Erpresser. Auch im Bereich Weilheim, Garmisch-Partenkirchen und Mühldorf waren derartige Erpressungen erfolgreich. Waren im Jahr 2020 20 solcher Fälle im Bereich des Polizeipräsidiums verzeichnet worden, stieg die Zahl im Folgejahr 2021 bereits auf mehr als 30 Fälle an und auch für das laufende Jahr 2022 ist tendenziell mit einer weiteren Zunahme der Fallzahlen zu rechnen.   

Tipps der Polizei

Die Kriminalpolizei gibt Verhaltenstipps, wie man sich vor Sexpressing bzw. Sextortion schützen kann: 

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
  • Im Zweifel kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann! 

Falls Sie bereits erpresst werden:

  • Überweisen Sie kein Geld! Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot. 

Umfangreiche Informationen zu dem Phänomen Sextortion bzw. Sexpressing, Verhaltenstipps und einen Videoclip finden Sie auf den Internetseiten von ProPK, der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: HIER

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Quelle: Polizei Bayern

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