Schulministerium warnt vor einer Querdenken 711 Aktion

Autor: Andre Wolf

Schulministerium warnt vor einer Querdenken 711 Aktion
Schulministerium warnt vor einer Querdenken 711 Aktion

Es gibt Hinweise zu einer geplanten Aktion der Initiative Querdenken 711 deutschlandweit vor Schulen. Das Schulministerium hat nun dazu eine Mail veröffentlicht.

Laut Schulministerium liegen Hinweise vor, dass am 9. November Schülerinnen und Schüler gezielt auf dem Schulweg auf den Mund-Nase-Schutz angesprochen und zu einem Widerstand dagegen animiert werden sollen. Dabei soll eine Unwirksamkeit der Masken thematisiert werden und auch eine CO2- Messung den Kindern angeboten werden.

Dabei soll es sich um eine geplante Aktion der von Querdenken 711 handeln, die nach Angaben des Schulministeriums NRW auch bewusst den 9. November als Datum gewählt hätten. Das Schulministerium verweist dabei auf die Geschichtsträchtigkeit des 9. Novembers (siehe hier).

In einer längeren Mail hat das Schulministerium NRW nun Lehrerinnen und Lehrer auf die vermutlich geplante Aktion aufmerksam gemacht und auch verdeutlicht, wie man vor Ort mit der Situation umgehen soll, falls Schülerinnen und Schüler einer Schule betroffen sind.

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Schulministerium rät, Polizei zu rufen

In der Mail wird es am Ende deutlich auf den Punkt gebracht: Das Schulministerium ermutigt dazu, dass sich Schulen umgehend mit den Polizei- und Ordnungsbehörden in Verbindung zu setzen, falls die Initiative die Grenzen des Schulgeländes nicht respektiert oder in anderer Art und Weise Mitglieder der Schulgemeinde bedrängt.

Besonders spannend wird es, wenn man einen Blick auf die vermutlichen CO2-Messungen unter der Maske wirft. Sollten diese Messungen stattfinden, so dürfte es sich um ein manipulatives Element handeln, da typische CO2-Messgeräte ungeeignet für Messungen unter einer Maske sind.

In einem bereits zurückliegenden Artikel haben wir beschrieben, dass ein solches CO2-Messgerät für eine Messung von Umgebungswerten bzw. für Raumluft-Messungen ausgelegt und geeicht ist (siehe hier). Eine Messung unter einer Maske führt zu einer Verfälschung der Ergebnisse. Der CO2-Gehalt in der Luft wird in den meisten Fällen mittels Infrarot-Sensoren gemessen. Wichtig auch:

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Unterhalb einer Maske bestimmt die Atmung diese Verhältnisse. Darauf wirkt sich auch die Ausatemluft mit einem so hohen CO2-Spiegel aus, sodass jedes Raumluft-Messgerät an seine Grenzen gelangt oder Alarm schlägt. Auch der höhere Druck lässt die gemessenen Werte um 10 bis 20 Prozent ansteigen.

Dazu kommt noch, dass die Luft unter der Maske nicht der entspricht, die man tatsächlich einatmet. Man atmet mehr Luft ein als die, die sich nur direkt unter der Maske befindet.

Die gesamte Mail

Abschließend noch die gesamte Mail des Schulministeriums zur Information:

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Aktionen von „Querdenken 711“ am 9. November an 1.000 Schulen deutschlandweit

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

uns haben Hinweise erreicht, dass die Initiative „Querdenken 711“ am 9. November deutschlandweit an 1.000 Schulen Aktionen gegen die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durchführen will. Insbesondere sollen Eltern, die Mitglied der Initiative sind oder dieser nahe stehen, Kinder und deren Angehörige auf dem Schulweg ansprechen und diesen unwirksame Masken mit einem Logo der Initiative und eine CO2-Messung unter den Masken der Kinder anbieten, um auf die angebliche Gefährlichkeit und Unwirksamkeit der Masken hinzuweisen.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einige Hinweise an die Hand geben:

Es gilt auch weiterhin für Schulen das Gebot politischer Neutralität. Neben der Unparteilichkeit der Schule ist allerdings auch die Fürsorge für die Schülerinnen und Schülern handlungsleitend. Da nach den vorliegenden Presseberichten damit zu rechnen ist, dass Schülerinnen und Schüler und deren Eltern möglicherweise zu Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (z.B. Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung) aufgerufen werden sollen, mit denen sie ihre Gesundheit oder die Gesundheit anderer (auch in der Schule) gefährden können, gebieten es der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Fürsorgepflicht, die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld zu sensibilisieren und über die möglichen Folgen eines solchen Handelns aufzuklären.

Aus den vorgenannten Gründen kann Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an derartigen Aktionen nicht durch Beurlaubung vom Unterricht ermöglicht werden. Es wird empfohlen, die Elternmitwirkungsgremien im Vorfeld entsprechend zu informieren und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Schule um Unterstützung zu bitten.

Die Schule respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen auch von Schülerinnen und Schülern. Dies beinhaltet jedoch nicht Handlungen, die zu Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen oder Gefährdungen des Schulfriedens führen. Das bewusste Tragen ungeeigneter Mund-Nase-Bedeckungen auf dem Schulgelände sowie das Drängen anderer Schülerinnen und Schüler zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung in der Schule stellen daher Pflichtverletzungen dar, die mit erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW geahndet werden können. Gleiches gilt auch dann, wenn außerschulisches Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu einer Störung des Schulfriedens führt und die Bildungs- und Erziehungsarbeit von Schule behindert (zB. wenn Schülerinnen und Schüler direkt vor dem Schulgelände bedrängt, zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung aufgerufen oder beim Zutritt zur Schule behindert werden).

Ich bitte Sie, die Schülerinnen und Schüler ebenfalls angemessen und frühzeitig zu informieren.

Eine Teilnahme von Schulen an derartigen „Aktionen“ kommt unter dem Gesichtspunkt schulischer Neutralität und aus Gründen des Infektionsschutzes selbst dann nicht in Betracht, wenn dies intensiv vorbereitet und begleitet werden würde. Zum politischen Engagement von Lehrkräften weise ich ebenfalls auf die bekannten und geltenden Regelungen hin. Weiter Informationen dazu finden Sie hier https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/aktuelle-rechtliche-themen/teilnahme-schuelerstreiks-und-demonstrationen.

Ich möchte Sie außerdem ausdrücklich dazu ermutigen, sich umgehend mit den Polizei- und Ordnungsbehörden in Verbindung zu setzen, falls die Initiative die Grenzen des Schulgeländes nicht respektiert oder in anderer Art und Weise Mitglieder der Schulgemeinde bedrängt.

Sollten Sie darüber hinaus, auch mit Blick auf das besondere Datum des 9. Novembers, noch Anregungen für eine unterrichtliche Vorbereitung oder schulinterne Diskussionen brauchen, so verweise ich gern auf die folgenden Webseiten, die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aber sicherlich bekannt sind:

https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/medienpaedagogik/270188/verschwoerungstheorien

https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/medienpaedagogik/309843/verschwoerungstheorien-ums-coronavirus

https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/172172/der-9-november.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Ergänzung 10.11.2020

Dementiert durch „Querdenken“

Die Aktion hat nun nicht stattgefunden. Dies soll allerdings von Anfang an so geplant gewesen sein.

Laut Auskunft von Michael Ballweg, Chef der Querdenker-Initiative, soll diese angekündigte Aktion einen Test der internen Kommunikationsstrukturen dargestellt haben und als Falle für mögliche Unterwanderer in den eigenen Reihen dienen, wie er auch in einer Presseaussendung bekanntgab.

Ein Test, der weitgreifende Konsequenzen mit sich brachte. So ist beispielsweise das baden-württembergische Kultusministerium der Meinung, dies sei „nicht nur ein schlechter Scherz, sondern ein besonders dreister Versuch, den Schulfrieden an den Schulen im Land zu stören und die Schulgemeinschaften zu verunsichern“, berichtet t-online hier.

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