Die Zusammenstellung verfügbare monatliche Geldmittel (Rotes Kreuz)
Und wieder geistert ein Schreiben durch das Netz, dass den Briefkopf des Österreichischen Roten Kreuzes trägt.
Das Schreiben selbst wurde am 16.6.2015 von der Bezirksstelle Steyr-Stadt ausgestellt und wir selbst haben bereits 2016 schon einmal darüber berichtet! Bei diesem Schreiben handelt es sich um einen Brief an eine Familie mit dem Betreff: “Zusammenstellung verfügbare monatliche Geldmittel”. Zu erkennen ist in diesem, dass eine Familie mit 3 Kindern eine monatliche Unterstützung in der Höhe von 5118,10 EUR bekommt. Dazu ist jedoch zu sagen: die Familie hat mehr als drei Kinder. Es handelt sich bei dieser Familie um eine10-köpfige Familie, bei jedoch diesen Drei aufgeführten geht es um eine erhöhte Familienbeihilfe aufgrund „durch das Bundessozialamt festgestellte Behinderungen“.
Es handelt sich um dieses Schreiben:
Das Schreiben selbst wurde auf Facebook veröffentlicht, um Sozialneid zu schaffen!
Dies kann man auch an gewissen Reaktionen diverser Kommentare entnehmen wie:
[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]Aus Liebe zum Menschen scheißen wir auf die eigenen!!![/mk_info]
oder
[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]eine riesensauerei, dazu kommt das sie noch als mindestsicherungempfänger von radio frensehen und rezeptgebühren befreit sind. sowie heizkostenzuschuß usw bekommen.[/mk_info]
Was sagt das Rote Kreuz dazu? Wir haben beim Roten Kreuz nachgefragt und folgende Information erhalten:
Folgende Fragen haben wir noch ergänzend gestellt.
Diese wurden direkt an die Kollegen des Roten Kreuzes Oberösterreich weiter gegeben:
1) Warum wird so ein Schreiben vom Roten Kreuz und nicht von einem zuständigen Amt ausgestellt?
2) Wird erwähnter monatlicher Betrag noch immer ausbezahlt?
3) Würde genau die selbe Summe zustanden kommen, wenn es sich um eine Österreichische Familie handelt?
Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.