Rote LED-Lampen am Taxischild sind kein Fake

Autor: Tom Wannenmacher

Im Moment gibt es auf Facebook einen Statusbeitrag zu sehen, bei dem es um “Rote LED-Lampen am Taxischild” geht.

Da wir vermehrt Anfragen zu diesem Statusbeitrag bekommen, haben wir recherchiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hierbei um KEINEN FAKE bzw. um KEINE FALSCHMELDUNG handelt.

Aber zuerst einmal möchten wir aufzeigen, um welchen Statusbeitrag es sich handelt.

imageRote LED-Lampen: Facebook Statusbeitrag

Der Statusbeitrag als Text:

BITTE TEILEN WEIL: LEIDER VIEL ZU UNBEKANNT !!!
Rote LED-Lampen am Taxischild auf dem Dach bedeutet das der Taxifahrer vermutlich in einer Notlage ist!
Dieses ist ein STILLER ALARM ! Bitte meldet dies sofort mit Taxinummer/Kennzeichen und Fahrtrichtung der Polizei über 110 !!!
Oft wird zwar automatisch ein Notrufsignal an die Taxizentrale angegeben, aber nicht jeder Taxifahrer ist an eine Zentrale angeschlossen.
Hier ein Beispielbild.

Je nach Bauart des Taxis kann das natürlich optisch etwas abweichen.
Aber rote Blinklichter auf dem Taxidach heist : ALARM !!!
Bitte teilt dies so großflächig wie möglich. Es kann im Zweifel Leben retten!
Bildquelle: http://www.taxiinnung.org/Sicherheitstechnik.61.0.html

Ebenfalls zu sehen ist auf Facebook dieses Bild:

Taxi-Alarm

Es ist kein Fake!

Unsere Recherche ergab, dass es sich hierbei um KEINE FALSCHMELDUNG handelt!

Hierbei handelt es sich um einen “TAXI-ALARM

Bei einem Taxi-Alarm handelt es sich um eine in Deutschland laut §25 des BOKraft gesetzlich vorgeschriebene Alarmanlage. Der Alarm wird vom Fahrersitz ausgelöst und kann nur durch einen versteckten Schalter im Motor- oder Kofferraum ausgeschaltet werden. Der Alarm lässt Scheinwerfer und hintere Fahrtrichtungsanzeiger blinken und löst zusätzlich eine Intervallfolge von Huptönen aus.

Manche Fahrzeuge haben zusätzlich die Möglichkeit, einen stillen Alarm – zum Beispiel durch rot blinkende LEDs im Taxischild – auszulösen. Dann kann der Fahrer im Ernstfall entscheiden, ob er den lauten oder stillen Alarm auslöst. Dahinter steht die Überlegung, dass ein lauter Alarm den Angreifer in manchen Situationen provozieren und noch gefährlicher machen könnte.

In beiden Fällen wird oft automatisch die Taxizentrale informiert, wenn das Fahrzeug denn an eine angeschlossen ist. Manchmal wird auch das Funkgerät automatisch auf einem Notfallkanal auf Senden gestellt. Die Verbreitung des Sprachfunks hat jedoch durch die Automatisierung im Taxigewerbe und die Verbreitung von Taxi-Apps abgenommen.

Quelle und Verweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Taxi-Alarm


Information:

Der erwähnte Taxi-Alarm ist also nur in DEUTSCHLAND gesetzlich vorgeschrieben!

Siehe §25 Türen, Alarmanlagen und Trennwand

(1) Taxen und Mietwagen müssen mindestens auf der rechten Längsseite zwei Türen haben.

(2) Taxen und Mietwagen müssen mit einer Alarmanlage versehen sein, die vom Sitz des Fahrzeugführers aus in Betrieb gesetzt werden kann. Die Alarmanlage muß die Hupe zum Tönen in Intervallen und die Scheinwerfer sowie die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger zum Blinken bringen. Zusätzlich kann das Taxenschild nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 – auch mittels eingebauter roter Leuchtdioden – zum Blinken gebracht werden.

(3) Taxen und Mietwagen können mit einer Trennwand ausgerüstet sein, die zum Schutz des Fahrzeugführers ausreichend kugelsicher ist. Die Trennwand soll entweder zwischen den Vorder- und Rücksitzen angebracht sein oder den Sitz des Fahrzeugführers von den Fahrgastplätzen abteilen; sie darf versenkbar oder so beschaffen sein, daß ein Teil seitlich verschoben werden kann.

Quelle und Verweis: http://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/__25.html


Die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V . schreibt auf Ihrer Webseite dazu folgendes:

Stiller Alarm im Taxischild

Hier soll die optische Funktionsweise des Stillen Alarms im Taxischild dargestellt werden. In der Öffentlichkeit herrscht immer noch immenser Aufklärungsbedarf vor und, wie die Praxis nicht nur in Berlin und München gezeigt hat, neben dem Erkennen der Notlage des Taxifahrers besonders bezüglich der einzuleitenden Schritte.

In vielen Taxidachschildern befinden sich je 2 LED-Leuchten, die im Notfall nach vorn und hinten rot leuchten. Diese signalisieren nicht, dass der Taxifahrer auf der Suche nach Fahrgästen ist, sondern dass ein Notfall vorliegt und der Kollege in Gefahr ist. Fast jeder führt heutzutage ein Handy mit sich. Bitte die Polizei unter 110 zu informieren mit dem Kennzeichen, dem Standort und der Fahrtrichtung des Taxis. Vielleicht kann der Passant sogar erkennen, wie viele Personen sich im Taxi befinden und dies der Polizei ebenfalls mitteilen.

Es sollte selbstverständlich sein, dass aufmerksam gewordene Taxifahrer, die den Stillen Alarm erkennen, nicht direkt dem Fahrer durch „nach-oben-zeigen“ signalisieren, dass „Lämpchen brennen“. Besser ist es über Funkruf oder telefonisch die Polizei zu benachrichtigen. Vorsichtige, zurückhaltende Kollegenbegleitung wäre das Ideal in diesem Fall.

Wenn der Notfall selbst bereinigt wurde oder nach Eintreffen von Polizei oder  Taxikollegen, so wäre es wichtig, dies sofort der Zentrale mitzuteilen, damit die herbeieilenden Taxikollegen zurückbleiben können.

Quelle und Verweis: http://www.taxiinnung.org/Sicherheitstechnik.61.0.html


 

Update vom 12. Februar 2014 bezüglich des „Stillen Alarms“ bei Taxis im österreichischen Raum


In Österreich scheint es diese LED-Anzeigen für Taxis jedoch nicht (mehr) zu geben, jedoch wurde im Jahre 2007 folgendes bekannt gegeben:

Taxi_orf
Quelle: http://wiev1.orf.at/stories/162368 (wien ORF.at)

und

Taxi_oe
Quelle: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Der-Wiener-Taxler-Report/64768 (oe24.at)

 

Fazit: In Österreich wird auf Alarmanlage und GPS gesetzt.

Für den Notfall, dass jemand etwas Auffälliges beobachtet, kann man die Polizei in Österreich unter der Telefonnummer 133 verständigen.

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