Film- und Serienfans sollten genau prüfen, welche Apps sie nutzen!

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein informiert, riskieren Nutzer von Video-Apps eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung mit hohen Schadenersatzforderungen, wenn sie an illegale Filesharing-Anbieter wie „Popcorn Time“, „Stremio“ oder „Showbox“ geraten.

Betroffen sind jeden Monat über 100 junge Erwachsene in Schleswig-Holstein.

Filesharing mit dem Tablet

Viele Video-Apps bieten kostenlos Filme und Serien an, ohne über die nötigen Lizenzrechte zu verfügen. Das ist für die Nutzer kaum erkennbar, denn die Aufmachung ist ähnlich wie bei seriösen Streaming-Apps, und die illegalen Konkurrenten sind in allen großen App-Shops zu finden.

Wer sie nutzt, geht ein hohes Risiko ein, da diese Apps Filesharing betreiben. Das Prinzip: Während ein Nutzer Videos abspielt, werden unbemerkt im Hintergrund Filme auf sein Smartphone oder Tablet heruntergeladen und für andere Nutzer wieder hochgeladen.

„Fehlen dafür die erforderlichen Lizenzen, droht eine Abmahnung für eine Urheberrechtsverletzung mit hohen Schadenersatzforderungen“,

warnt Dr. Boris Wita, Jurist bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

„Wir verzeichnen aktuell über 100 Rechtsberatungen pro Monat aufgrund solcher Abmahnungen.“

Die Schadenersatzforderungen liegen bei rund 1.000 Euro pro Abmahnung.

Vorsicht mit kostenlosen Angeboten für aktuelle Filme

Aufgefallen sind bereits die Filesharing-Apps „Popcorn Time“, „Stremio“ und „Showbox“. Handynutzer sollten deshalb sehr genau prüfen, welche Apps sie herunterladen.

„Wenn aktuelle Filme und Serien kostenlos verfügbar sind, ist das ein Warnsignal. Solche Angebote sind häufig illegal.“

erklärt der Experte. Auf keinen Fall sollten Verbraucher Video-Apps nutzen, bei denen nicht klar ist, ob der Anbieter die Lizenzrechte hat. Wer eine Abmahnung mit Schadenersatzforderung erhält, sollte sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Die Juristen der Verbraucherzentrale prüfen die Fälle und leisten Hilfe zur Selbsthilfe.


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