Abgesagte Reisen in der Coronakrise: Unternehmen tricksen mit dreisten Behauptungen

Autor: Kathrin Helmreich

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Abgesagte Reisen in der Coronakrise: Unternehmen tricksen mit dreisten Behauptungen
Abgesagte Reisen in der Coronakrise: Unternehmen tricksen mit dreisten Behauptungen

Urlaubsreisen aller Art fallen wegen der Corona-Pandemie aktuell aus und viele Menschen versuchen oft vergeblich, ihr Geld für bereits bezahlte Reisen zurück zu bekommen.

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, verweigern viele Unternehmen eine Rückzahlung der bereits bezahlten Reisen. Dabei schrecken manche nicht vor dreisten Behauptungen und falschen Aussagen zurück. Mit dem Rückzug der Bundesregierung bei ihren Plänen für die Einführung von Zwangsgutscheinen und einem Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes wurde die Position der Verbraucher*innen nun gestärkt.

Wann Urlaubsreisen wieder möglich sein werden, ist zur Zeit völlig ungewiss. Bis zum 14. Juni 2020 gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Rückkehr zum normalen Reiseverkehr ist nach Aussage des Außenministers Heiko Maas noch lange nicht absehbar. Betroffene Pauschalreisende können laut einem Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes alle Reisen kostenfrei stornieren, die bis Ende August 2020 stattfinden sollen.

Das bedeutet, dass ihnen die Erstattung des gesamten Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zusteht – unabhängig davon, ob der Anbieter oder der Kunde selbst storniert. Mit der Schließung der Grenzen und dem Verbot touristischer Reisen in Deutschland haben Verbraucher nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch bei einzeln gebuchten Leistungen wie Flügen oder Unterkünften ein Recht auf kostenfreie Stornierung – zumindest, wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben.

Drohung mit kostenpflichtiger Stornierung

Doch viele Unternehmen stellen sich quer, zögern Rückzahlungen hinaus oder verweigern sie ganz. In der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichten Betroffene von dreisten und falschen Aussagen ihrer Vertragspartner. Das aktuellste Beispiel lieferte ein Reisebüro aus Itzehoe. Für eine im vergangenen Jahr gebuchte Pauschalreise in die Schweiz, die am 23. Mai 2020 beginnen soll, verlangte der Anbieter kurzfristig die Restzahlung von knapp 1.800 Euro.

„Gern teilen wir Ihnen mit, dass wir nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgehen, dass Ihre Urlaubsreise ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann“,

hieß es im Begleitschreiben. Für den Fall, dass das Geld nicht bis zum 1. Mai eingehe, drohte das Unternehmen mit kostenpflichtiger Stornierung.

Betroffene im Dilemma

In der Schweiz gilt derzeit ein Einreiseverbot für Touristen, dessen Lockerung nicht absehbar ist. Zudem hatte das Auswärtige Amt auch vor der Verlängerung der Reisewarnung deutlich gemacht, dass noch lange nicht absehbar ist, wann ein normaler grenzüberschreitender Reiseverkehr wieder möglich sein wird.

„Vor diesem Hintergrund sind Aussage und Forderung des Unternehmens unseres Erachtens ein übler Versuch, unberechtigt an das Geld des Verbrauchers zu kommen. Bei allem Verständnis für die Branche sollten die Anbieter fair mit ihren Kunden umgehen“,

so Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

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Mit der Verlängerung der weltweiten Reisewarnung bis zum 14. Juni hat der Betroffene nun die nötige Sicherheit, um die Zahlungsaufforderung zurückzuweisen. Andere Betroffene in ähnlicher Situation haben aber bereits bezahlt und müssen nun bei ihrem Veranstalter durchsetzen, dass sie ihr Geld zurückbekommen.

„In vielen Fällen ist das mühsam. Verbraucher*innen berichten uns, dass sie bei Reiseanbietern stundenlang in Telefonwarteschleifen verbringen müssen, mit irreführenden Aussagen hingehalten werden oder überhaupt niemanden erreichen“,

schildert Stefan Bock.

Pläne zur Gutscheinregelung als Vorwand

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verzeichnet zudem viele Beschwerden über Reiseunternehmen, die eine Rückzahlung bei Stornierung verweigern und lediglich Gutscheine anbieten. In den vergangenen Wochen haben sich dabei viele auf die geplante Gutscheinregelung der Bundesregierung berufen und dabei verschwiegen, dass diese zu keinem Zeitpunkt gültig und für Verbraucher*innen nicht bindend war. Die Bundesregierung hatte im April Pläne zur Einführung einer Zwangsgutscheinregelung veröffentlicht.

Diesen Vorstoß hat die EU-Kommission abgelehnt. Laut Medienberichten hat die Bundesregierung darauf selbst Abstand von den Plänen genommen und strebt jetzt eine Fondslösung zur Entschädigung der Reiseunternehmen an. Die Verbraucherzentralen hatten die Pläne zur Einführung von Zwangsgutscheinen von Beginn an abgelehnt und sich bei der Bundesregierung, Bundestags- und Europaabgeordneten dafür eingesetzt, dass diese nicht umgesetzt werden.

Unfairer Umgang mit den eigenen Kund*innen

Viel Ärger gibt es auch um Rückzahlungen für Flugtickets. Eine deutsche Fluggesellschaft bietet statt Erstattungen lediglich Gutscheine für Flüge im Mai 2020 an. Auf seine Frage, ob der jeweilige Flug stattfinden wird, bekam ein betroffener Verbraucher keine Antwort. Noch einen Schritt weiter geht ein Billigflug-Vermittler aus Finnland. Das Unternehmen fordert eine Bearbeitungsgebühr von 62 Euro im Voraus, bevor der Stornierungsvorgang für Flüge von Gran Canaria bearbeitet wird.

„Es ist erschreckend zu beobachten, wie einige Unternehmen mit ihren Kunden umgehen“,

so Stefan Bock. Viele Menschen sind auf die Rückzahlungen angewiesen, um ihren Alltag zu bewältigen. Denn schließlich befinden sich mittlerweile 10,1 Millionen Menschen in Kurzarbeit und 308.000 Arbeitslose sind allein im April 2020 hinzugekommen.

Tipps, Musterbriefe und Unterstützung für Verbraucher*innen

Unter der Servicenummer 0431 / 590 99 40, per Kontaktformular oder Email an [email protected] bietet die Verbraucherzentrale Betroffenen Rat und Unterstützung. Hier stehen täglich aktualisierte Informationen zu den Folgen der Corona-Pandemie für Verbraucher*innen sowie Musterbriefe zu Ärger mit Reisen und Veranstaltungen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Passend zum Thema: Warum du in diesem Jahr immer deinen Urlaub daheim verbringst!

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Artikelbild: Shutterstock / Von Olena Yakobchuk
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