Rätsel um verschwundenen LKW
Die Auflösung dürfte das Unternehmen so gar nicht erfreuen
Wir erhielten Anfragen zu einer Vermisstenanzeige, die auf den Sozialen Netzwerken kursiert.
Dabei geht es eher indirekt um einen Menschen, sondern um einen LKW, der einfach samt Fahrer verschwunden war.
So sieht die Anzeige aus, die man zum Beispiel auf Facebook findet:
Bild im Klartext:
VERMISST
Gesucht wird seit Montag 22.01.2018 unser LKW FAHRER samt LKW und AUFLIEGER.
Kommend aus Spanien via Frankreich, Grenzübergang Mühlhaus über A5 Richtung Freiburg war die letzte GPS-Ortung am Rasthof D-79258 Hartheim / Heitersheim.
Für Hinweise wenden Sie sich bitte an die nächste Polizei oder an office@ …
Zuallererst:
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Der LKW war tatsächlich vermisst.[/mk_info]
So hatten unter anderem auch oe24 und die Kronen Zeitung darüber berichtet.
Wien, NÖ/Freiburg. Eine unerwartete Wende nahm die Geschichte rund um einen in Deutschland seit Montag vermissten Lkw mit Wiener Kennzeichen, der samt Aufleger und Fracht (Eisenteile) sowie Fahrer über Nacht verschwunden war. Die letzte GPS-Ortung kam Sonntag von einem Rasthof an der A 5 bei Freiburg, wo der Chauffeur nach der Fahrt von Spanien über Frankreich nach Österreich eine Pause eingelegt hatte. Seitdem: Funkstille. Nicht nur der Spediteur, der in Gerasdorf Anzeige erstattete, ahnte ein Verbrechen.
-oe24
Laut oe24 wurde der LKW-Fahrer wiedergefunden und zwar hinter Gittern.
Auch lokale Zeitungen berichteten über den Vorfall:
Quelle: Screenshot Facebook
Ergebnis:
Es handelt sich um keinen Fake. Der LKW-Fahrer mitsamt LKW wurde unversehrt wieder aufgefunden.
Laut oe24 war Folgendes passiert:
Aufgetaucht. Es kam anders. Nachdem Kollegen des Abgängigen (eines zweifachen Vaters aus Deutschland, der in Spanien lebt) gepostet hatten und oe24.at die Geschichte aufgriff, bekam der Spediteur von der Polizei am Donnerstag die erlösende Nachricht, dass Fahrer und Laster wieder aufgetaucht seien. Und zwar in Frankfurt. Auch die Fracht sei noch da, allerdings soll der 48-jährige Lenker, der seit 2011 für das Unternehmen fuhr, im Zusammenhang mit einer Ermittlung wegen Drogenschmuggels verhaftet worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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