Privater Fahndungsaufruf: “Bitte passt auf Eure jüngeren Mädchen auf…”

Autor: Tom Wannenmacher

Seit 2 Tagen erreichen uns immer wieder Anfragen zu einem Statusbeitrag auf Facebook, bei dem vor einem Mann inkl. Profilfoto gewarnt wird.  Der Statusbeitrag lautet:  

Achtung Achtung!! Bitte passt bitte auf eure jüngeren Mädchen auf dieser Mann sucht bei Facebook früchfleisch auf und schreibt sie an und dann sendet er seine Nummer uns später schickt er auch Fotos und und sendet sexuelle Fotos !!!!!! Bitte teilen !!

Um diesen Statusbeitrag geht es. Das Bild wurde von uns in diesem Bericht verpixelt.

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Der Ersteller warnt vor diesem Mann und betitelt jüngere Mädchen als “Früchfleisch”. Wir nehmen an das hier “Frischfleisch” gemeint ist. Aber diese nur am Rand. Angeblich schreibe er diese an und dürfte seine Telefonnummer versendet. Auch das Versenden von sexuellen Fotos sollen zu seiner Masche gehören!

VORWEG bevor wir nun ins Detail gehen!

Außer dem auf Facebook erwähnten Statusbeitrag ist über so einen Fall im Internet nichts zu finden. Der Ersteller gibt auch nicht bekannt…

  1. Woher er diese Informationen hat
  2. Woher das Profilfoto stammte
  3. In welcher Gegend dies passiert sein soll

Man hat also im Moment absolut keine Beweise und Anhaltspunkte über diesen Fall.

Aber über 4.200 Facebook-Nutzer TEILTEN diesen Betrag bis dato (26.7.2015 / 10:05 Uhr) Unbedacht und ohne jegliche Grundlage.

Und in den Kommentaren geht es wieder einmal Rund. Ohne das man als User selbst recherchiert hat wird geteilt und kommentiert wie. “Solche Bimbo Ficher”, “Der Alte soll in Knast am besten für immer uns soll qualvoll leiden…”, “Erschießen solltee man sowas geht ma garnich”

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Aber auch ein Kommentar des Erstellers möchten wir an dieser Stelle erwähnen: “Der Staat macht doch nix !er macht sie an meine ex ran aber die blockt ihn ab aber er macht immer weiter !”

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Es macht den Anschein, als macht sich der Herr an seine Ex-Freundin heran! Handelt es sich hier gar um etwas PERSÖNLICHES?

Wir können es im Moment nicht sagen. Wir möchten an dieser Stelle keine Vermutungen anstellen, aber wir möchten an dieser Stelle erwähnen, dass solche Statusbeiträge Strafbar sind.

Hinweis: Wir haben mittlerweile den Ersteller des Statusbeitrages angeschrieben und haben ihm diverse Fragen zu seinem Statusbeitrag gestellt. Sollten wir eine Antwort erhalten, werden wir diese hier veröffentlichen.

Ist dieser Statusbeitrag Strafbar? JA!

Eine Userin hat dies erkannt und hat bei dem erwähnten Statusbeitrag die richtigen Worte bereits gefunden:

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Leute Selbstjustiz sollte man trotzdem nicht machen. Wer auf ihn eingeht sorry aber selber schuld. Man schickt keiner Bilder oder so fremde Menschen. So schlau sollte man sein.
Und das ihr euch alle strafbar macht weil ihr ihn hier irgendwelche Sachen Unterschied… Dazu gibt es die Polizei und die sollten sich darum kümmern.
Man kann auch vielen unterstellen was nicht stimmt und die Leute haben an Ende kein Leben mehr weil sie ihr sich Unterstellungen anhören müssen was am Ende nicht stimmt….

Ja dieser ist Strafbar, denn bei diesem erwähnten Statusbeitrag handelt es sich um einen Privaten Fahndungsaufruf. Und nicht nur der ERSTELLER des STATUSBEITRAGES, sondern auch jene Nutzer die diese Beiträge TEILEN, machen sich STRAFBAR!

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei, das BKA, die Staatsanwaltschaft usw. dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Kann man solche privaten Fahndungsaufrufe bedenkenlos teilen, verlinken oder kopieren und selbst veröffentlichen?

Nein, man sollte davon die Finger lassen! Auch derjenige, der solche privaten Fahndungsaufrufe teilt, verlinkt oder kopiert und selbst veröffentlicht kann sich ebenfalls strafbar machen – hier kommt insbesondere der Tatbestand der Üblen Nachrede in Frage – und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzen. Auch in diesem Fall drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.

Auch diejenigen, die bspw. über Facebook solche Fahndungsaufrufe kommentieren, sollten sich in ihrer Wortwahl beherrschen, da solche Kommentare häufig nur vor Beleidigungen strotzen.

Bitte ansehen! Video von gulden röttger | rechtsanwälte zum Thema:  Private Fahndungsaufrufe bei Facebook

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